Die Aufgabenbereiche der ZPK umfassen neben der Kontrolle der in den Kanton Baselland entsandten ausländischen Arbeitnehmenden auch die Bekämpfung systematischer Schwarzarbeit. Und die ZPK überprüft auch die Einhaltung der GAV bei Submissionen durch die öffentlichen Hand, wie es im Beschaffungsgesetz des Kantons Baselland vorgesehen ist. Ausserdem hat die Tripartite Kommission des Kantons Basel-Landschaft die ZPK beauftragt, den Arbeitsmarkt in den weiteren Branchen des Baugewerbes zu überwachen, welche über keinen oder keinen allgemeinverbindlich erklärten GAV verfügen.
Von der Baustellenkontrolle bis zur Sanktion Mittels Baustellen- und Lohnbuchkontrollen wird sichergestellt, dass die GAV-Bestimmungen der an der ZPK beteiligten Branchen eingehalten werden.
Die Baustellenkontrollen werden durch die Kontrolleure der ZPK durchgeführt. Sie basieren auf Meldungen von Privaten (spezielles Meldeformular) sowie auf Meldungen durch das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit, KIGA (Entsendemeldungen).
Werden Verstösse gegen die geltenden GAV-Bestimmungen und das Entsendegesetz festgestellt, erstellt die ZPK einen Bericht zuhanden der zuständigen Paritätischen Kommission und dem KIGA, welche die fehlbaren Betriebe sanktionieren, soweit sie dazu legitimiert sind. |