Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
"Einmischung in Politik ist unabdingbar"
23.04.10 - 02:38 / Autor: Hans Rudolf Gysin, Nationalrat, Direktor Wirtschaftskammer

Welche Aufgabe ist die wichtigste, die ein Verband wie die Wirtschaftskammer Baselland für seine Mitgliedsfirmen zu erfüllen hat? Soll er die einzelnen unternehmerischen Probleme seiner Mitgliedsfirmen lösen helfen? Soll er die Konkurrenzsituation zwischen den Mitgliedern gleicher Branchen verhindern? Soll er sich in den freien Wettbewerb zum Beispiel mit Richtpreis-Empfehlungen einmischen? Nein, gerade solche Aufgaben kann und darf ein Wirtschaftsverband nicht wahrnehmen, auch wenn dies von einzelnen Mitgliedern – allerdings nur vereinzelt – immer wieder auch erwartet wird.




Ganz klar: Jeder KMU-Inhaber bzw. jede -Inhaberin ist für den individuellen Geschäftsgang und Erfolg des eigenen Unternehmens selbst verantwortlich. Jedoch: Ein Verband wie die Wirtschaftskammer hat die Aufgabe, ja Pflicht, die gesetzlichen, staatsbürokratischen und fiskalischen Rahmenbedingungen, welche die geschäftliche Tätigkeit seiner Mitglieder beeinträchtigen, so optimal wie möglich zu gestalten und dieses zentrale Interesse seiner Mitglieder auf politischer Ebene mit den zur Verfügung stehenden demokratischen Instrumenten durchzusetzen – auch im zähen politischen Kampf. Die zentrale Kernaufgabe der Wirtschaftskammer ist also die Einmischung in die Politik im Sinne der Mitglieder.

Transparenter «Aktionsfonds»
Dennoch ist die Wirtschaftskammer immer auch wieder mit kritischen Mitglieder-Fragen zu dieser Kernaufgabe konfrontiert. Etwa: Weshalb bezahlen wir mit unserem Mitgliederbeitrag einen Zusatz-Beitrag in einen «Aktionsfonds», bei dem man nie so richtig weiss, wofür er gebraucht – oder etwa gar «missbraucht» – wird?
Diese Frage ist zweifellos legitim. Sie kann aber auch klar beantwortet werden:
Der «Aktionsfonds» ist in den Statuten der Wirtschaftskammer unter Art. 36 als festes Finanzierungsinstrument festgehalten. Die Beitragshöhe des Fonds und seine Verwendung sind im Anhang 5 der Statuten im Reglement über den Aktionsfonds bestimmt. So heisst es in Art. 2 dieses Reglements im Zusammenhang mit dem Zweck und der Mittelverwendung:
«Der Aktionsfonds dient — im Interesse der Gesamtheit der Verbandsmitglieder — der Finanzierung von Aktivitäten zur Stärkung und Verteidigung der Position der Selbständigerwerbenden und der KMU in Gewerbe, Handel, Dienstleistung und Industrie. Insbesondere bezweckt er die Abwehr von wirtschafts- und unternehmerfeindlichen Volksinitiativen, Referenden, Gesetzen, Verordnungen und Reglementen.»
Und ebenso ist in Art. 2 festgehalten, wer das Bestimmungsrecht über die Verwendung des Fondskapital hat: «Der Wirtschaftsrat beschliesst über die Mittelverwendung von Fall zu Fall.»

Der Wirtschaftsrat hat das Sagen
Der Wirtschaftsrat Baselland – und nicht irgendwelche Individualinteressen im «Haus der Wirtschaft» – bestimmen also wie, wo und in welchem Umfang das Fondskapital unter der Prämisse des Verwendungszwecks eingesetzt wird. Denn: Der Wirtschaftsrat ist das bestimmende Parlament der Wirtschaftskammer. Er fasst überdies vor jedem Urnengang die Parolen bzw. Abstimmungsempfehlungen zuhanden der Mitglieder. Wirtschaftsratsmitglieder sind der Zentralvorstand, die Präsidenten der Sektionen (bzw. deren Stellvertreter), bis zu 15 vom Zentralvorstand bezeichnete Einzelmitglieder und die Ehrenmitglieder.

Erfreuliche Erfolgsbilanz
Nicht zuletzt dank dem Aktionsfonds hat sich die Wirtschaftskammer in den vergangenen vielen Jahren engagiert und mit einer höchst erfreulicher Erfolgsbilanz für die Interessen seiner Mitglieder eingesetzt: So darf festgestellt werden, dass sich der Baselbieter KMU-Dachverband allein zwischen 2001 und 2009 auf kantonaler und eidgenössischer Ebene an 83 Abstimmungs- bzw. Wahlkampagnen entweder massgeblich beteiligt oder aber diese mit grossem Engagement selbst geführt hat. Die Bilanz aus diesen politischen Kämpfen lässt sich sehen: 73 Kampagnen konnten im Sinne der KMU-Wirtschaft mit positivem Resultat an der Urne abgeschlossen werden. Lediglich bei 10 Urnengängen hat der Souverän nicht im Interesse der KMU entschieden: bei sieben eidgenössischen und lediglich drei kantonalen Vorlagen.
Fazit: Die Baselbieter KMU-Wirtschaft hat im Kanton ein starkes politisches Gewicht und gilt auch auf Bundesebene als verlässliche Partnerin in der politischen Interessenvertretung. Diese Stärke ist zu einem guten Teil der «Kampfkasse» der Wirtschaftskammer -dem «Aktionsfonds» – zu verdanken, die erst die Möglichkeit bietet, rasch, engagiert und mit hoher Durchsetzungskraft aufzutreten.

Auch in Zukunft stark gefordert
Diese Durchsetzungskraft ist weiterhin gefordert. Denn: Insbesondere im Bund, aber auch im Kanton, sind politische Bestrebungen im Gang, um auf gesetzlichem bzw. fiskalischem Weg der KMU-Wirtschaft neue «Knüppel zwischen die Beine zu werfen» und die KMU als patente Milchkühe zu missbrauchen: mit der überzogene «Verbotskultur» zulasten des Detailhandels und der Gastronomie, der offensichtlichen KMU-Abzockerei über Billag und Suisa, neuen hohen Verkehrsabgaben u.a. mit der Erhöhung der LSVA und der Treibstoffzölle (siehe Kolumne auf Seite 3), welche die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber dem Ausland beeinträchtigen, mit der ungebremsten Aufblähung der Staatsverwaltung und -kontrollen usw. Die KMU-Wirtschaft muss sich dagegen wappnen und engagiert für Entlastung statt neue Belastung kämpfen – im Kanton Baselland, aber erst recht auf nationaler Ebene mit unseren starken Partnern in den weiteren Kantonalverbänden und vor allem zusammen mit dem Schweizerischen Gewerbeverband.









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