Wirtschaftskammer Baselland - Fahrlässige Zielrichtung im Verkehr
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Fahrlässige Zielrichtung im Verkehr
10.05.07 - 07:00 / Autor: Nationalrat Hans Rudolf Gysin

Liestal - Vor allem unser Kanton hat im Verlaufe der letzten 40 Jahre -zig Millionen Franken an Steuergeldern ausgegeben, um den motorisierten Privatverkehr aus den Wohngebieten herauszunehmen und um die Gemeinden herum zu lenken. Die H18, verschiedene Querverbindungen zwischen Birstal und Leimental, die Umfahrung Sissach und die H2-Erweiterung im unteren Ergolztal sind die neuesten Projekte mit diesem Ziel.


Nationalrat Hans Rudolf Gysin.

Nationalrat Hans Rudolf Gysin.

Um so stossender sind deshalb die neuesten Trends, mit denen der Bund – aber insbesondere auch die notorischen Verkehrsverhinderungsorganisationen – den «gordischen Verkehrsknoten» durchschlagen wollen: «Road Pricing» (RP) heisst die neue Heilslehre. Einfach neue Verkehrslenkungsabgaben generieren. So simpel ist das.

Tatsächlich? Deutschland hat mit der Einführung der LKW-Maut ebenso «simpel» demonstriert: Ein erheblicher Teil des LKW-Verkehrs donnert heute einfach wieder – unbesteuert – durch die Dörfer und Wohngebiete. Und das Londoner «Road Pricing»-System hat nicht nur den Verkehrsstau einfach nach ausserhalb der RP-Zone verlagert, sondern auch dem Detailhandel erhebliche Umsatzeinbussen beschert – vom gigantischen Kostenaufwand für Installation und Verwaltung nicht zu reden.

Glauben denn die «Road-Pricing»-Apostel tatsächlich, dieses System liesse sich ohne solche und weitere gravierende Folgen einfach auch bei uns – ganz simpel – einführen? Diese jetzt anvisierte Zielrichtung ist fahrlässig.







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