Wirtschaftskammer Baselland - Unerlässliche CE-Kennzeichnung für den Export in die EU
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Unerlässliche CE-Kennzeichnung für den Export in die EU
16.07.07 - 17:00 / Autor: Lorenz Rudin

Liestal - Eine zentrale Voraussetzung für den Export von Bauprodukten, elektronischen Betriebsmitteln und Maschinen in die EU ist die CE-Kennzeichnung. Die CE-Kennzeichnung garantiert für die Einhaltung von EU-Richtlinien.


CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung der EU-Richtlinien.

CE-Kennzeichnung bestätigt die Einhaltung der EU-Richtlinien.

Sicher ist beim Betrachten von Gebrauchsanweisungen oder Produkteklebern an elektronischen Geräten wie PC-Bildschirmen das CE-Kennzeichen bereits aufgefallen. Was hat es aber mit dieser Kennzeichnung genau auf sich? Grob kann man sagen, die CE-Kennzeichnung bestätigt, dass das jeweilige Produkt geltenden EU-Richtlinien zur entsprechenden Produktegattung entspricht.

Auch CH-Produkte betroffen
In der EU und dem EWR dürfen nur technische Produkte, welche die geltenden EU-Richtlinien erfüllen, verkauft und gebraucht werden. Dies bedeutet, dass bspw. auch in der Schweiz hergestellte Produkte den EU-Richtlinien entsprechen müssen, um in die EU-Länder exportiert werden zu können. Möchten sie elektronische Produkte, Maschinen oder Bauprodukte in die EU exportieren, stellen sie vor dem Transport sicher, dass die Produkte die betreffenden EU-Richtlinien erfüllen, die CE-Kennzeichnung besitzen oder entsprechende Bestätigungen des Herstellers vorliegen. Ansonsten könnten die Geräte an der Grenze blockiert werden.

Wichtig für grenzüberschreitende Bauleistungen
Aufgrund der verlangten CE-Kennzeichnung für Bauprodukte (z.B. Gerüst) oder Maschinen (z.B. Betonmischer) sind auch grenzüberschreitende Bauleistungen von dieser Bestimmung betroffen. Es empfiehlt sich, darauf zu achten, möglichst Maschinen über die Grenze mitzunehmen, welche den EU-Richtlinien entsprechen und bereits über die CE-Kennzeichnung verfügen.

"Crash-Kurs Zoll für KMU"
Die Bestimmungen zu den CE-Kennzeichnungen ist nur ein Aspekt, den es beim grenzüberschreitenden Warenverkehr mit der EU zu berücksichtigen gilt. Mit einer Zollabfertigung in Richtung eines EU-Landes werden die unterschiedlichsten Bestimmungen wie zum Beispiel zur MWSt. tangiert. Welche Regelungen bei einer Zollabfertigung betroffen sind und was dabei zu beachten ist, erfahren Sie am Seminar "Crash-Kurs Zoll für KMU". Das eintägige Seminar findet am 23. August 2007 im "Haus der Wirtschaft" in Liestal statt.

Für Anmeldungen oder Fragen erteilt auch die EU-Beratungsstelle gerne weitere Informationen, welche für Informationen für Unternehmen zu geltenden EU-Richtlinien und der EC-Kennzeichnung zusätzlich auf untenstehende Homepage verweist.



weiterführende Links:

ec.europa.eu/enterprise/index_de.htm





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