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Feinstaub-Bremsbefehl war «grober» Unfug
27.05.09 - 12:30 / Autor: Peter Amstutz

Um für winterliche Inversionslagen gerüstet zu sein, beschloss die Schweizerische Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren-Konferenz (BPUK) im Herbst 2006 ein «Interventionskonzept der Kantone zur Bekämpfung des Feinstaubs (PM10)». Welche Erkenntnisse dienten der BPUK als Rechtfertigung zum Beispiel für das erwiesenermassen nutzlose Feinstaub-Tempo 80 auf Autobahnen?




In der Fragestunde des Nationalrats vom 18. Dezember 2006 musste Umweltminister Moritz Leuenberger zugeben: «Dem Bundesrat ist nicht bekannt, auf welchem Zahlenmaterial das Konzept der BPUK beruht.»

Zuerst Wirkungsnachweis erbringen
Inzwischen sind unter Federführung des Zürcher FDP-Nationalrats Markus Hutter 53 Bundespolitiker aktiv geworden, die einen seriösen Umgang mit dem Feinstaub-Thema fordern. Hutter hat in der Frühlingssession 2009 erfolgreich eine Parlamentarische Initiative mit dem Begehren durchgebracht, es sei für Massnahmen wie Geschwindigkeitsbeschränkungen auf übergeordneten Strassen in besonderen Umweltsituationen ein wissenschaftlicher Wirkungs- und Effizienznachweis beizubringen.
Der Grund dieser Forderung: Seit August 2003 haben insgesamt dreizehn Kantone – auch Baselland – auf ihren Autobahnteilstücken eigenmächtig jeweils für eine gewisse Zeit Tempo 80 verfügt, weil sie glaubten, damit die Feinstaubbelastung senken zu können.
Dieses «unangemessene, unverhältnismässige und rechtlich unzulässige Temporegime» gehe zulasten der Verkehrs- und Rechtssicherheit auf dem nationalen Autobahnnetz, beanstandete Hutter am 5. März 2009 im Nationalrat. Eine gesetzliche Grundlage dafür gebe es nicht, und zuständig sei überhaupt nur der Bund.
Und man glaubt‘s fast nicht: Mit 106 gegen 66 Stimmen erteilte die Ratsmehrheit den Auftrag, das Strassenverkehrsgesetz (SVG) sei so zu ändern, dass «die Kantone verpflichtet werden, (...) für diese Massnahmen einen Wirkungsnachweis zu erbringen».

Nur erzieherische Zuchtrute von Amtes wegen?
Wird mit (der noch fehlenden) Unterstützung des Ständerats tatsächlich so vorgegangen, dann siehts schlecht aus für kantonale Tempo-Willkür. Denn für «Tempo 80 auf Autobahnen und Autostrassen, gekoppelt mit Überholverbot für Lastwagen» gibts immer noch keinen Wirkungsnachweis.
Die BPUK selber rechtfertigt die nutzlosen Schikanen als Erziehungsmittel von Amtes wegen: «Die Massnahmen führen zu einer Sensibilisierung beziehungsweise Erhöhung der Bereitschaft der Bevölkerung, einen persönlichen Beitrag zur Reduktion der Luftbelastung zu leisten und sich angemessen zu verhalten.»

Aufwand in keinem Verhältnis zum Ergebnis
Inzwischen weiss man mehr. Eine Studie der Brandenburgischen Technischen Universität in Cottbus (Berlin) belegt, dass die Feinstaubbelastung durch Fahrverbote, Tempolimiten, Umweltzonen und Sperrgebiete nur minimal beeinflusst wird. Detlef Möller, Professor für Luftchemie und Luftreinhaltung, untersuchte die Zusammenhänge im Auftrag des deutschen ADAC und kam zum Befund: «Der Aufwand steht in keinem Verhältnis zu den Ergebnissen.»
Denn: Nicht die Emissionen der Motorfahrzeuge sind die grosse Feinstaubquelle, sondern der bei trockenem Wetter und hohen Windgeschwindigkeiten aufgewirbelte natürliche Staub. Daraus folgert der deutsche Wissenschaftler: «Überschreitungen des Grenzwertes sind daher nicht mit einem erhöhten Gesundheitsrisiko verbunden.»
Die vielen sinnlosen Eingriffe der Behörden in die private Mobilität hätten insgesamt keine Bedeutung für die Gesamtfeinstaubbelastung, und deren Wirkung sei nicht einmal nachweisbar. Möller wörtlich: «Das bringt nichts ausser Bussgeldeinnahmen, (wegen mehr Verschleiss) höhere Umsätze für Autohändler und Frust für die Autofahrer.» Die jüngste Absage des Nationalrats an überflüssige Konzepte gegen die Feinstaubbelastung ist also berechtigt.

(* Der Verfasser ist akkreditierter Bundeshaus-Redaktor und war lange Jahre Leiter der Bundeshaus-Redaktion der Basler Zeitung. Er vertritt in dieser Kolumne seine persönliche Meinung.)







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