Wirtschaftskammer Baselland - Meldung
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Zentrale Paritätische Kontrollstelle ZPK


Ausländische Arbeitgeber, die in der Schweiz Arbeiten ausführen lassen, müssen die schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen einhalten. Durch Ihre Meldung erleichtern Sie den Kontrollorganen die Überprüfung der Einhaltung der schweizerischen Minimalarbeitsbedingungen im Baugewerbe.

 

Beobachtete ausländische Firma

Name der Firma:*
Adresse der Firma:
Eingesetztes Fahrzeug: (Nummer, Marke, Aufschrift)
   

Ort und Art der Baustelle

Adresse:*
PLZ, Ort:*
  Gewerbe/Industrie
Mehrfamilienhaus
Einfamilienhaus
   

Beobachtete Arbeiten

  Hochbau
Tiefbau
Boden-/Plattenleger
Dachdeckerei
Elektroinstallationen
Gärtnerei/Gartenbau
Gebäudereinigung
Gipserarbeit
Gerüstbau
Innenausbau
Heizungs-, Klima-, Lüftungsanlagen
Isolation
Metallbau
Malerarbeit
Rolladen/Storen
Sanitärinstallationen
Schreinerarbeit
Spenglerei
Zimmerei
   
  andere
   

Beobachtungszeitraum

Datum/Uhrzeit:*
Weitere Bemerkungen:
   

Absender (für evtl. Rückfragen; wird Dritten nicht bekanntgegeben)

Name:
Adresse:
PLZ, Ort:
Telefonnr.:
   

 
   
  * Pflichtfelder

 


Aufgrund datenschutzrechtlicher Bestimmungen darf die Baustellenkontrolle keine Angaben über die eingeleitenden Schritte und das Ergebnis der Prüfung weitergeben. Wir bitten Sie hierfür um Verständnis.


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