Positiver Belchentunnel-Entscheid – Besorgnis zum Stauabbau-Auftrag
20.12.07 - 12:00 / Autor: Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor
Liestal - Einerseits mit Genugtuung, andererseits mit Besorgnis nimmt die Wirtschaftskammer Baselland die jüngste Entwicklung zu den von ihr lancierten und im Mai 2003 mit jeweils über 60 Prozent Zustimmung an der Urne angenommenen "Belchentunnel-" und "Stauabbau-Initiativen" auf: So darf erfreut festgestellt werden, dass der Volksauftrag zum Bau der dritten Belchenröhre zügig umgesetzt wird und mit dem Baubeginn ab 2012 bzw. der rechtzeitigen Inbetriebnahme ab 2018 gerechnet werden darf. Weitaus weniger erfreulich ist hingegen der jüngste "Versuch" des Landrates, die Staufachstelle durch Streichung der notwendigen Mittel quasi durch die Hintertüre "aufzuheben". Die Wirtschaftskammer als Urheberin dieser Initiative erinnert das Parlament, aber auch die Regierung daran, dass ein klarer und verbindlicher Volksauftrag zur aktiven Staubekämpfung besteht, dem nachzukommen ist.

Der Verkehr staut weiter im Baselbiet |  |
Auch wenn der Bau der dritten Belchentunnel-Röhre nunmehr alleinige Sache des Bundes ist, so nimmt die Wirtschaftskammer zu Recht für sich in Anspruch, dass ihre im Jahre 2002 lancierte Initiative für den raschen Bau einer dritten Belchenröhre sowohl beim Kanton als auch beim Bund für den notwendigen politischen Druck gesorgt hat. Damit ist dieses für das Baselbiet unabdingbare Entlastungsbauwerk zügig projektiert worden. Wenn ab 2018 die bestehenden zwei Tunnelröhren für umfassende Sanierungsarbeiten hintereinander für jeweils rund zwei Jahre geschlossen werden müssen, so steht rechtzeitig eine dritte Röhre zur Verfügung, welche den weiterhin flüssigen Nord-Süd-Verkehr auf der A2 sicherstellt. Die Wirtschaftskammer bedankt sich denn auch ausdrücklich bei den involvierten Behörden von Kanton und Bund, die diesen Volksauftrag ernst genommen ha-ben und für dessen zügige Umsetzung besorgt sind.
Weitaus weniger erfreulich ist für die Wirtschaftskammer die jüngste Entwicklung im Zusammen-hang mit dem von ihr lancierten und von der Stimmbevölkerung klar gutgeheissenen Stauabbau-Auftrag. Dieser verpflichtet u.a. laut § 43bis, Buchstaben c) und d) des Strassengesetzes die kantonalen Behörden einerseits zur Staubekämpfung und zur Zusammenarbeit innerhalb der kantonalen Behörden sowie ausdrücklich auch zu ausserkantonalen Stellen. Andererseits hat der Kanton die Bereitstellung und den Einsatz von ausreichendem Fachpersonal und der technischen Mittel zur Staubekämpfung zu gewährleisten. Aufgrund der Erfahrungen – auch innerhalb der Taskforce "Antistau" – stellt die Wirtschaftskammer fest, dass diese beiden Aufträge bisher nicht bzw. nicht im notwendigen Umfang erfüllt worden sind. Dies liegt nicht zuletzt daran, dass seitens der Behörden sowohl in personeller als auch in finanzieller Hinsicht untaugliche Massnahmen und Vorgehensweisen gewählt worden sind.
Wenn nun aber der Landrat – anstatt die verantwortlichen Behörden in die Pflicht zu nehmen und die Behebung der genannten Mängel zu verlangen – jetzt einfach die notwendigen Mittel streichen will, so wird nicht nur "das Kind mit dem Bade ausgeschüttet", sondern insbesondere ein klarer Volksauftrag missachtet. Die Wirtschaftskammer Baselland wird demokratische Mitteln einzusetzen wissen, wenn in dieser Richtung bei der Staubekämpfung am Volkswillen vorbei politisiert wird.
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