Wirtschaftskammer Baselland - 30.05.2005
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Medienmitteilung vom 30.05.2005

Steuersenkung zum Erhalt der Standort-Attraktivität im Visier (*)


Liestal, 30. Mai 2005 - Mit der bundesgerichtlichen Aufhebung des moderaten Baselbieter Eigenmietwertes und gleichzeitig des Wohnkostenabzugs für Mieter verliert der Kanton Baselland einen entscheidenden Standortvorteil. Diese Attraktivität muss nun durch eine generelle Steuersenkung im Umfang von rund 150 Mio. Franken (90 Mio. Kanton, 60 Mio. Gemeinden) wieder umgehend sichergestellt werden: Zu dieser Beurteilung ist die nach Bekanntwerden des Urteils noch am letzten Freitag gebildete Taskforce aus Vertretern des Hauseigentümerverbandes Baselland und der Baselbieter KMU-Wirtschaft gekommen. Sie hat über das Wochenende die Folgen des Bundesgerichtsentscheides in einer ersten Standortbestimmung analysiert und die Auswirkungen sowohl für die Wohneigentümer und die Mieterschaft als auch für die Baselbieter Wirtschaft beurteilt. Die Taskforce prüft und bearbeitet bereits mit Hochdruck die Lancierung einer entsprechenden Volksinitiative für eine Steuersenkung im Umfang von mindestens 10 Prozent.

Gemäss Beurteilung der Taskforce ist die Baselbieter Regierung – nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsbegründung (ca. Herbst 2005) – verpflichtet, mit einer Übergangsverordnung zum Steuergesetz das Bundesgerichtsurteil umzusetzen. Das heisst: Der Eigenmietwert wird auf 60 Prozent angehoben, und der Wohnkostenabzug der Mieterschaft von Fr. 1500.– pro Kopf entfällt. Dies würde dem Kanton und den Gemeinden zumindest in einer Übergangszeit Steuer-Mehreinnahmen von insgesamt rund 150 Mio. Franken pro Jahr bringen. Die von der Taskforce jetzt anvisierte Volksinitiative will unter allen Umständen verhindern, dass sich der Baselbieter Fiskus auf diese Weise derart massive Steuer-Mehrerträge verschaffen kann. Die Initiative wird deshalb verlangen, dass die 150 Mio. Franken Steuer-Mehreinahmen durch eine mindestens 10-prozentige Steuersenkung kompensiert werden.

Darüber hinaus ist die Taskforce in ihrer Lagebeurteilung zum Schluss gekommen, dass der Mieterverband Baselland (MV) mit seinem völlig unnötigen, für den ganzen Kanton destruktiv erzwängten Urteil auf allen Seiten nur Verlierer geschaffen hat. Es ist für die Taskforce nicht nachvollziehbar, weshalb der MV in ideologische Blindheit und sturem Fundamentalismus einen derart verheerenden Entscheid provozieren konnte. Dieser bringt jetzt nicht nur den Wohneigentümern und damit auch einem beachtlichen Teil der KMU-Wirtschaft deutlich höhere Steuerlasten, sondern trifft vor allem auch die Baselbieter Mieterschaft ganz erheblich. Die Zwängerei des Mieterverbandes ist um so fragwürdiger, weil damit gleichzeitig sehr klare demokratische Urnen-Entscheide der Baselbieter Stimmbevölkerung vom Oktober 2003 krass missachtet worden sind. Schliesslich verurteilt die Taskforce den Zynismus des Mieterverbandes, der sich nach dem Urteil gemäss Bericht in der Basler Zeitung "erfreut" über das Urteil zeigt und die massiven Steuererhöhungen für Mieter und Eigentümer als "wichtigen Schritt zur Gleichbehandlung" feiert. Die Baselbieter Mieter werden dies sicher zu "würdigen" wissen.

(*) Gemeinsames Mediencommuniqué Hauseigentümerverband Baselland und Wirtschaftskammer Baselland


Kontakt:

Hans Rudolf Gysin, Nationalrat
Direktor Wirtschaftskammer Baselland
Vorsitzender der Taskforce
Tel. 061 927 65 00 / Natel 079 423 56 63

Markus Meier
Vizedirektor Wirtschaftskammer Baselland
Projektleiter der Taskforce
Tel. 061 927 65 14 / Natel 079 602 42 47

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