Erwartungen sind weitgehend erfüllt
01.09.06 - 08:00 / Autor: Thomas Schaumberg, Jurist
Bern - In den dreieinhalb Jahren Personenfreizügigkeit mit der EU sind in der Schweiz weder die Löhne eingebrochen noch ist die Arbeitslosigkeit explodiert. Eine Einwanderungswelle blieb aus: So etwa lautet das zusammengefasste Ergebnis eines Observationsberichtes über die Auswirkungen der Personenfreizügigkeit, der vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) in Zusammenarbeit mit zwei weiteren Bundesämtern erstellt worden ist.

Personenfreizügigkeit mit der EU hat ihre Bewährungsprobe bestanden. |  |
Im Vorfeld und auch nach Inkraftsetzung der bilateralen Verträge gab es in der Schweiz heftige Diskussionen über die Auswirkungen der erweiterten Personenfreizügigkeit mit der EU. Zahlreiche Befürchtungen kamen dabei zum Ausdruck.
Insgesamt positive Bilanz Erstmals wurde nun vom Staatssekretariat für Wirtschaft (seco) sowie von den Bundesämtern für Migration (BFM) und Statistik (BFS) ein gemeinsamer Observationsbericht für die Zeit vom 1. Juni 2002 bis zum 31. Dezember 2005 erstellt, der die Auswirkungen auf den Schweizer Arbeitsmarkt transparent macht.
Die Bilanz fällt durchweg positiv aus. In den dreieinhalb Jahren Personenfreizügigkeit mit der EU sind in der Schweiz weder die Löhne eingebrochen noch ist die Arbeitslosigkeit explodiert. Eine Einwanderungswelle blieb aus. Zwar wanderten mehr Menschen aus der «alten» EU (EU 15) und dem EFTA-Raum ein, gleichzeitig ging aber die Zuwanderung aus Drittstaaten zurück. Daher blieb der Migrationssaldo etwa gleich. Mehrheitlich wurden auch die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten.
Mehr EU-/EFTA-Zuwanderungen Der Bundesrat verfolgte mit dem Freizügigkeitsabkommen das Ziel, bei der Rekrutierung von Arbeitskräften den Focus stärker auf die Zulassung von EU-/EFTA-Bürgern zu legen. Genau das ist gelungen, hat sich doch die Zuwanderung aus dem EU15-/EFTA-Raum in die Schweiz etwas verstärkt, während jene aus Drittstaaten abgenommen hat. Begrenzt wurde die Zuwanderung der ständigen Wohnbevölkerung aus dem EU15-/EFTA-Raum zudem durch die 15'300 Kontingente für Ersteinreisen von erwerbstätigen EU15-/EFTA-Daueraufenthaltern (fünf Jahre). Nach Aussage von Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit im seco, wurden seit Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens diese Kontingente jeweils voll ausgeschöpft.
Da die Auswanderungen von EU15-/EFTA-Bürgern im dritten Jahr der Personfreizügigkeit leicht zunahmen, fiel die Netto-Zuwanderung - also die Differenz von Ein -und Auswanderungen - mit etwas über 19'000 Personen etwas geringer aus als im Jahr zuvor. Am bedeutendsten war die Netto-Zuwanderung aus Deutschland und Portugal: 56 Prozent des positiven Wanderungssaldos entfielen auf deutsche, 36 Prozent auf portugiesische Staatsangehörige.
Die Zahl der Kurzaufenthalte (bis 1 Jahr) den EU15-/EFTA-Staaten nahm im dritten Jahr der Personenfreizügigkeit leicht zu. Die Abschaffung der Bewilligungspflicht für Kurzaufenthalter bis 90 Tage sowie die konjunkturelle Belebung begünstigten den Anstieg. Der Ausschöpfungsgrad der Kurzaufenthalterkontingente (4 bis 12 Monate) betrug jedoch lediglich 68 Prozent.
Grenzgänger unterschiedlich Neben der Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte spielt für den Schweizer Arbeitsmarkt die Zahl der Grenzgängerinnen und Grenzgänger eine wichtige Rolle. Das Bundesamt für Statistik (BFS) hat für Ende des 1. Quartals 2006 insgesamt rund 180'000 erwerbstätige Grenzgänger ermittelt. Das entspricht einem leichten Zuwachs von 1,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr und bedeutet gleichzeitig die schwächste Zunahme seit sechs Jahren.
Umgerechnet auf die Gesamtzahl der Erwerbstätigen kommen die Grenzgänger auf einen Anteil von 4,3 Prozent. Allerdings verläuft die Entwicklung regional doch sehr unterschiedlich. Am stärksten hat die Zahl der Grenzgänger in den letzten fünf Jahren in der Genferseeregion (+45%) zugenommen, gefolgt vom Espace Mittelland (+23%), Zürich (+23%) und dem Tessin (18,5%). Hingegen lag die Zunahme in der Nordwestschweiz (+5%) deutlich unter dem Durchschnitt, während in der Ostschweiz (-5%) gar ein Rückgang zu verzeichnen war.
In der Nordwestschweiz haben die Grenzgänger einen Anteil von rund 9 Prozent an der erwerbstätigen Bevölkerung. Das ist nach dem Tessin (19%) die zweithöchste Quote in der Schweiz und auf die traditionell enge wirtschaftliche Verflechtung im Dreiländereck zurückzuführen. Mehr als die Hälfte der Grenzgängerinnen und Grenzgänger (55%) wohnen in Frankreich (98'000). Es folgen Italien (38'800; 22%) und Deutschland (36'400; 20%) mit fast gleich grossen Anteilen, während auf Österreich lediglich 3% (6300) entfallen. Im Rahmen des Freizügigkeitsabkommens (FZA) dürfen Grenzgänger auch eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben. Rund 400 Personen profitieren von dieser Möglichkeit.
Arbeitslosenquote folgt dem Konjunkturverlauf Das Inkrafttreten des Freizügigkeitsabkommens fiel in eine konjunkturell schwache Zeitspanne. Nach einer Phase der Stagnation nahm die Erwerbstätigkeit erst 2005 wieder leicht zu. Die Untersuchung der Arbeitsmarktentwicklung hat gezeigt, dass das FZA zu keiner Verdrängung der einheimischen Arbeitskräfte durch ausländische Arbeitskräfte geführt hat.
Interessanterweise verzeichneten die Schweizerinnen und Schweizer gerade in jenen Berufsgruppen deutliche Beschäftigungsgewinne, welche den stärksten Zuwachs an Arbeitskräften aus dem EU-Raum aufwiesen, nämlich Akademiker und technische Berufe. Daraus lässt sich schliessen, dass die zusätzlichen Arbeitskräfte aus dem EU-Raum das Wachstumspotenzial der Schweizer Volkswirtschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen positiv beeinflussen.
Auch in den Branchen, welche in der Folge des FZA leicht erhöhte Zuwanderungsraten zu verzeichnen hatten (wie beispielsweise das Baugewerbe, das Gastgewerbe oder übrige Dienstleistungen) war keine besondere Entwicklung der Arbeitslosenquote festzustellen. Diese entwickelte sich bei den Schweizern gemäss dem Konjunkturverlauf und blieb in den drei Jahren mit Personenfreizügigkeit deutlich unter derjenigen der Ausländerinnen und Ausländer.
Kaum Einfluss auf Lohnentwicklung In den ersten Jahren der Personfreizügigkeit haben sich keine auffälligen Abweichungen der allgemeinen Lohnentwicklung vom typischen konjunkturellen Verlauf ergeben. Von 2002 bis 2005 gab es in Branchen mit grosser Zuwanderung sowohl über- als auch unterdurchschnittliche Lohnerhöhungen. Das gilt auch für das Tieflohnsegment. Ein lohndämpfender Effekt des FZA lässt sich weder in der allgemeinen noch in der branchenspezifischen Lohnentwicklung ausmachen.
Flankierende Massnahmen haben sich bewährt Im Rahmen der flankierenden Massnahmen ergaben die Kontrollen, dass die Lohn- und Arbeitsbedingungen mehrheitlich eingehalten wurden. Der überwiegende Teil der vermuteten Verstösse betraf hierbei entsandte Arbeitskräfte. In Branchen mit allgemeinverbindlich erklärten GAV war die Quote der Verstösse erwartungsgemäss am höchsten.
Qualifizierte Arbeitskräfte für Wirtschaftswachstum wichtig Die Schweiz profitiert von der kontrollierten Zuwanderung, da das durchschnittliche Qualifikationsniveau der aus dem EU15-/ EFTA-Raum zugewanderten Arbeitskräfte sehr hoch ist. So sind 80 Prozent der Zuwanderer Akademiker oder sehr gut qualifizierte Berufsleute. Die Schweiz ist also weiterhin attraktiv für hochqualifizierte Arbeitskräfte.
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