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Sind wir noch das Volk?
14.10.04 - 08:00 / Autor: Edi Borer

Liestal - Mit der bald 160-jährigen bundesstaatlichen Tradition sollte eigentlich klar sein, wie in der Schweiz die demokratischen Spielregeln funktionieren: Wer Gesetze schafft (Legislative) und wer sie im Auftrag des Souveräns - Parlamente und mit dem letzten Wort das Stimmvolk - als Exekutive umzusetzen hat. Die Wirklichkeit aber sieht mehr und mehr anders aus: Behörden und Ämter im Bund und in den Kantonen gebärden sich als Staat im Staate, indem sie für sich selber gleichzeitig gesetzgebende und ausführende Gewalt beanspruchen.


Am 20. September eröffnete Nationalratspräsident Max Binder die Herbstsession, die gerade zum Thema Demokratieverständnis einige grundsätzliche Fragen aufgeworfen hat.

Am 20. September eröffnete Nationalratspräsident Max Binder die Herbstsession, die gerade zum Thema Demokratieverständnis einige grundsätzliche Fragen aufgeworfen hat.

Unsere demokratischen Spielregeln und Instrumente (Initiative, Referendum, Standesinitiative usw.) kennt in der Schweiz jedermann. Doch kennen bzw. respektieren sie auch (noch) die Behörden in Bund und Kantonen? Zweifel seien erlaubt. Denn immer öfter stellt der überzeugte Demokrat fest, dass der 160 Jahre alte Tugendpfad der Schweizer Demokratie wenn schon nicht ganz verlassen, so doch mit immer häufigeren behördlichen Fehltritten ausgetrampelt wird.

Beispiele einer fragwürdigen Entwicklung
Unter Berufung auf einen angeblich alten Wunsch der Wirtschaft nach schweizweiter Vereinheitlichung und EDV-Tauglichkeit des Lohnausweises hat die Schweizerische Steuerkonferenz (SSK) - die nationale Vereinigung der kantonalen und eidgenössischen Steuerbehörden - vor geraumer Zeit einen Neuen Lohnausweis (NLA) geschaffen (siehe auch frühere Standpunkt-Beiträge zu diesem Thema).

Steuererhöhung durch die Hintertüre
Die SSK als Fachgremium der kantonalen und eidgenössischen Exekutiven hat die Entwicklung des NLA jedoch gleich auch als willkommene Gelegenheit genutzt, um unter dem Deckmäntelchen der «Steuergerechtigkeit» ausschliesslich auf der Einkommensseite den Griff des Fiskus nach den «Fringe Benefits» zu ermöglichen. Damit wird aber - was von der SSK stets hübsch verwedelt wird - erstens für die Steuerzahler durch die Hintertüre eine teilweise happige Steuererhöhung eingeführt. Und zweitens wird der damit verbundene zusätzliche Erfassungs- und Deklarationsaufwand einfach auf die Arbeitgeber abgewälzt - unter happiger Strafandrohung bei Fehldeklarationen. Dieser Mehraufwand an behördlich verfügter Bürokratie, die vor allem die KMU am stärksten trifft, ist enorm.

Gerechtigkeitsfimmel nur auf der Einnahmenseite
Dabei ist das Argument Steuergerechtigkeit letztlich ja nur vorgeschoben. Denn wenn schon Gerechtigkeit, dann müssten die kantonalen Steuerämter - auf ihrer Jagd nach teils lächerlichen Arbeitgeber-Annehmlichkeiten für die Belegschaft - gleichzeitig ebenso minutiös «gerecht» auf der Gegenseite der Steuererklärung (bei den Abzügen nämlich) ihre meist recht tief angesetzten Abzugspauschalen eben auch nach den effektiven Auslagen der Steuerpflichtigen bewerten. Es erstaunt nicht, dass die Steuerämter auf diesem Ohr schwerhörig sind, denn es geht ja - wie gesagt - um mehr Steuereinnahmen, die auf dem kalten NLA-Weg eingebracht werden können. Unter dem Strich ist klar: Das Vorgehen des SSK hat - auch wenn formale Anpassungen des Formulars durchaus in der Kompetenz der SSK liegen - hat in der jetzt vorliegenden NLA-Fassung ganz eindeutig gesetzgeberischen Charakter (Steuererhöhungen und enormer administrativer Mehraufwand). Gesetzgebung aber ist im demokratischen Prozess ausschliesslich Sache der Legislative.

Interventionen der Legislative missachtet
Dies war auch der Grund für eine Parlamentarische Initiative von Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer Baselland. Gysin fordert, dass derartige grundsätzliche und für die Betroffenen folgenschwere Änderungen des Steuer-Veranlagungssystems der Entscheidungskompetenz der SSK entzogen und in jene der Parlamente überführt werden müssen. Zu dieser Auffassung ist in der Vorberatung der Initiative auch die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK) des Nationalrats gekommen - mit dem Resultat, dass die Initiative Gysin zur Beratung und Beschlussfassung auf die Traktandenliste der Herbstsession des Nationalrates gesetzt worden ist.

Das wusste natürlich auch die SSK. Sie weiss selbstverständlich auch sehr genau, dass vier weitere Parlamentarische Initiativen in gleicher Sache und mit gleicher Stossrichtung der Nationalräte Filippo Leutenegger (FDP, ZH), Ruedi Lustenberger (CVP, LU) sowie von Ständerat This Jenny (SVP, GL) und der gesamten SVP-Fraktion noch hängig sind. Doch dies alles hinderte die SSK nicht daran, am 30. September - kurz bevor die NLA-Initiative Gysin im Nationalrat zur Behandlung kam - über die Köpfe der Legislative hinweg zu beschliessen, dass der neue Lohnausweis nun per Steuerdeklarationsjahr 2006 obligatorisch eingeführt werde.

Maulkorb für Parlament und Volk
Nach Auffassung der SSK soll also den eidgenössischen Räten (und dem Volk) zum folgenschweren NLA nicht die geringste Möglichkeit zur demokratischen Willensbildung und Beschlussfassung geboten werden. Die SSK als Exekutiv-Behörde missachtet damit krass die Gewaltentrennung innerhalb eines Prozesses mit gesetzgeberischem Charakter.

Die seltsame Eile der SSK wenige Tage vor der Beratung der Initiative Gysin führt zwingend zum Schluss, dass dieser Behörde mit ihrem eigenmächtigen Vorgehen offenbar nicht sonderlich «wohl» ist. Hat sie mit ihrem unbotmässigen Vorprellen vollendete Tatsachen schaffen und dem Parlament einen Maulkorb verpassen wollen - bevor sie sich dem Verdikt des Parlamentes stellen musste? Das wäre eine mehr als nur fragwürdige Haltung einer Exekutiv-Behörde, die so nicht hingenommen werden darf.

Kein einmaliger Ausrutscher
Doch die NLA-Affäre ist kein einmaliger Ausrutscher einer Behörde. In zunehmender Kadenz muss die Öffentlichkeit mehr oder weniger erstaunt Vorstösse speziell  von kantonalen Exekutiven zur Kenntnis nehmen, die eigentlich auf die Traktandenlisten der eidgenössischen bzw. kantonalen Parlamente gehörten.

So am 20. August ein «Beschluss» der Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK), wonach künftig bei einer Ozon-Spitzenkonzentration ab 240 Mikrogramm auf den Schweizer Autobahnen eine Tempolimite von 80 km/h verfügt werden soll (Tempo 100 bereits ab 180 Mikrogramm). Der ausserordentlich heisse Sommer 2003 mit den damit logischerweise deutlich erhöhten Ozonwerten - speziell in den Regionen Basel, Genf und Zürich (und Tessin) - standen diesem Ukas zu «Gevatter».

Wilder Aktionismus ohne Wirkung
Verkehrsfachleute, sofern nicht der ideologisch-grünen Politrichtung verpflichtet, schütteln den Kopf. Denn die Werte der Ozon-Vorläufersubstanzen haben sich in der Schweiz seit Mitte der 80er Jahre insgesamt halbiert, das hauptsächlich auch vom Verkehr verursachte NOx ist sogar um fast 90 Prozent gesunken. Und die Werte sinken stetig weiter, obwohl der Verkehr ebenso stetig zunimmt.

Das Ozon hat sich jedoch im gleichen Zeitraum insgesamt nur um etwa 20 Prozent vermindert. Logisch, denn ausgerechnet die Schadstoffe, die für die Bildung von Ozon verantwortlich sind, eliminieren gleichzeitig wieder einen Teil davon. Wesentlich ist ausserdem, dass ein grosser Teil der Ozon verursachenden Schadstoffe in unserem Land nach wie vor durch grossräumige Verfrachtungen aus dem Ausland «importiert» werden. Deshalb hält der TCS in einer Stellungnahme zum BPUK-Vorhaben auch fest, dass Versuche gezeigt hätten, «dass Temporeduktionen beim heutigen fortschrittlichen Stand der Motorentechnologie mit ihren extrem geringen Abgasemissionen nichts bewirken.» Deshalb seien in der Vergangenheit die an verschiedenen Orten verfügten Temporeduktionen auch bald schon wieder aufgehoben worden.

Es ist also schon jetzt mit Sicherheit zu erwarten, dass die von der BPUK angestrengten Tempobeschränkungen zum Hornberger Schiessen verkommen - erst recht in den Grenzregionen, wo die Schadstoff-Verfrachtungen auch per Ukas der BPUK nicht an den Landesgrenzen gestoppt werden können. Das heisst: Konkret bringt der wilde Aktionismus der Kantone nichts. Trotzdem wollen sie den Autobahn-Verkehr eines ganzes Land massiv abbremsen.

Kein Thema für die Legislative?
Weshalb will die BPUK diese heikle politische Frage am Gesetzgeber vorbei schmuggeln? Und weshalb nimmt sie in einer heftig umstrittenen Frage, die von sehr breitem öffentlichem Interesse ist, selbst gleichzeitig die legislative und die exekutive Gewalt für sich in Anspruch -  unter totalem Ausschluss des Souveräns? Die BPUK bzw. ihre Mitglieder hätten nämlich mittels Standesinitiativen jederzeit eine ganz einfache Möglichkeit, dort ihre Anliegen einzubringen...

Der Staat im Staate wächst aber nicht nur in Bundesbern. Auch in den Kantonen greift in Kaderpositionen der Ämter eine Haltung um sich, die etwa mit dem Ausspruch umschrieben werden könnte: «Mir doch egal, wer unter mir Landrat oder Regierungsrat ist.» Als Beispiel dieser immer häufiger feststellbaren Denkart hart am Rande der demokratischen Spielregeln sei einmal mehr das Submissionswesen im Baselbiet genannt.

Identische Gesetzesgrundlagen - krass unterschiedliche Resultate
Die Beschaffungsbehörden in beiden Nordwestschweizer Halbkantonen arbeiten mit praktisch identischen Gesetzes- und Verordnungsgrundlagen. Die Resultate der Vergaben in beiden Ständen - insbesondere an die einheimische Wirtschaft, die ja einen Teil der Auftragssumme als Steuern wieder in die Staatskasse zurückführt  - könnten jedoch kaum unterschiedlicher sein. Während Basel-Stadt rund 90 Prozent der Aufträge (Bau-/ Baunebengewerbe) an Firmen im Stadtkanton vergibt, kommen in Baselland nur gerade bei 62 Prozent sämtlicher Aufträge Baselbieter Firmen zum «Handkuss».

Halbvoll oder halbleer?
Diese erhebliche Diskrepanz kann nicht etwa einfach nur mit Abgrenzungsproblemen (z.B. wegen Firmen mit Standorten sowohl in BS als auch BL) begründet werden. Hier wird der Ermessensspielraum einzelner Behörden-Entscheidungsträger offensichtlich hüben «halbleer» und drüben «halbvoll» interpretiert und ausgeschöpft. Auf der Strecke bleibt dabei in Baselland unter dem Strich in vielen Fällen der Kanton selbst - erst recht, wenn Aufträge mit minimalsten Preisunterschieden nicht nur aus dem Kanton und aus der Region, sondern auch aus dem Land abwandern.

Eines ist gewiss: Diese mehr als seltsame Praxis entspricht ganz sicher nicht dem damaligen Willen und Beschluss des gesetzgebenden Landrates, was allerdings bei der Exekutiv-Gewalt des Kantons - in diesem Fall bei der Baselbieter Beschaffungsbehörde - offenbar überhaupt nicht von Belang ist.

Wo bei diesem alten Streit zwischen Baselbieter Behörde und KMU-Wirtschaft der  klimatische «Hund» begraben ist, zeigte sich in aller Deutlichkeit an der Medienorientierung der Bau- und Umweltschutz-Direktion vom 20. August zur neu zu schaffenden, von der KMU-Wirtschaft sehr begrüssten zentralen Vergabestelle im Kanton inklusive Erhöhung der Schwellenwerte (siehe Standpunkt Nr. 160):

Unangebrachtes Verbal-Manöver
Bei der Präsentation vor den Medien von Zahlen und Fakten zur Vergabepraxis im Baselbiet konnte es der Referent, Ernst P. Emmenegger, Leiter des Bereichs Wirtschaft und Finanzen in der BUD, nicht «verklemmen», auf amtsinterne «Testläufe» hinzuweisen, bei denen die Gebote der Baselbieter Anbieter gemäss Referent sehr nahe beieinander gelegen seien. Auf die Frage eines Medienvertreters, ob Emmenegger damit Preisabsprachen vermute, beeilte sich dieser in geradezu sarkastischem Ton sinngemäss zu beteuern, es käme ihm nie in den Sinn, eine solche Behauptung von sich zu geben...

Die Wirtschaftskammer Baselland hat dieses für einen Kadermitarbeiter einer Behörde unangebrachte Verbal-Manöver mit mehr als bloss Verstimmung zur Kenntnis genommen. Diese Entgleisung ist - gelinde gesagt - eine Frechheit, die sich ein Kantonsangestellter gegenüber der einheimischen KMU-Wirtschaft nicht erlauben darf - schon gar nicht vor versammelten Medien. Dieses Verhalten zeigt aber auch, wie offenbar geringschätzig einzelne «Diener des Staates» ihre Kunden und Steuerzahler im Grunde genommen einstufen.

Groben Keil auf groben Klotz
Auf einen groben Klotz gehört deshalb auch ein grober Keil: Der Wirtschaftskammer käme es ebenfalls nie - wirklich nie -  in den Sinn, zu behaupten, die Submissions-Entscheidungsträger würden bei Baselbieter Beschaffungen frei nach eigenem Gutdünken agieren, also ohne Berücksichtigung des Willens des gesetzgebenden Landrats, und die Baselbieter Anbieter auffallend oft und ohne gesetzlichen Notwendigkeit  benachteiligen...


Kontakt:

Nationalrat Hans Rudolf Gysin
Direktor Wirtschaftskammer Baselland
Tel. +41 61 927 65 00 / +41 79 423 56 63







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