Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
22/05 2009:
Medienmitteilung vom 22.06.2009

Dringlichkeit der Missbrauchsbekämpfung in BL unterstrichen

Liestal, 22. Juni 2009 Während die Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK) am vergangenen Freitag an ihrer Generalversammlung über die guten ersten Erfahrungen mit der Einführung der Kautionspflicht im Kanton Baselland diskutiert hat, berichtete eine regionale Tageszeitung über erhebliche Missbrauchsfälle der Personenfreizügigkeit im Grenzkanton Tessin. Der Medienbericht bestätigt, dass die schweizerischen Gesamtarbeitsverträge (GAV) vielfach nicht eingehalten werden und ausländische Handwerker vor allem aus Deutschland und Osteuropa zu Dumpinglöhnen und unhaltbaren Arbeitszeiten tätig sind. Dies zeigt, wie unverzichtbar die im Ausbaugewerbe des Kantons Baselland ergriffenen Massnahmen sind.

„Achtung Kautionspflicht!“ warnt die Zentrale Paritätische Kontrollstelle Baselland auf ihrer Website ( www.zpkbl.ch ). Damit macht sie auf die seit 1. April dieses Jahres geltende Regelung aufmerksam, dass jeder ausländische Arbeitgeber, der vom Geltungsbereich des "GAV Ausbau" erfasst wird, eine Kaution stellen muss, bevor er die Arbeit im Kanton Basel-Landschaft aufnimmt. Durch permanente Präsenz auf den Baselbieter Baustellen verfolgt die von den Sozialpartnern getragene ZPK ihre Ziele, Lohn- und Sozialdumping und damit unlauteren Wettbewerb zu verhindern.

Zeitgleich mit der Generalversammlung der ZPK wurde nun in den Medien über Missbrauchsfälle in der Sonnenstube der Schweiz berichtet. Tessiner Bauinspektoren hätten in den letzten Wochen vermehrt feststellen müssen, dass gleich auf mehreren Baustellen massives Lohndumping betrieben werde. Eine Nordwestschweizer Tageszeitung berichtete in einem entsprechenden Beitrag von massiv unterschrittenen Stundenlöhnen von sechs bis acht Euro (9 bis 12 Franken). Das entspricht einer Unterschreitung der gesamtarbeitsvertraglich geregelten Löhne um monatlich bis zu 3000 Franken. Bei diesen krassen Missbrauchsfällen sind offenbar vor allem Arbeitgeber aus Deutschland und aus den osteuropäischen Ländern beteiligt.

Weiter ist im gleichen Medienbericht zu erfahren, dass Unternehmen Unteraufträge an Firmen vergeben würden, die wiederum Unteraufträge an weitere Unternehmen vergäben. So wisse der Bauherr am Ende nicht, wer wirklich auf der Baustelle tätig sei. Der Direktor des Tessiner Baumeisterverbandes und FDP-Grossrat Edo Bobbià berichtet im Artikel zudem von Angeboten von Schreinereien aus Deutschland, die unter der Woche Arbeitstage von 7 bis 22 Uhr und samstags von 7 bis 16 Uhr garantieren würden.

Bereits Anfang Juni orientierte eine Expertenrunde im Haus der Wirtschaft über die ersten Erfahrungen mit der neuen Kautionsregelung. Grundtenor der Vertreter des Gewerkschaftsbundes, des KIGA sowie von kantonalen und nationalen Berufsverbänden: Es bestünden nun gleiche Spielregeln für alle Marktteilnehmer. Die bislang kaum zu bewältigenden Vollzugsprobleme im Ausland hätten sich dank der Kautionsregelung erheblich verringert.

Zum zitierten Zeitungsartikel


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