«Unsere ganze Wirtschaft profitiert»
01.09.06 - 08:00 / Autor: Thomas Schaumberg, Jurist
Bern/Liestal - Jean-Luc Nordmann, Direktor für Arbeit des seco, stellt sich im Interview den Fragen des «Standpunkts».

Jean-Luc Nordmann. |  |
Standpunkt: Hat die Schweiz Ihrer Meinung nach von der Personenfreizügigkeit profitiert? Jean-Luc Nordmann: Ja, denn einerseits können auf dem europäischen Markt auf einfache Weise Personen für unsere Wirtschaft rekrutiert werden, welche bei uns fehlen, und andererseits können auch unsere Schweizer Arbeitnehmer in der EU Stellen antreten. Davon profitiert unsere gesamte Wirtschaft.
Um den Schweizer Arbeitsmarkt zu schützen, wurden die flankierenden Massnahmen eingeführt. Haben sich diese bewährt oder ist damit der bürokratische Aufwand für die Schweizer Unternehmen gestiegen? Wir haben mit zwei Berichten im April und Ende Juni 2006 dargelegt, dass sich die flankierenden Massnahmen I bewährt haben. Die aufgrund erster Erfahrungen notwendig gewordenen Verbesserungen der flankierenden Massnahmen hat das Volk in der Abstimmung vom September des letzten Jahres angenommen. Diese sind nun am 1. April 2006 in Kraft getreten und werden die Funktionsfähigkeit weiter verbessern. Damit entsteht kein bürokratischer Aufwand.
Hätte die Schweiz heute ohne die bilateralen Verträge weniger Arbeitslose? Untersuchungen in den Jahre 2005 und 2006 haben ergeben, dass aufgrund der bilateralen Verträge kein negativer Einfluss auf den schweizerischen Arbeitsmarkt und damit auf die Zahl der Arbeitslosen feststellbar ist.
Im Rahmen der Diskussion über die Ausdehnung der Personenfreizügigkeit auf die neuen EU-Länder wurde die Gefahr einer Überschwemmung des Schweizer Arbeitsmarkts mit billigen Arbeitskräften beschworen. Wie werden die Kontingente für die neuen EU-Länder in Anspruch genommen? Es hat keine Überschwemmung des schweizerischen Arbeitsmarktes mit billigen Arbeitskräften stattgefunden. Die Kontingente für Jahresaufenthalter werden voll ausgeschöpft, diejenige für Kurzaufenthalter hingegen nicht. Für Tätigkeiten bis zu 3 Monaten ist nur eine Meldepflicht vorgesehen.
Hat sich durch die Zuwanderung das Lohnniveau verändert? Nein, unsere im Juni publizierte Untersuchung hat ergeben, dass kein Einfluss auf das Lohnniveau feststellbar ist.
Die Personenfreizügigkeit ist ja keine Einbahnstrasse. Gibt es schon erste Statistiken, wie viele Schweizerinnen und Schweizer von den neuen Freiheiten profitieren und in der EU arbeiten? Es existieren keine genauen Auswanderungsstatistiken in der Schweiz, welche über das Zielland und den Aufenthaltszweck Auskunft geben. Immerhin lässt sich sagen, dass seit Einführung der Personenfreizügigkeit eine leichte Zunahme bei der Auswanderung von Schweizern festzustellen ist. Die ebenfalls unvollständigen Statistiken der EU scheinen diesen Trend zu bestätigen.
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