Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Keine neuen Paragraphen
07.07.04 - 08:00 / Autor: Edi Borer (ZVg)

Bern/Liestal - Um die Gesundheit am Arbeitsplatz steht es nicht zum Besten. Trotzdem wehrt sich die schweizerische KMU-Wirtschaft er gegen neue Gesetzesparagraphen: Zuerst gilt es die heutigen gesetzlichen Bestimmungen zum betrieblichen Gesundheitsschutz (BGS) umzusetzen.


Fast die Hälfte der Erwerbstätigen leidet unter Stress am Arbeitsplatz.

Fast die Hälfte der Erwerbstätigen leidet unter Stress am Arbeitsplatz.

Die Gesundheitsbefragung 2002 des Bundesamtes für Statistik hat es an den Tag gebracht: Um die Gesundheit am Arbeitsplatz steht es nicht zum Besten. Fast die Hälfte der Erwerbstätigen leidet unter Stress am Arbeitsplatz. Gemäss dem Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) beliefen sich im Jahre 2000 die stressbedingten Kosten auf 4,2 Milliarden Franken.

Ursache nur die Arbeit?
Gemäss einer kürzlich in der EU durchgeführten Untersuchung gaben 60 Prozent aller Beschäftigten an, dass ihre Gesundheit berufsbedingt beeinträchtigt werde. Am meisten genannt wurden Rückenschmerzen, Stress und Müdigkeit. Dabei drängt sich die Frage auf, ob alle diese Symptome wirklich nur auf die Arbeit und nicht auch auf den Familien- oder Freizeitstress zurückzuführen sind.

Es liegt auf der Hand, dass der steigende Veränderungsdruck in der Wirtschaft, der raschere Strukturwandel und die höheren Anforderungen am Arbeitsplatz die Gesundheitsprobleme eher noch verschärfen. Vor allem psychische und stressbedingte Erkrankungen nehmen zu. Immer mehr Arbeitnehmer aller Hierarchiestufen sind am Arbeitsplatz überfordert, was sich auch gesundheitlich auswirken kann. Allerdings hängt dies teilweise auch mit unserem Zeitgeist zusammen: Leistung und Arbeit werden vielfach nur noch als lästige Pflicht empfunden.

Zuerst BGS umsetzen!
Der betriebliche Gesundheitsschutz (BGS) ist heute gesetzliche Pflicht und unbestritten. Zusätzliche Regelungen sind vielfach in Gesamtarbeitsverträgen (GAV), Betriebsordnungen und Einzelarbeitsverträgen enthalten. Was nun die Frage nach Massnahmen zur betrieblichen Gesundheitsförderung (BGF) anbelangt, die über das gesetzliche Minimum des BGS hinausgehen, so ist kritisch zu hinterfragen: Macht es Sinn, die BGF zu fördern, wenn nicht einmal alle Bestimmungen des BGS bzw. der Arbeitssicherheit umgesetzt worden sind? Dürfen den Arbeitgebern - vor allem in KMU - angesichts der grossen administrativen Belastung überhaupt noch zusätzliche Lasten aufgebürdet werden, die nicht ein absolutes Muss, sondern nur «nice to have» sind?

Ist es Aufgabe des Staates, am Arbeitsplatz für die individuelle Gesundheitsförderung zu sorgen, wenn die gleichen Leute in der Freizeit immer mehr Risiken eingehen? Die Zahl der Betriebsunfälle sinkt nämlich laufend, während jene der Nichtbetriebsunfälle ansteigt.

Schlussfolgerungen
Sowohl der BGS wie auch die BGF liegen nicht nur im Interesse des Angestellten, sondern auch des Arbeitgebers und Kleinunternehmers: Gesunde Arbeitnehmende erbringen bessere Leistungen und verursachen weniger Kosten.  Die Instrumente des BGS sind heute vorhanden. Was vielfach fehlt, ist die Umsetzung. In einem gut geführten Unternehmen mit einer offenen Kultur und dem guten Vorbild des Patrons haben BGS und auch BGF ganz automatisch einen höheren Stellenwert; so dürften in ISO-zertifizierten Unternehmen weniger Gesundheitskosten anfallen. Und last but not least: Es braucht nicht nur den Effort und das Engagement des Unternehmers, sondern auch der Arbeitnehmenden.

Und ganz zum Schluss: Es sei die Lektüre des NZZ Folio Nr. 3 vom März 2004 «Gesundheit - Der Traum vom perfekten Leben» empfohlen. Da wird nicht zu Unrecht darauf hingewiesen, dass die Sorge um die Gesundheit mitunter seltsame Blüten treibt, für viele zum Selbstzweck, ja zum Wahn geworden ist. Auch für die betriebliche Gesundheitsförderung sollte deshalb der bewährte Grundsatz gelten: Nicht übertreiben, die Proportionen wahren und das gesunde Augenmass nicht verlieren.







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