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Ausländische Arbeitgeber, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten. Durch Ihre Meldung erleichtern Sie den Kontrollorganen die Überprüfung der Einhaltung der schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen im Baugewerbe.
 Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen darf die Baustellenkontrolle keine Angaben über die eingeleitenden Schritte und das Ergebnis der Prüfung weitergeben. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.  |
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