Wirtschaftskammer Baselland - Vernunft statt sture Ideologie - unserer Umwelt zuliebe
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Vernunft statt sture Ideologie - unserer Umwelt zuliebe
02.07.08 - 08:40 / Autor: Markus Meier, Stv. Direktor

Liestal - Ende November dieses Jahres entscheidet Familie Schweizer über eine FDP-Initiative, die das geltende Verbandsbeschwerderecht korrigieren will: Dieses einseitige Machtinstrument soll wieder den demokratischen Spielregeln unterstellt werden. Damit soll verhindert werden, dass es weiterhin von einzelnen Umweltorganisationen für reine fundamentalistische Verhinderungsattacken gegen auch sinnvolle Bauprojekte missbraucht wird. Die Wirtschaftskammer will mit einer Initiative entsprechende Korrekturen auch auf Baselbieter Kantonsebene.


Demokratische Spielregeln aushebeln - mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechts

Demokratische Spielregeln aushebeln - mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechts
Demokratische Spielregeln aushebeln - mit Hilfe des Verbandsbeschwerderechts

Die Frage ist spekulativ, aber dennoch legitim: Hätte – aufgrund der Erfahrungen vor allem der letzten zehn Jahre – das Verbandsbeschwerderecht heute vor Volk und Ständen noch eine Chance? Wohl kaum, denn zu oft wurde dieses eigentliche Machtinstrument von einzelnen beschwerdeberechtigten Verbänden dazu missbraucht, um einseitige politische Interessen mit fundamentalistischer Unerbittlichkeit gnadenlos durch alle gerichtlichen Instanzen durchzuziehen. Und dies – bei nüchterner Betrachtung des Einzelfalles – oft genug zum Schaden der Umwelt.
Viele dieser Beschwerden waren dabei veritable Bremsklötze, ja sogar Verhinderungsfallen für Bauvorhaben und Infrastrukturprojekte, die erhebliche Investitionen in die KMU-Wirtschaft, in Arbeitsplätze und volkswirtschaftlich interessante Wertschöpfung generiert haben bzw. hätten.
Besonders stossend war jedoch, dass Beschwerden sogar gegen den erklärten Willen und Entscheid von Exekutiven, Parlamenten und Stimmbevölkerung in den betroffenen Regionen quasi wie ein «Vetorecht» missbraucht wurden.
So etwa beim Stadion-Projekt in Zürich und – in unserer Region – bei einem Bauprojekt der IKEA und weiterer Unternehmen im Einkaufsgebiet «Grüssen». Der «Standpunkt» hat gerade diese Verbandsbeschwerde-Affäre um die «Grüssen»-Projekte in seinen Ausgaben Nr. 183 (September 2005), Nr. 195 (April 2006) und Nr. 197 (Juni 2006) ausführlich behandelt und kritisch beleuchtet.

Projekt-Torpedo vom VCS
Dabei «profilierte» sich vor allem die regionale Sektion des Verkehrs-Clubs der Schweiz (VCS) von der unerbittlichsten und – im Sinne des Umweltschutzes – von der absurdesten Seite. Sein fundamentalistisches Dogma lautet dabei: Jeden (zusätzlichen) Parkplatz, der auch im Sinne der Verminderung von Umweltimmissionen gebaut werden soll, gilt es zu bekämpfen und mit der Forderung zu verknüpfen, der Konsument bzw. Besucher soll gefälligst den öV benutzen – obs realistisch ist oder nicht, obs auch für die Umwelt sinnvoll ist oder nicht. Zur Erinnerung: Das Möbelhaus IKEA als Investorin für ein Bauvorhaben im Prattler Gewerbegebiet «Grüssen» war zunächst sehr motiviert, in Zusammenarbeit mit den lokalen und kantonalen Behörden sowie mit interessierten Bevölkerungskreisen im ursprünglichen Projekt auch die Belange des Umweltschutzes integral einzubeziehen und dabei auch einiges zu investieren. So wurde u.a. die Verlängerung der Tramlinie 14 ins Gebiet «Grüssen» mit einer eigenen Haltestelle im Neubauprojekt mitgeplant. Projektiert wurde über vier Jahre. Der VCS hatte sich dabei  recht distanziert, insgesamt jedoch recht zustimmend, ab und an zum Projekt vernehmen lassen.


Opposition im letzten Moment
Als dann aber das Bauvorhaben – notabene mit dem Segen der Behörden und auch des Prattler Einwohnerrates – öffentlich aufgelegt wurde, schaltete sich plötzlich der VCS ein und erhob kurz vor Ablauf der Einsprachefrist Beschwerde. Zu beachten ist dabei: Neben IKEA planten bzw. planen auch der MediaMarkt, die Früchtetrans AG und das Transportunternehmen Geisseler Transport und Logistik AG im «Grüssen» Neubauten. Auch deren Projekte – die insgesamt eine deutlich höhere Investitionssumme als dasjenige für das IKEA-Projekt umfassen, sind aufgrund von VCS-Einsprachen blockiert. Der VCS forderte eine einheitliche Umweltverträglichkeitsprüfung für alle damals im «Grüssen» vorgesehenen Neubauten (inkl. der Projekte MediaMarkt, Früchtetrans AG, Geisseler) sowie alles in allem eine Begrenzung des motorisierten Verkehrsaufkommens und insbesondere der Parkplätze bei gleichzeitigem Ausbau des öffentlichen Verkehrs. Und dies noch vor der Inbetriebnahme der neuen Einrichtungen. Dabei spielte es für den VCS überhaupt keine Rolle, dass das Gebiet «Grüssen» hervorragend an die Autobahn angebunden ist und Transport- bzw. Kundenfahrzeuge dort mit minimalsten Immissionen – ohne Suchverkehr und ausserhalb der Prattler Wohngebiete – rasch abgestellt werden können.

Den Bogen endgültig überspannt
Für die IKEA war klar, dass diese  unsinnigen Forderungen mit dem im Raum schwebenden VCS-Marsch durch alle Instanzen eine viele Monate dauernde Verzögerung sowie erhebliche Mehrkosten zur Folge haben würden. Die IKEA redimensionierte deshalb notgedrungen ihr Projekt deutlich und verzichtete dabei auch auf die ursprünglich geplante Anbindung an den öV. Fazit: Der VCS-Rundumschlag in Pratteln verkam im Sinne des Verbandsbeschwerde-rechts zum eigentlichen Killer-Faktor für die ursprünglich geplanten Investitionen – trotz klarem Einverständnis der lokalen und kantonalen Instanzen (inkl. Einwohnerrat). Der VCS setzte sich stur darüber hinweg und gebärdete sich dabei geradezu als alles entscheidende neue Bewilligungsinstanz mit unüberwindbarem Quasi-Vetorecht. Dabei entstand – allein durch die Redimensionierung des IKEA-Projektes (also ohne die anderen drei Überbauungsprojekte) – nicht nur ein erheblicher volkswirtschaftlicher «Schaden» von rund 20 Mio. Franken (siehe Kasten). Auch der ausdrückliche demokratische Wille der wirklich betroffenen Bevölkerung wurde krass missachtet. Der angeblich so wichtige Umweltschutz hingegen blieb unter dem Strich auf der Strecke. Ausserdem verzichtete IKEA auch  auf ihre Beteiligung an die Verlängerung der Tramlinie 14, das heisst auf den Bau einer Tramhaltestelle im «Grüssen».

Beschwerdepraxis in auch merkwürdigem Licht
Die Praxis der Verbandsbeschwerde zeigte in den letzten Jahren vereinzelt noch weitere Auswüchse: So soll es zwischen Bauwilligen und Beschwerdeverbänden seltsam anmutende Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen für die Investorenseite gegeben haben, die das Beschwerderecht in einem merkwürdigen Licht erscheinen lassen. Tatsache ist aber auch, dass aufgrund drohender Verbandsbeschwerden Bauwillige von Anfang an auf teils weit überzogene Reduktionsansprüche von Verbänden eingeschwenkt sind. Eine in den Raum gestellte Verbandsbeschwerde hat dabei immer wieder als «Druckmittel» gewirkt. Derlei geradezu missbräuchliche Praktiken des Verbandsbeschwerderechts waren und sind ganz sicher nicht Sinn und Ziel dieses Instruments, wie es in den letzten 40 Jahren entstanden und sukzessive ausgebaut worden ist.

An Sinn und Ziel vorbei
So heisst es in einem Bundestext: «Das Verbandsbeschwerderecht begünstigt den Konsens, ermutigt die Integration der Umweltschutzorganisationen in den Entscheidprozess und fördert einen frühzeitigen Dialog mit den Investoren.» Wie verschiedene praktische Beispiele – auch jenes von Pratteln – zeigen, hat diese grundsätzliche Zielsetzung bei einzelnen Verbänden schon lange keine Gültigkeit mehr. Allerdings sei an dieser Stelle auch festgehalten: Einzelne Umweltorganisationen setzen ihr Beschwerderecht auch mit Augenmass ein.

Demokratischen Regeln unterstellen
Am 30. November kommt eine Initiative der FDP zur Abstimmung, die das Verbandsbeschwerderecht nicht abschaffen, dieses jedoch unseren demokratischen Spielregeln unterordnen will. Zusammengefasst will diese Initiative das Verbandsbeschwerderecht unterbinden, wenn ein Bauvorhaben von der Legislative (Bund, Kanton, Gemeinde) oder vom Stimmvolk abgesegnet worden ist. Der Bundesrat hat dieser Initiative zugestimmt, die Räte lehnen sie ab – teilweise mit sehr knappem Entscheidungsergebnis. Dabei mag es eine Rolle spielen, dass – ausgehend vom Ständerat – im Dezember 2006 per 1. Januar 2007 bereits eine Korrektur beim Verbandsbeschwerderecht vorgenommen worden ist:

Erste Korrektur krassester Missbräuche
Mit dieser Gesetzesrevision wird unter anderem festgelegt,  dass unterliegende Organisationen für die Verfahrenskosten aufkommen müssen. Zulässige Rügen können sie nur im Planungsverfahren vorbringen. Ausserdem: Die Beschwerdebefugnis steht neu nur noch dem obersten Exekutivorgan der Organisation zu. Rechtsmittelbehörden treten nicht auf Beschwerden ein, wenn diese rechtsmissbräuchlich sind oder wenn die Organisation Forderungen für unzulässige Leistungen stellt. Verboten sind dabei Vereinbarungen über finanzielle Leistungen wie Konventionalstrafen zu Gunsten von Umweltorganisationen. Doch die Hauptforderung der Volksinitiative blieb unberücksichtigt: nämlich, dass das Stimmvolk bzw. die lokale und regionale Legislative – quasi als letzte demokratisch legitimierte Instanz – über der Verbandsbeschwerde steht. Die Schweizer Stimmbevölkerung wird am 30. November über diese Volksinitiative abstimmen.

Heulen auf Vorschuss
Das Wehklagen der beschwerdeberechtigten Umweltverbände erreichte schon mit der genannten Parlamentskorrektur vom Dezember 2006 hitparadeverdächtige Lautstärken. Im Hinblick auf die kommende Abstimmung vom 30. November werden die Phonstärke und die Augenwasser-Restmenge wohl noch um einiges zunehmen. Und auch der Tenor ist bereits klar: Die Verbände beklagen lautstark, mit der Annahme der Volksinitiative werde die Verbandsbeschwerde quasi abgeschafft und damit käme auch der Umweltschutz endgültig unter die Räder. Das ist natürlich unbegründetes Heulen auf Vorschuss. Klar ist, dass sich die Beschwerde-verbände und ihre Dachorganisation die längst notwendigen Korrekturen selbst eingebrockt haben – durch einzelne Mitglieder, die jegliches Augenmass verloren haben und das Beschwerderecht – wohl auch als Spenden- und Mitglieder-Werbemassnahme – schamlos missbraucht haben.

Kantonale Initiative der Wirtschaftskammer in Vorbereitung
Es ist an der Beschwerdefront – zumindest an der medienwirksamen – derzeit eher ruhig, auch wenn traditionelle Beschwerdeopfer wie etwa die IKEA nach wie vor regional in die sattsam bekannten Scharmützel gerade mit dem VCS verwickelt sind. Sollte die Volksinitiative aber scheitern, dann ist auf jeden Fall mit einer neuen heftigen Beschwerdewelle zu rechnen. Grund genug, für die Wirtschaftskammer Baselland das Beschwerderecht auf kantonaler Ebene so oder so auf ein vernünftiges Mass zurückzustutzen – mit einer kantonalen Initiative, die offensichtliche Missbräuche inskünftig zumindest im Kanton verhindern soll. Derzeit laufen die rechtlichen Abklärungen. Mit der Unterschriftensammlung kann noch in diesem  Jahr gerechnet werden.







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