Medienmitteilung: Ungesetzliche Benachteiligung der Baselbieter KMU
29.11.07 - 08:00 / Autor: Dany G. Waldner
Liestal - Das in Basel kürzlich von der Stadtregierung verabschiedete Parkraumbewirtschaftungskonzept verletzt mit seinen speziell kostengünstigen, jedoch ausschliesslich für in Basel ansässige KMU benützbaren Gewerbeparkkarten das schweizerische Binnenmarktgesetz. Die Wirtschaftskammer Baselland fordert deshalb in der neuesten Ausgabe ihres Verbandsmagazins "Standpunkt" - erscheint heute Donnerstag, 29. November *), - die Baselbieter Regierung dezidiert auf, bei den Basler Behörden die gebührenmässige Gleichstellung der in beiden Kantonen ansässigen Unternehmen einzufordern. Gleichzeitig wird die Baselbieter Regierung aufgefordert, ein gemeinsam mit Basel-Stadt erarbeitetes Konzept für neue Park&Ride-Anlagen in der Stadt und in ihrer Agglomeration zu erarbeiten und umzusetzen.
Gewerbeparkkarten (GPK) sind in Basel seit einiger Zeit in Gebrauch und haben schon bis anhin deutliche Nutzungsvorteile für Basler Unternehmen geboten. Dank bisher benützbarer Gratisparkplätzen in der Stadt (weisse Markierung) war diese Regelung aber für auswärtige Unternehmen tolerierbar. Mit dem vergangene Woche im Stadtkanton von der Regierung verabschiedeten Parkraumbewirtschaftungskonzept wird diese Benachteiligung für Baselbieter KMU, die in der Stadt Aufträge erledigen müssen, jetzt jedoch unerträglich verschärft. Da Basel-Stadt nun alle gebührenfreien Parkplätze aufhebt, sind auswärtige Betriebe nunmehr gezwungen für praktische jede Auftragserledigung eine ausschliesslich in blauen Zonen geltende Tagesparkkarte für Besucher zu CHF 15.- oder Jahresparkkarten zum Preis von Fr. 2´000.- pro Firmenfahrzeug (bzw. Fr. 3'000.- für übertragbare Karten) zu lösen. Demgegenüber stehen in Basel domizilierten Unternehmen zum Preis von Fr. 240.-/Jahr (GPK I) bzw. CHF 400.-/Jahr (GPK II) deutlich kostengünstigere Parkiermöglichkeiten zur Nutzung offen. Dabei berechtigt die GPK II zum Parkieren auf praktisch allen Parkfeldern und sogar bis max. 4 Stunden in Parkverbotszonen.
Aufgrund der Tatsache, dass unzählige Baselbieter KMU regelmässig Kundenaufträge in der Stadt zu erledigen haben - so wie auch Stadtbasler Betriebe in Baselland - erachtet die Wirtschaftskammer Baselland diese krasse Benachteiligung der Baselbieter KMU als inakzeptabel. Diese fiskalische Benachteiligung durch Basel-Stadt widerspricht dem schweizerischen Binnenmarktgesetz, das derartige einseitige Marktzugangs-Beeinträchtigungen zwischen den Kantonen verbietet. Die Baselbieter Regierung hat es allerdings in einer kürzlich im Landrat behandelten Interpellationsbeantwortung zur Parkraumbewirtschaftung in Basel als für sie "unangebracht" beurteilt, zu diesem Thema die Interessen der betroffenen KMU bei den Stadtbasler Behörden zu vertreten und eine "partnerschaftliche" Lösung dieses Problems zu verlangen. Dies ebenso wenig für die rund 30'000 Auto-Arbeitspendler aus Baselland, die ebenfalls keine bezahlbaren Parkplätze mehr finden.
Die Wirtschaftskammer Baselland fordert deshalb die Baselbieter Regierung in aller Entschiedenheit auf, umgehend mit den Basler Behörden in Verhandlungen zu treten, um einerseits die widerrechtliche Benachteiligung der Baselbieter KMU zu stoppen und im Interesse der Auto-Arbeitspendler der gesamten Regio umgehend ein Konzept für ausreichende und bezahlbare Park&Ride-Anlagen in der Stadt und in der Agglomeration zu initiieren und umzusetzen.
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