Besinnung auf die demokratischen Grundregeln
14.06.06 - 08:00 / Autor: Nationalrat Hans Rudolf Gysin
Liestal - Die Organisationen mit Verbandsbeschwerderecht begründen dessen Sinn und Nutzen vor allem damit, dass nur so geltendem Recht Nachachtung verschafft werden könne. Dieses Recht wird jedoch in der Regel erst in einem demokratischen Prozess geschaffen.

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Dabei ist klar, dass gerade Bundesrecht immer nur Rahmenbedingungen schaffen kann, die im Einzelfall auf die tatsächlichen Gegebenheiten angepasst werden müssen. Dies gilt im besonderen Masse auch für das Einkaufszentrum «Grüssen» und seine verkehrstechnisch ideale Lage an der Autobahn – ohne Beeinträchtigung der Prattler Wohngebiete. Das haben nicht nur die Kantonsbehörden und der Gemeinderat, sondern auch der Einwohnerrat situativ richtig erkannt und in einem demokratisch korrekten Entscheid festgelegt.
Wenn nun aber der VCS stur nach dem – erst noch extrem ausgelegten – Buchstaben des Gesetzes sein Beschwerderecht einsetzt, um diesen demokratischen Prozess auszubremsen, dann missachtet er unsere demokratischen Spielregeln.
Für mich ist klar: Unsere Gesetze stehen nicht über diesen Spielregeln. Deshalb muss das Verbandsbeschwerderecht deutlich korrigiert werden. Im Minimum so, wie es der aktuell im Nationalrat hängige Vorstoss von Ständerat Hans Hofmann, Zürich, verlangt. Noch besser: Das Recht muss dann aberkannt werden, wenn demokratischen Entscheide (wie in Pratteln) gefällt wurden.
Kontakt:
Nationalrat Hans Rudolf Gysin Direktor Wirtschaftskammer Baselland Tel. +41 61 927 65 00 / +41 79 423 56 63
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