Verunsicherung und Fehlentscheide auch in Gemeinden
14.10.04 - 08:00 / Autor: Edi Borer
Liestal - Mit einer Preisdifferenz von lächerlichen Fr. 248.30 bei einem Auftragsvolumen von rund 80´000 Franken wurde kürzlich ein Auftrag für ein Alters- und Pflegeheim einer Baselbieter Gemeinde - einzig mit dem Argument billigstes Angebot - anstatt in die Region einfach ins aargauische Lenzburg vergeben. Und dies bei Zuschlagskriterien, die unter den beiden billigsten Anbietern als völlig identisch bewertet wurden. Diese Ausschreibung wurde gemäss Baselbieter Beschaffungsgesetz im Einladungsverfahren abgewickelt.

Die Wirtschaftskammer Baselland kritisiert die Submissionspraxis des Kantons Baselland. |  |
Nach Meinung der Wirtschaftskammer Baselland ist diese Vergaben als eigentlichen Unsinn zu bewerten. Sie wäre beispielsweise in BS - wo notabene nach identischem Beschaffungsgesetzen vergeben wird - nie möglich gewesen. Solche Fehlentscheide sind jedoch nicht zuletzt die Folge der oft genug nicht nachvollziehbaren Praxis der kantonalen Beschaffungsbehörden, die mittlerweile auch auf Gemeindeebene nicht nur für allgemeine Verunsicherung und (gemäss Umfrageergebnis der BUD) Verärgerung sorgt, sondern eben auch zu völlig unverständlichen und - in diesem Fall - ökologisch unsinnigen Vergaben führt. Dies in einem Kanton, der andernorts aus ökologischen Gründen Millionen an Mehrkosten in Kauf nimmt (z.B. für den Aushub-Abtransport beim Umfahrungstunnel Sissach).
Kontakt:
Nationalrat Hans Rudolf Gysin Direktor Wirtschaftskammer Baselland Tel. +41 61 927 65 00 / +41 79 423 56 63
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