Wirtschaftskammer Baselland - JA zum steuerlich attraktiven Wirtschaftsstandort Baselland
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JA zum steuerlich attraktiven Wirtschaftsstandort Baselland
15.11.07 - 12:15 / Autor: lic.rer.pol. Christoph Buser

Liestal - Im schweizerischen und auch im internationalen Standortwettbewerb droht Baselland zu einer Hochsteuer-Insel zu verkommen. Das treibt bestehende Unternehmen aus dem Kanton und verhindert Neuansiedlungen. Dabei ist das Baselbiet auf eine starke Wirtschaft angewiesen: eine Wirtschaft, die Arbeits- und Ausbildungsplätze garantiert und eine moderne Infrastruktur sichert. Deshalb wollen Regierung und Landrat eine Unternehmenssteuerreform, die unseren Kanton konkurrenzfähig erhält. Ein JA zu dieser Vorlage ist unabdingbar.


Hohe Unternehmenssteuern vertreiben Baselbieter Firmen und schrecken Neuzuzüger ab.

Hohe Unternehmenssteuern vertreiben Baselbieter Firmen und schrecken Neuzuzüger ab.

Am Wochenende vom 25. November 2007 entscheidet die Baselbieter Stimmbevölkerung, ob ihr Kanton bei der Unternehmensbesteuerung weiterhin auf den hinteren, für Unternehmen alles andere als  attraktiven Plätzen rangiert – oder mit einer insgesamt moderaten Steuerentlastung zumindest ins schweizerische Mittelfeld aufsteigt.

Auf den hintersten Rängen
So zeigt die Steuerbelastungsstatistik, dass Baselland im interkantonalen Vergleich bei der Reingewinnbesteuerung auf Rang 16 der 26 Kantone liegt, bei der Kapitalbesteuerung gar auf Platz 24, also auf dem drittschlechtesten Rang in der Schweiz. Bei der Reingewinn- und Kapitalbesteuerung zusammen schafft es Baselland gerade einmal auf Rang 22. Zum Vergleich anhand des Totalindexes beider Steuerformen: Obwalden als steuergünstigster Kanton weist einen Index von 48,2 Punkten aus, Baselland hingegen auf Platz 22 volle 114,2 Punkte.

Ganz klar: Der Kanton Baselland ist als Unternehmensstandort alles andere als attraktiv. Und dann kommt noch hinzu, dass in den anderen Kantonen – vor allem auch in der direkten Nachbarschaft – Steuersenkungen bereits beschlossen oder zumindest geplant sind.
Die Position unseres Kantons wird also stetig noch schlechter. Und dies hat für den Wirtschaftsstandort Baselland weitreichende Folgen, die allerdings erst mittelfristig sichtbar werden.

Firmenabwanderungen verhindern
Aufgrund seiner im Vergleich zu anderen Kantonen und Ländern überdurchschnittlich hohen Besteuerung der Unternehmen droht dem Baselbiet die zunehmende  Abwanderung auch alteingesessener Baselbieter Firmen. So hat unser Kanton in den Jahren 2004 und 2005 neun grössere Unternehmen verloren, die bisher im Baselbiet insgesamt nicht weniger als 14 Millionen Franken an Ertragssteuern abgeliefert haben.

Zweifellos kann diese Abwanderung nicht allein auf die Steuerbelastung in Baselland zurückgeführt werden. Aber die vergleichsweise hohe Unternehmensbesteuerung macht den Entscheid für einen Standortwechsel in einen anderen Kanton ganz sicher einfacher, wie Aussagen von aus dem Baselbiet weggezogenen Unternehmen immer wieder belegen.

Neuansiedlungen fördern
Noch stärker ins Gewicht fallen die Steuerbelastungen bei einer Standort-Evaluation neu entstehender Firmen bzw. bei Zuzugsabsichten auswärtiger Unternehmen. Oft ist die Besteuerung dann eine der wichtigsten Entscheidungsgrundlagen. Baselland hat dabei zunehmend schlechtere Karten, obwohl der Kanton einige sehr attraktive Flächen für Neuansiedlungen zu bieten hätte.

Auf Steuersubstrat angewiesen
Beide Entwicklungstendenzen sind für den Kanton Baselland fatal: Einerseits für die Sicherung des Steuersubstrats der Unternehmen, andererseits aber auch, weil die Wirtschaft im Kanton – allem voran die KMU-Wirtschaft – nicht nur attraktive Arbeits-, sondern auch eine Vielzahl von Ausbildungsplätzen bietet.

Wir müssen Unternehmen im Kanton halten und durch interessante Neuzuzüge erweitern.

Darüber hinaus steht unser Kanton in den nächsten Jahren vor einigen sehr anspruchsvollen Aufgaben in der Sicherstellung seiner Infrastruktur: Verkehrswege, Energie, Umwelttechnologie, Bildungsangebote, Gesundheit usw.

Baselland kann diese Aufgaben aber nur finanzieren, wenn das Steueraufkommen nicht nur gehalten wird, sondern auch stetig wachsen kann. Dazu tragen die im Kanton ansässigen Unternehmen einen massgeblichen Teil bei. Wir müssen diese Unternehmen im Kanton halten und durch interessante Neuzuzüge erweitern.

Kein Hochsteuerkanton Baselland!
Vor dieser für die zukünftige Entwicklung des Kantons bedeutungsvollen Ausgangslage haben die Baselbieter Regierung und in der entsprechenden Beratung auch der Landrat und seine Kommission erkannt, dass Baselland seine Unternehmensbesteuerung revidieren muss, soll der Kanton nicht zum «Hochsteuerkanton» verkommen. In einer insgesamt moderaten Steuersenkungs-Vorlage wollen Exekutive und Legislative den Kanton Baselland bei der Unternehmensbesteuerung von der Gegend des «Steuerschlusslichts» ins Mittelfeld bringen.

Diese Steuerreform drängt sich auch auf, nachdem der Kanton bei der Besteuerung der natürlichen Personen und vor allem der Familien bereits zukunftsgerichtete Reformen durchgeführt hat und damit seine Konkurrenzfähigkeit als Wohnstandort gesichert hat.

Klare, wichtige Ziele der Reform
Mit der Unternehmenssteuerreform verfolgen Regierung und Landrat denn auch sehr klare und wichtige Ziele:

- eine massgebliche steuerliche Entlastung von juristischen Personen:

Dies zunächst bei ertragsstarken und damit zukunftssicheren Unternehmen. Davon profitieren aber auch kleine, weniger renditestarke Firmen.

- eine Annäherung der Steuerbelastung von juristischen Personen an diejenige der Nachbarkantone Aargau und Solothurn:

Damit sichert sich Baselland seine Konkurrenzfähigkeit im bestehenden Steuerwettbewerb und verhindert so drohende Abwanderungen von Unternehmen in die Nachbarkantone.

- eine Attraktivitätssteigerung des Wirtschaftsstandortes Kanton Basel-Landschaft zur Ansiedlung neuer Unternehmen:
Der Kanton Baselland hat in den letzten zwei bis drei Jahrzehnten eine Vielzahl von Firmen «verloren». Es gilt, die Standortattraktivität des Kantons, der z. B. viele interessante Flächen für Firmenzuzüge bietet, für Neuansiedlungen zu erhalten und vor allem zu verbessern – auch und gerade bei der Unternehmensbesteuerung.

- eine Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung von Firmen und ihren Inhabern.
Es ist unhaltbar, dass vor allem KMU-Inhaberinnen und -Inhaber von juristischen Personen ihren erwirtschafteten Gewinn einerseits auf der Stufe Unternehmen versteuern und dann den gleichen, bereits besteuerten Gewinn nochmals als Einkommen versteuern. Damit wird Baselland erst recht zum Hochsteuer-Kanton.

Diese Doppelbelastung wird mit der Unternehmenssteuerreform nicht abgeschafft, jedoch deutlich gemildert. Die Besteuerung nähert sich damit der Belastung an, die Einzel- und Personenfirmen auf ihren Unternehmensgewinnen zu tragen haben.

Neben diesen Zielen und Massnahmen der Unternehmenssteuerreform sind noch weitere kleinere Verbesserungen vorgesehen: So sollen auch Erleichterungen geboten werden bei der Anrechnung von Betriebsverlusten an Grundstückgewinne.

Tragbarer «Steuerverlust»
Die geplante Unternehmenssteuerreform «kostet» den Kanton jährlich rund 64 Mio. Franken und die Gemeinden – mit einer dreijährigen Übergangsfrist – zunächst 5 und nach drei Jahren 12 Mio. Franken. Ein Teil dieser Steuer-Mindereinnahmen kann jedoch dank der guten Konjunkturlage und der zu erwartenden «Nachzieheffekte» bereits im kommenden Jahr wieder kompensiert werden.

Die Gegner der Unternehmenssteuerreform – insbesondere die politische Linke – behaupten unbelegt, dass mit dieser Steuerreform vor allem die «reichen» Unternehmen ungerecht entlastet würden. Dies ist jedoch eine rein ideologisch begründete, vor allem kurzsichtige Argumentation. Denn die sogenannt «reichen» (ertragsstarken) Unternehmen sind gerade für unseren Kanton besonders wertvoll: als gute Steuerzahler, als gute Arbeitgeber und als gute Ausbildungsfirmen. Die Unternehmenssteuerreform wird diese Firmen motivieren, im Kanton zu bleiben und sich hier vermehrt auch zu engagieren. Davon profitieren alle im Kanton Baselland.

Die Unternehmenssteuerreform in Baselland ist eine Investition des Kantons in eine positive Wirtschaftszukunft.

JA für eine positive Wirtschafts-Zukunft in Baselland
Die Erläuterungen zur Unternehmenssteuerreform belegen jedoch unzweideutig, dass die Reform auch kleinen und weniger ertragsstarken Unternehmen Vorteile bringt – abgesehen vom guten Steuerklima, das die Wirtschaft insgesamt fördert und damit für jedes KMU attraktiv ist.

Die Unternehmenssteuerreform in Baselland ist eine Investition des Kantons in eine positive Zukunft. Ohne diese Investition würde Baselland jedoch zum  nicht mehr konkurrenzfähigen Hochsteuerkanton – ein Nachteil nicht nur für unsere Wirtschaft, sondern für die gesamte Baselbieter Bevölkerung.

Deshalb am 25. November 2007: JA zur Unternehmenssteuer-Reform – JA zum prosperierenden Wirtschaftsstandort Baselland – JA zugunsten einer starken und konkurrenzfähigen Wirtschaft in BL! 

Christoph Buser
lic. rer. pol., Landrat  



weiterführende Links:

www.steuerreform-bl.ch





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