Wirtschaftskammer Baselland - Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA-Länder
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Vollständige Personenfreizügigkeit für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA-Länder
04.07.07 - 15:30 / Autor: Lorenz Rudin

Bern/Liestal - Ab 1. Juni 2007 wird die Kontingentierung von Aufenthaltsbewilligungen für Staatsangehörige der EU-15 und der EFTA-Länder in der Schweiz aufgehoben. Damit wird die vollständige Personenfreizügigkeit mit den EU-15 und allen EFTA-Ländern eingeführt.


Starke Nachfrage nach Aufenthaltsbewilligungen
Das Personenfreizügigkeitsabkommen mit den 15 alten EU-Mitgliedstaaten sowie den EFTA-Staaten ist am 1. Juni 2002 in Kraft getreten. Jährlich wurden Kontingenten von 15'000 neuen B-Aufenthaltsbewilligungen (Dauer fünf Jahre) für Daueraufenthalter aus der EU-15 und der EFTA vergeben. Die Kontingente wurden jedes Jahr voll ausgeschöpft. In den letzten zwei Jahren des wirtschaftlichen Aufschwungs musste deshalb häufig auf die kurzfristigere L-Aufenthaltsbewilligung (Dauer sechs Monate) ausgewichen werden, damit dringend benötigte EU-Arbeitskräfte eingestellt werden konnten.

Schweizer Wirtschaft profitiert
Die Nachfrage seitens Schweizer Unternehmen nach qualifizierten Fachkräften aus der EU, speziell Deutschland, ist zur zeit enorm. Die Abschaffung der Kontingentierung kommt also gerade rechtzeitig. Die Rekrutierung und langfristige Anstellung von EU-Arbeitskräften durch Schweizer Unternehmen wird dadurch massgeblich vereinfacht.

Erleichterung für Schweizer Unternehmer
Mit der Umsetzung der bilateralen Verträge werden laufend beidseitig administrative Hürden betreffend Personenfreizügigkeit abgebaut. Personenfreizügigkeit heisst nämlich nicht nur sich im jeweils anderen Land niederlassen zu können, sondern ermöglicht es den Unternehmen, im Rahmen einer Frist von 90 Tagen bewilligungsfrei Personal zur Abwicklung von Aufträgen in die Nachbarländer zu senden. Die Umsetzung von grenzüberschreitenden Tätigkeiten wurde dadurch in unserer Grenzregion um einiges erleichtert. Trotzdem gibt es für Schweizer Unternehmen die in Frankreich oder Deutschland tätig sein möchten immer noch unumgängliche Formalitäten, beispielsweise bei der MWSt., die es bei der Auftragsausführung zu beachten gilt. 

Die EU-Beratungsstelle der Wirtschaftskammer Baselland gibt Ihnen gerne weitere Informationen und Auskunft über zu beachtende Formalitäten bei der Auftragsabwicklung in Deutschland oder Frankreich.


Kontakt/Information:

Wirtschaftskammer Baselland
Lorenz Rudin, Betriebsökonom FH
Leiter EU-Beratungsstelle
Tel. 061 927 65 19 







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