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Tankstellenshops zu - weil sie laufen?
12.08.09 - 03:20 / Autor: Peter Amstutz, Bundeshausredaktor

In der Schweiz kann an 3620 Markentankstellen Benzin und Dieselöl gezapft werden (Stand 1.1.2009). An jeder dritten Tankstelle (1301; plus 2,2 Prozent innert Jahresfrist) kann die Tankkundschaft in Shops kleinere Einkäufe tätigen. «Davon wird rege Gebrauch gemacht, der Trend zu grösseren Ladenflächen hält an», stellt Rolf Hartl, Geschäftsführer der Schweizerischen Erdöl-Vereinigung (EV) in Zürich, fest. Alles bestens?




Keine Rede... Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) im Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartement will den Tankstellenshops für Verkäufe keine 24-Stunden-Bewilligungen mehr erteilen.
In der Fragestunde vom 8. Juni 2009 erkundigte sich die Zürcher SVP-Nationalrätin Natalie Rickli: «Warum lanciert der Bundesrat Konjunkturprogramme, toleriert aber gleichzeitig, dass die Verwaltung den Konsum abwürgt und Arbeitsplätze aufs Spiel setzt?»
Antwort des Bundesrates: «Das Arbeitsgesetz ermöglicht Ausnahmen vom Nachtarbeitsverbot für Verkaufsstellen nur beim Vorliegen eines besonderen Konsumbedürfnisses, dessen Befriedigung im öffentlichen Interesse liegt und ohne Nachtarbeit nicht möglich ist. Bei der Revision der Verordnung 2 zum Arbeitsgesetz hat es der Bundesrat als notwendig erachtet, für die Bedienung der Tanksäulen (...) die Bewilligungspflicht für die ganze Nacht aufzuheben. Anders hat er für die Tankstellenshops entschieden, da er dort kein ausreichendes Konsumbedürfnis für eine Beschäftigung von Personal zwischen ein und fünf Uhr früh feststellte.»
Absurde Restriktion
Das bedeutet für die Tankstellenkundschaft: Einen heissen Kaffee und eine Kleinigkeit zwischen die Zähne bekommt man rund um die Uhr beim Tanken, aber das Einkaufen von Spaghetti, Joghurt oder Cervelats ist verboten. Was aus liberaler und wirtschaftsfreundlicher Sicht von solchem «Arbeitnehmerschutz» zu halten ist, sagte der Zürcher FDP-Nationalrat Markus Hutter, Vizepräsident der «FDP.Die Liberalen», deutsch und deutlich: «Die Tankstellenshops sind ein Erfolg und schaffen Arbeitsplätze. Es ist völlig unverständlich, dass der Staat mit absurden Restriktionen dieses sinnvolle Angebot behindert und Arbeitsplätze gefährdet.»
Vor fünf Jahren wollte das SECO den Pizzakurieren die Hauslieferungen nach Mitternacht verbieten. Erfolglos. Der Aufschrei der öffentlichen Empörung übertönte den Berner Amtsstubenfurz um ein Mehrfaches. Nun wiederholt sich das läppische Verbotsspiel.
Weitere staatliche Bevormundung
Mit parlamentarischen Vorstössen und einer von rund 27‘000 Personen unterzeichneten Petition der Interessengemeinschaft Freiheit wird jedoch gegen die staatliche Bevormundung der Bürger an den Tankstellen angekämpft. Es geht um eine ganz einfache Frage: Wer entscheidet eigentlich über Markt- und Konsumbedürfnisse, die Nachfrage der Konsumentenschaft oder eine Bundesbehörde? Gesetzeskonforme Arbeitszeiten haben das SECO von Amtes wegen zwar zu beschäftigen, aber selbstverständlich stets unter Berücksichtigung der veränderten Lebens- und Einkaufsgewohnheiten der Konsumentenschaft.
Lautes Wiehern...
Wie der Amtsschimmel im Bundeshaus wiehert, wenns um Tankstellenshops geht, zeigt ein Blick in die SECO-Checkliste für Sonntagsarbeit: «Es soll kein Vollsortiment verkauft werden. Damit soll vermieden werden, dass Tankstellenshops zu Spezialgeschäften oder vollausgebauten Supermärkten werden. Beim Warenangebot muss es sich um Artikel handeln, die von einer Person getragen werden können – also keine Familienpackungen oder Harassen mit Getränken, die den Bedarf für Wochen abdecken.»
Wer keine andern Sorgen hat, macht sich eben selber ein paar, um die Amtsstuben-Langeweile zu verscheuchen...       









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