Der Bund verzichtet: «Oh Du fröhliche ...»
24.12.09 - 15:00 / Autor: Peter Amstutz, Bundeshaus-Redaktor
Seit 1972 ist die individuelle Vorsorge gemäss Auftrag des Souveräns im Konzept der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge in der Bundesverfassung (Artikel 111) als Staatsauftrag verankert: «Der Bund fördert in Zusammenarbeit mit den Kantonen die Selbstvorsorge namentlich durch Massnahmen der Steuer- und Eigentumspolitik.» Die gebundene Selbstvorsorge ist jene Vorsorge, die im Sinn und Geist der verfassungsmässigen Dreisäulenkonzeption durch die Fiskal- und Eigentumspolitik seit 1. Januar 1986 unterstützt wird. Deren wichtigstes Merkmal ist die politisch gewollte steuerliche Privilegierung.

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Diese besteht darin, dass Beiträge an anerkannte Vorsorgeformen (2009 mit Pensionskasse maximal 6566 Fr., Höchstabzug ohne Pensionskasse 32'832 Fr.) abzugsfähig sind bei der Einkommenssteuer. Kapitalleistungen der gebundenen Selbstvorsorge (Säule 3a) werden später gesondert besteuert. Der Steuersatz beträgt ein Drittel des normalen Ansatzes. Für Arbeitnehmende bildet die Säule 3a eine Ergänzung zur Vorsorge aus AHV und Pensionskasse. Selbständigerwerbenden Personen, für welche die Pensionskasse fakultativ ist, dient diese Selbstvorsorge als Ersatz der zweiten Säule. Übrigens: Auch Personen, die Taggelder der Arbeitslosenversicherung beziehen, können eine Säule 3a bilden.
Eine Unverschämtheit! Und wie bewertet man im Bundeshaus gemäss einer jüngst veröffentlichten «Studie» das alles? In den Medien lautete die Zusammenfassung so: «Das steuerprivilegierte Alterssparen schmälert die Einnahmen des Bundes aus der direkten Bundessteuer um jährlich 6 Prozent. Jährlich gehen der Bundeskasse dadurch 450 Millionen Franken verloren.» Diese Betrachtungsweise ist – gelinde gesagt – eine Unverschämtheit. 28 Prozent der Arbeitnehmer und Selbständigerwerbenden sparen mittlerweile durch jahrzehntelangen Konsumverzicht fürs Alter, um dereinst nicht dem Staat zur Last zu fallen. Sie verhalten sich damit absolut verfassungskonform. Und der folgende Satz aus der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) ist ein Gemeinplatz: «Die Hälfte der gesamten Beiträge an die Säule 3a entfällt auf die 20 Prozent der Steuerpflichtigen mit den höchsten Einkommen.» Gewiss doch, sparen kann schliesslich nur, wer etwas übrig hat. Gleichzeitig relativiert die nähere Betrachtung diese «Schuldzuweisung» ganz erheblich: «Gemäss den kantonalen Durchschnittswerten ist es der Steuerpflichtige des Kantons Uri, der die höchsten Beiträge an die Säule 3a leistet, gefolgt von den Kantonen Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Thurgau, Obwalden, Basel-Landschaft, Appenzell-Ausserrhoden und Nidwalden.»
Zurück an den Fiskus ... Was ist aus all dem zu schliessen? Alterssparer, die genau das tun, was die Bundesverfassung ermöglichen will, müssen sich wirklich nicht als «Profiteure der Säule 3a» (NZZ vom 20. 11. 2009) verunglimpfen lassen. Dafür bietet die «Studie» der EStV keine Grundlage. In einem Staat, der sonst so gerne mit Lenkungsabgaben gesellschaftliches Verhalten steuern möchte, kann ein Sparanreiz für ein finanziell autonom gesichertes Renteneinkommen nicht grundfalsch sein.Im Übrigen fliesst per Sonderveranlagung, Einkommens- und Vermögenssteuern, Eigenmietwert, Handänderungssteuer, Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer und so weiter nach und nach praktisch alles wieder an den Fiskus von Bund und Kantonen zurück, was dieser angeblich «verschenkt». Auch hier gilt das chinesische Sprichwort: «Wer ein Rind zum Geschenk erhält, muss ein Pferd zurückgeben.»Der allerletzte Satz der EStV-«Studie» müsste eigentlich gross und fett an deren Anfang stehen: «Dieses Dokument gibt nicht notwendigerweise die offizielle Haltung der EStV, des Finanzdepartements oder des Bundesrats wieder.» Zum Glück! Und mit dem nordamerikanischen Erzähler John Steinbeck (1902–68) kann man sich als Steuerzahler trösten: «Ein Geschenk, das kein Opfer ist, ist kein Geschenk.»
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