Nicht vergessen: JA zur KMU-Steuerreform am 24. Februar!
18.02.08 - 03:35 / Autor: Hans Rudolf Gysin
Seltsame «Blüten» im Abstimmungskampf zur Unternehmenssteuerreform II: Linke fischt nach dem Haar in der Suppe
Nicht weniger als 10 grösserenteils wesentliche Reformmassnahmen umfasst das Paket zur Unternehmenssteuerreform II, über das am 24. Februar abgestimmt wird. Dass der grössere Teil dieser Massnahmen den Schweizer KMU tatsächlich eine notwendige Entlastung bringt, kann auch die politische Linke nicht abstreiten. Trotzdem hat sie den Klassenkampf eröffnet und attackiert die Gesamtvorlage mit dem öden Argument «Steuergerechtigkeit». Doch damit sucht sie das Haar in der Suppe und prügelt ausgerechnet die «Falschen.»

Trotz linker Unkenrufe ist für die Abstimmung ein klares JA zur KMU-Steuerreform angezeigt. |  |
«Steuergeschenk für Blochers und Oeris»: So titelte beinahe triumphierend die «Basler Zeitung» am 25. Januar 2008. Und sie freut sich darüber, dass die Gegner der Unternehmenssteuerreform – die SP, die Grünen und die Gewerkschaften – jetzt die Namen der «grössten Profiteure» der Reform nennen: Thomas Schmidheyni vom Holcim-Konzern, die Familien Hoffmann und Oeri (Roche Basel), den Zürcher Autoimporteur Walter Frey, die Familie Blocher (Ems-Chemie) mit Magdalena Martullo-Blocher und Rahel Blocher sowie schliesslich Nationalrat Johann-Niklaus Schneider-Ammann (Ammann-Gruppe, Baumaschinen) und Nationalrat Peter Spuhler (Stadler Rail). Sie alle würden einen Aktienanteil von über 10 Prozent an ihren Unternehmen halten und damit ungebührlich von der Milderung bei der Dividendenbesteuerung profitieren, die – unter vielen anderen Massnahmen – mit im Reformpaket vorgesehen ist. Zugegeben: Bei den Familien Hoffmann und Oeri oder etwa bei Thomas Schmidheiny könnte man kurzsichtig tatsächlich zur Meinung gelangen, da würden die «Falschen» in den Genuss von Steuererleichterungen kommen. Zumindest bei den Familienaktionären aus dem Roche-Konzern ist allerdings durchaus die Erkenntnis angebracht, dass sie mit ihrem Geld in der Vergangenheit gerade in unserer Region auch schon viel Nützliches, vor allem im Kulturbereich, aber auch im Sport, bewirkt haben.
Unternehmer-Persönlichkeiten angeprangert Zu heftigem Kopfschütteln Anlass gibt hingegen die linke Kritik an Unternehmern wie Walter Frey, Blocher, Schneider-Ammann und auch Peter Spuhler. Das sind ja keine Aktionäre, die nur «privatisieren» – das heisst: den Ertrag aus ihren Papieren beziehen und ansonsten ein geruhsames, schönes Leben geniessen. Im Gegensatz zu vielen andern sogenannten «Anlegern», die in Schweizer Grosskonzernen kleine bis kleinste Aktienanteile halten, sind die von der Linken jetzt angeprangerten Personen aktive Unternehmer, die nicht nur von allfälligen Erträgen aus ihren Aktienanteilen profitieren, sondern dieses Kapital – und auch die daraus erzielten Erträge – meist wieder in ihre Unternehmen investieren. Sie haben damit Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen, deren langfristige Sicherung zu ihren prioritären Zielen gehört. Diese Unternehmer bzw. Unternehmerinnen tragen damit aber auch ein nicht unerhebliches persönliches Risiko mit ihrem investierten Kapital.
Tausende von Arbeitsplätzen geschaffen So sind den von der Linken genüsslich kritisierten «Steuergeschenk»-Zahlen dieser Unternehmer-Persönlichkeiten gerechterweise auch einmal die Arbeitsplatz-Zahlen gegenüberzustellen, die in den betreffenden Unternehmen bestehen: Ems-Gruppe: 2067 weltweit, 1220 in der Schweiz; Ammann-Gruppe Baumaschinen: rund 2400 weltweit; Stadler Rail von Peter Spuhler: weltweit 2350, rund 1600 in der Schweiz. Hinzu kommen Hunderte von Lehrstellen, die in diesen Unternehmen angeboten werden.
Unüberlegter «Gerechtigkeits»-Gesang Dass die SP Schweiz schon seit längerem kein Ohr mehr hat für solche volkswirtschaftlichen Zusammenhänge und Abhängigkeiten, verwundert nicht sonderlich, obwohl gerade von dieser Seite die Ansprüche an die Unternehmen für immer noch mehr soziale Zusatzleistungen steigen. Bedauerlich ist hingegen, dass in diesen Gerechtigkeits-Chor auch die Gewerkschaften einstimmen. Es müsste doch in ihrem ureigenen Interesse liegen, dass es den Schweizer Firmen wirtschaftlich gut geht – auch und gerade jenen Unternehmen und Unternehmern, die Arbeitsplätze schaffen und sichern. Und mit ihrem «Gerechtigkeits-Jammern» zur Unternehmenssteuerreform lenkt die Linke elegant davon ab, dass es ja dabei nicht nur um die Milderung der Dividendenbesteuerung für jene Aktionäre geht, die mehr als 10 Prozent Aktienanteil eines Unternehmens halten. Unter den Tisch gewischt werden gleichzeitig alle jene Reformmassnahmen, die ganz direkt oder indirekt jedem der über 300’000 Schweizer KMU zugute kommen. Davon profitieren sowohl Personengesellschaften (56% der KMU) als auch Kapitalgesellschaften (44%). Denn: Mit der Reform treten gezielte und ausgewogene Massnahmen in Kraft, dank denen zahlreiche bisherige Verzerrungen und Schwierigkeiten vermindert werden können, welche die KMU auf steuerlicher Ebene auf sich nehmen müssen.
Masslos besteuerte Personengesellschaften Die aktuelle Reform erweist sich als ideale Fortsetzung und Komplettierung der ersten auf eidgenössischer Ebene durchgeführten Reform bei der Unternehmensbesteuerung von 1998. Diese brachte bereits einige Verbesserungen. Nicht berücksichtigt wurden hingegen bei der Vorlage von 1998 die Belange und Interessen der Personengesellschaften. Eine gravierende Lücke, denn dazu gehört eine Mehrheit der KMU. Heute werden Personengesellschaften in einer Übergangsphase wie Nachfolgeregelung, Liquidation oder Transfer der Aktiva vom Geschäfts- ins Privatvermögen noch hoch besteuert. Die Abgaben sind dabei derart überrissen, dass viele KMU-Inhaber lieber darauf verzichten, das Unternehmen ihren Nachkommen zu übergeben. Die jetzt zur Abstimmung kommende Reform schliesst diese Lücken: Die fünf speziell für Personengesellschaften vorgesehenen Massnahmen aus diesem Reformpaket vermindern die bisherigen Hemmnisse beträchtlich, mit denen die KMU während Restrukturierungsphasen zu kämpfen haben. Im Hinblick darauf, dass in unserem Land in den nächsten fünf Jahren rund 50'000 Unternehmen mit fast 450'000 Beschäftigten vor der Situation der Nachfolgeregelung stehen werden, ist es für diese Reform also höchste Zeit.
Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen Am besten werden diese Verbesserungen bei der Gewinnbesteuerung von Liquidationen veranschaulicht: Wenn sich heute ein Unternehmer aus dem aktiven Geschäft zurückzieht, wird der Liquidationsgewinn zusammen mit den normalen Gewinnen besteuert. Konsequenz: Aufgrund der Steuerprogression muss – je nach Kanton – eine Abgabe von 40 bis 50 Prozent entrichtet werden. Das neue Gesetz sieht hingegen vor, Liquidationsgewinne getrennt von den übrigen Einnahmen und zu einem vorteilhafteren Ansatz zu taxieren. Resultat: Gleich wie ein Arbeitnehmer, der in Pension geht, wird ein Geschäftsinhaber bei Aktivitätsaufgabe zu einem Satz von etwa 10 Prozent besteuert. Die Unternehmenssteuerreform stärkt also die zwei Hauptprinzipien, die für das gute Funktionieren eines Steuersystems gelten: die Steuerneutralität und die Gleichbehandlung der Steuerpflichtigen.
Unternehmer-Aktionäre sollen profitieren Die heute noch geltende Doppelbesteuerung des Unternehmensgewinns und der an die Aktionäre ausbezahlten Dividenden ist – wie bereits dargestellt – Quelle zahlreicher Verzerrungen. Sie bringt die Unternehmen vorab dazu, ihre Gewinne eher anzuhäufen als sie auszuschütten. So wird das Geld innerhalb des Unternehmens «parkiert» statt in rentable Projekte investiert. Um dem abzuhelfen, sieht das Reformpaket eine Teilbesteuerung von Dividenden vor: 60 Prozent beim Privatvermögen und 50 Prozent beim Geschäftsvermögen. Doch von dieser Vergünstigung profitieren ausschliesslich Anteilseigner, die mindestens 10 Prozent des Firmenkapitals halten. Durch diese Vorgabe wird die überwiegende Mehrheit der Börseninvestoren (Grossaktionäre) ausgeschlossen, da sie keine solche vergleichsweise hohe Beteiligungen besitzen. Dies im Gegensatz zu den KMU-Inhabern (Unternehmer-Aktionäre), die als Besitzer ihrer Firma in der Regel mindestens über einen solchen Kapitalanteil verfügen. Die von der Steuerreform vorgesehene Schwelle von 10 Prozent stärkt also die KMU – und nicht die Grossaktionäre, wie dies die Linke stur behauptet.
Volkswirtschaftlicher Wachstumsschub Die Unternehmenssteuerreform muss am 24. Februar unterstützt werden: Mit ihrem 10-Punkte-Massnahmenpaket verbessert sie die steuerlichen Rahmenbedingungen aller KMU nachhaltig, wobei vor allem auch die als Personengesellschaften organisierten KMU profitieren werden, die bei der ersten Reform von 1998 übergangen wurden. Ausserdem: Gemäss einer Studie der Universität St. Gallen wird durch ihre Einführung das BIP (Brutto-Inlandprodukt) um 0,5 Prozent steigen, was längerfristig 2 Milliarden Franken ausmacht. Auch von dieser Entwicklung werden die Wirtschaft im Allgemeinen und damit alle KMU profitieren – allen linken Unkenrufen zum Trotz. Deshalb die Empfehlung für die Abstimmung vom 24. Februar: JA zur Unternehmenssteuerreform II!
Hans Rudolf Gysin, Nationalrat Direktor Wirtschaftskammer Baselland
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