Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Rückvergütung der deutschen MWST
01.02.07 - 08:00 / Autor: Thomas Schaumberg, Jurist

Liestal - Schweizer Unternehmen, die in Deutschland Waren oder Leistungen beziehen, bekommen die ihnen verrechnete Umsatzsteuer unter bestimmten Voraussetzungen im sogenannten Vorsteuer-Vergütungsverfahren (zurück-)erstattet.


Beim Vorsteuer-Vergütungsverfahren sind bestimmte Bedingungen (z.B. Fristen, Antragszeitraum, Verwendung amtlicher Antragsvordrucke, Mindestvergütungsbeträge usw.) zu beachten.

Was ist zu beachten?
Vorausgesetzt wird u.a., dass der Schweizer Unternehmer: im Inland keine oder keine steuerbaren Umsätze ausführt;
- nur Umsätze ausgeführt hat, für die der Leistungsempfänger die
Steuer schuldet (§ 13b UStG) - z.B. Werklieferungen und Werkleistungen;
- nur Umsätze ausführt, die den Abzugsverfahren oder der Beförderungseinzelbesteuerung unterliegen;
- nur innergemeinschaftliche Erwerbe und daran anschliessende Lieferungen ausgeführt hat. Für Unternehmer aus der Schweiz ist jedoch die Vergütung der Vorsteuerbeträge ausgeschlossen, welche auf pauschalierte Reisekosten und den Bezug von Kraftstoffen (Betankungen) für den Strassen und Luftverkehr entfallen.

Wie vorgehen?
Wie aber kann ein Schweizer Unternehmer die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer zurückerhalten? Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer auf dem amtlichen Formular, welcher eigenhändig zu unterschreiben ist. Dem Antrag sind die Originalrechnungen sowie eine Unternehmerbescheinigung des Heimatlandes beizufügen.

Die Mindestvergütung beträgt für Schweizer Unternehmen 500 Euro. Das gilt nicht, wenn der Vergütungszeitraum das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist. Für diese Vergütungszeiträume muss die Vergütung mindestens 250 Euro betragen.

Fristen einhalten!
Der Antrag auf Vergütung der Umsatzsteuer muss spätestens bis zum 30. Juni des folgenden Kalenderjahres gestellt werden. Die Vorsteuervergütungsanträge sind neu an das Bundeszentralamt für Steuern in Schwedt zu übersenden:

Bundeszentralamt für Steuern
Dienstsitz Schwedt
Passower Chaussee 3b
D-16303 Schwedt/Oder

Weitere Informationen erhalten interessierte Betriebe bei der EU-Beratungsstelle der Wirtschaftskammer Baselland.







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