Die Zuverlässigkeit und die Qualität Schweizer KMU ist in den EU-Märkten gefragt. Nutzen Sie diese Nachfrage und arbeiten Sie mit Ihrem Unternehmen grenzüberschreitend. Die Personenfreizügigkeit mit der EU hat die Hürde für grenzüberschreitendes Arbeiten von Schweizer KMU massiv reduziert. Als in EU-Ländern tätiger Schweizer KMU trifft man jedoch nach wie vor auf ungewohnte Vorschriften und Gesetzgebungen.
Informieren Sie sich deshalb vorgängig, was Sie bei der Ausführung Ihrer Geschäftstätigkeit im EU-Raum zu berücksichtigen haben. Denn Unwissen schützt vor Strafe nicht.
Mit folgenden Dienstleistungen unterstützen wir gerne Ihren erfolgreichen Schritt über die EU-Grenze:
Einfach Aufträge in Deutschland oder Frankreich ausführen
Broschüre Gerne stellen wir Ihnen unsere Informationsbroschüren zu grenzüberschreitenden Tätigkeiten in Deutschland oder Frankreich zu.
(Unkostenbeitrag je: CHF 50.--)
Beratung Bei einer persönlichen Beratung (auch telephonisch möglich) gehen wir auf Ihre konkrete Geschäftstätigkeit in Deutschland oder Frankreich ein und betrachten was dabei konkret zu berücksichtigen ist, wir liefern Ihnen eine ausführliche Broschüre zum jeweiligen Land und stellen Ihnen die notwendigen Formulare zur Verfügung.
(Unkostenbeitrag: CHF 250.--; für Mitglieder CHF 200.--)
Spannungsfeld Schweiz - EU
Information Gerne informieren wir Sie über aktuelle Themen im Spannungsfeld Schweiz-EU wie bspw. zur Personenfreizügigkeit. Beachten Sie dazu auch die Beiträge bei den News oder im News-Archiv.
Seminare In Zusammenarbeit mit der School for International Business führen wir regelmässig Seminare zu Exportfragestellungen durch. Beachten Sie dazu unseren Veranstaltungskalender.
Vermittlung Gerne vermitteln wir Ihnen Kontakte zu Behörden und Verbände in jenen EU-Ländern in denen Sie geschäftstätig sind oder sein wollen.
Abklärungen Haben Sie spezielle Fragen was Ihre Geschäftstätigkeit in einem EU-Land betrifft, die wir nicht auf Anhieb beantworten können. Gerne unterbreiten wir Ihnen eine Offerte für die entsprechenden Abklärungen. Sollten Sie mit der Offerte einverstanden sein, liefern wir Ihnen gerne einen ausführlichen Bericht zur Fragestellung, damit Sie anschliessend beruhigt den Auftrag in Angriff nehmen können.