Grussbotschaft von Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor Wirtschaftskammer Baselland.
Anfang Juli Erfahrungen aus erster Hand vermittelt:
Durchzogene Bilanz am «Dreiländerabend»
Über 70 Gäste - Vertreter von Wirtschaftsverbänden, KMU und der Politik aus allen drei Ländern am Oberrhein - informierten sich an der erstmals am symbolischen Ort des Dreiländerecks in Basel stattfindenden Fachtagung, die von der Wirtschaftskammer Baselland erstmals durchgeführt wurde. Die Beraterinnen und Berater des Grenzüberschreitenden Beratungsnetzes, das aus den Handwerkskammern Freiburg, Karlsruhe und Pfalz, der Chambre de Métiers d'Alsace sowie aus der Wirtschaftskammer Baselland besteht, berichteten aus erster Hand über ihre Arbeit in der Oberrhein-Region und ihre Erfahrungen mit dem neuen Schweizer Partner.
Das wirtschaftlich starke Dreiländereck bietet die besten Voraussetzungen, um Produkte und Dienstleistungen bei kaufkräftigen Kunden abzusetzen, betonte Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland, in seinem Grusswort zur Tagung. Die grenzüberschreitend tätigen Betriebe profitieren daher unmittelbar vom umfassenden Beratungsangebot des Grenzüberschreitenden Beratungsnetzes, das ihnen beim Schritt über die Grenze kompetente Hilfe bei der Überwindung bürokratischer Hürden bietet. Die volle politische Unterstützung des Beratungsnetzes sicherten auch der Baselbieter Regierungspräsident und Volkswirtschaftsdirektor Erich Straumann sowie der Basler Regierungsrat und «Euro-Minister» Hans Martin Tschudi zu.
Erfahrungsberichte aus erster Hand
Anschliessend berichteten die Beraterinnen und Berater der verschiedenen Kammern - Yannick Henry (Chambre de Métiers d' Alsace), Brigitte Pertschy (Freiburg), Thomas Schaumberg (Wirtschaftskammer Baselland) und Martine Schneider-Vitelli (Karlsruhe) - jeweils aus ihrer Sicht, inwieweit die KMU von den neuen Regelungen der Bilateralen Verträge profitiert konnten und in welchen Bereichen noch Hindernisse bestehen: Die Schwierigkeiten bei einer grenzüberschreitenden Tätigkeit bestehen zum grössten Teil im Beachten aller notwendigen Formalitäten. Gerade hier setzt die Unterstützung durch die Berater an. Anhand von ausführlichen Informationsbroschüren erhalten die KMU einen Leitfaden, der sie über alle notwendigen Schritte informiert. Wer sich also beraten lässt, kann von den Chancen, die sich ihm nun bieten, durchaus profitieren.
Hürden werden zunehmend abgebaut - trotzdem...
EU-Berater Thomas Schaumberg erläuterte die aktuelle Situation für Schweizer KMU bei einer Tätigkeit in Deutschland bzw. Frankreich: Im Gegensatz zu Frankreich sind in Deutschland keine Arbeitsbewilligungen mehr erforderlich. Weitere positive Aspekte bei der Tätigkeit in Deutschland sind die zügige Abwicklung bei Fragen der Mehrwertsteuer durch das Finanzamt Konstanz sowie Erleichterungen beim Zoll. Hingegen bereitet das deutsche Handwerksrecht nach wie vor Probleme, da die obligatorische Eintragung in die deutsche Handwerksrolle auch für Schweizer KMU vorläufig nur mit Meistertitel möglich ist.
In diesem Bereich ist aufgrund der Intervention des Beratungsnetzes bei der EU und dem in der Schweiz zuständigen Integrationsbüro EDA/EVD eine baldige Angleichung an die Praxis innerhalb der EU angestrebt. Dann könnte z.B. ein Schweizer, der sechs Jahre ununterbrochen als Selbständiger oder als Betriebsleiter gearbeitet hat, ohne Meistertitel in Deutschland arbeiten.
Vorteil für KMU mit Grenzgängern
In Frankreich überzeugt die Unterstützung durch die Chambre de Métiers d'Alsace und das Arbeitsamt in Strasbourg. Eine Erleichterung stellt auch die Akzeptanz von zweisprachigen Formularen durch die französischen Behörden dar. Dennoch ist die Erteilung der grundsätzlich noch bis zum 1. Juni 2004 notwendigen Arbeitsbewilligung keinesfalls sicher. Das ist bedauerlich, denn die Auftragslage in Frankreich ist derzeit recht gut: Immer mehr Schweizer bauen ein Eigenheim im Elsass und nehmen dafür «ihre» Handwerker aus der Schweiz mit.
Eine «Kuriosität» bei der französischen Arbeitsbewilligungspflicht: Schweizer Betriebe, die z.B. Grenzgänger aus Frankreich oder der übrigen EU beschäftigen, können diese ohne Probleme auf einer Arbeitsstätte in Frankreich einsetzen. Schaumberg hofft nun, dass die Bewilligungspraxis bis Mitte nächsten Jahres liberaler wird.
Im Anschluss an die Fachvorträge hatten die Teilnehmer beim Apéro Gelegenheit, neue Kontakte zu knüpfen und persönliche Erfahrungen auszutauschen. |