Wirtschaftskammer Baselland - «MwSt-Revision muss KMU entlasten»
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
«MwSt-Revision muss KMU entlasten»
12.06.07 - 08:00 / Autor: Patrick M. Lucca

Bern - Bis Ende Juli haben Parteien und Verbände Zeit, sich zu der geplanten Reform der Mehrwertsteuer zu äussern. Der Aargauer Nationalrat und Bauunternehmer Philipp Müller, ein ausgewiesener Kenner der Materie, hat seine Meinung weitgehend gemacht, wie er im folgenden Gespräch mit der Schweizerischen Gewerbezeitung festhält.


Redaktion: Was halten Sie generell von der vorgeschlagenen Reform?
Philipp Müller:
Wir müssen uns zuerst einmal das Grundprinzip der Mehrwertsteuer vor Augen halten: Es geht um eine Steuer, die den Konsum besteuern soll – nichts anderes. Mit der heutigen Regelung sind wir jedoch weit davon entfernt, ist doch die Mehrwertsteuer zunehmend zu einer eigentlichen Unternehmenssteuer verkommen. Daher begrüsse ich die Totalrevision sehr. Die Zielsetzung muss aber klar in Richtung Entlastung der Unternehmen – vorab der KMU – gehen und die Mehrwertsteuer zu dem umgestalten, was sie schon immer sein sollte – eine Konsumsteuer.

Wie umfassend ist die Reform, die der Bundesrat nun vorlegt?
Die Vorlage umfasst drei Module. Mit dem Modul «Steuergesetz» wird das geltende System umfassend reformiert. Das Modul «Einheitssatz» geht noch weiter und vereinfacht das System als solches. Das dritte Modul «2 Sätze» ist eine Rückzugsposition, wenn der Einheitssatz politisch abstürzen sollte. Aus der Sicht der KMU erscheint das Modul Steuergesetz am wichtigsten, weil sie heute am meisten unter einer bürokratischen Steuerkultur leiden.

Sind das echte Verbesserungen –  oder handelt es sich nur um Kosmetik?
Es ist tatsächlich so, dass das Modul «Steuergesetz» auf die Beseitigung bestehender Mängel hinzielt. Die Zielsetzungen und die Stossrichtung dieses Moduls sind gut. Es bringt zahlreiche Verbesserungen.

«Es besteht die Gefahr, dass der Vorsteuerabzug als Fiskalquelle missbraucht wird.»

Der Teufel steckt bekanntlich aber im Detail. Welche Änderungen passen Ihnen nicht und was möchten Sie noch zusätzlich im Gesetz?
Es gibt einige wesentliche Punkte die geändert werden müssen. Für die Firmen ist eine unternehmerfreundliche Regelung des Vorsteuerabzuges von grosser Bedeutung. Diesbezüglich ist der Gesetzesentwurf noch wesentlich zu verbessern. Es besteht weiterhin die Gefahr, dass der Vorsteuerabzug als Fiskalquelle missbraucht wird. Gleiches gilt für die Vorsteuerkürzung bei Subventionen und Spenden.

Die in diesem Bereich vorgeschlagene Weiterführung der heutigen Regelung hat nichts mit einer Konsumsteuer zu tun. Sie bewirkt, dass der Bund über die Mehrwertsteuer vom Einkommenssteuersubstrat der Kantone und der Gemeinden profitieren kann.

Abzulehnen sind auch die temporären Satzerhöhungen für die Finanzierung von Kompensationsmassnahmen. Sie verteuern die Vorlage für die Unternehmen. Auch das Verfahrensrecht muss noch massiv verbessert werden, wenn auch hier – beispielsweise im Bereich des Beweisrechts – erhebliche Fortschritte gegenüber heute erkennbar sind.

Können Sie den Handlungsbedarf im Bereich des Verfahrensrechts etwas verdeutlichen?
Nehmen wir als Beispiel die Kontrollen durch die Steuerverwaltung. Diese sollen neu zu einer Verbesserung der Rechtssicherheit führen, indem sie mit einem Entscheid abgeschlossen werden. Das tönt gut. Analysiert man aber den Gesetzesartikel genau, entdeckt man einen ungeheuren Pferdefuss:

Die Steuerverwaltung kann nämlich in ihrem Entscheid festschreiben, welche Bereiche kontrolliert wurden. Die Rechtssicherheit besteht dann nur für die erwähnten Bereiche. So kann der Steuerinspektor zwar vieles anschauen, im Entscheid aber beispielsweise nur die Vorsteuerabzüge erwähnen. Eine Rechtssicherheit für das gesamte Unternehmen entsteht dadurch nicht, da später beispielsweise nochmals der Umsatz kontrolliert werden kann. Die daraus entstehenden Aufrechnungen beim Umsatz kann der Steuerpflichtige nicht mehr über eine Erhöhung des Vorsteuerabzugs kompensieren.

Nicht alle KMU begrüssen die vorgeschlagene Anhebung der Mindestumsatzgrenze von heute 75’000 auf 100’000 Franken, weil dies den Wettbewerb noch mehr verzerren würde. Ist dieser Schritt wirklich nötig?
Die reine Lehre müsste eigentlich verlangen, dass es gar keine Mindestumsatzgrenze gibt, weil die unter dieser Limite liegenden, steuerbefreiten Angebote naturgemäss bevorteilt sind gegenüber jenen, die über dieser Grenze liegen. Eine Anhebung lässt sich aufgrund dieses wettbewerbsverzerrenden Effekts nur schlecht rechtfertigen. Die Erhöhung kann man bestenfalls mit der Anpassung an die Teuerung begründen.

«Die Mindestumsatzgrenzen schaffen einen viel schlimmeren Sündenfall als die Steuerausnahmen.»

Persönlich würde ich also die heutige Limite von 75’000 beibehalten; ebenso die Limite von 150’000 für gemeinnützige Organisationen und Sportvereine. Die Mindestumsatzgrenzen schaffen übrigens einen viel schlimmeren Sündenfall als die Steuerausnahmen. Sie führen zu Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der gleichen Branche.

Das Gewerbe ist in Sachen Steuersatz klar gespalten, der Widerstand gegen den Einheitssatz ist  stark. Wie beurteilen Sie dies?
Da stellt sich für mich zuerst einmal die Frage, ob die Gegner des Einheitssatzes sich bewusst sind, dass sie all jenen einen Bärendienst erweisen, die heute innerhalb des gleichen Betriebes bis zu drei verschiedene Mehrwertsteuersätze anwenden müssen.

Dies betrifft beispielsweise den Lebensmittelhandel mit der Abgrenzung zwischen den Bereichen Food, Non-Food sowie Food und gastgewerblichen Leistungen. Oder die Floristen und Gärtner, die Medienbranche, mit der unter-schiedlichen Behandlung elektronischer Datenträger im Vergleich zu Büchern und Zeitschriften, und es betrifft die Apotheken sowie  nicht zuletzt das Gastgewerbe mit den heute drei Sätzen usw.

Wir Unternehmer können uns doch nicht lauthals beschweren, dass die Mehrwertsteuer zu kompliziert und zu teuer sei und uns dann beklagen, wenn der Finanzminister nicht bloss eine kosmetische Reform, sondern auch eine konzeptionelle Vereinfachung vorlegt. Natürlich werden durch das Modul Einheitssatz einzelne Branchen mehr belastet als andere. Diese Nachteile beziehen sich aber auf den Zeitpunkt der Umstellung und stehen in keinem Verhältnis zum gesamtwirtschaftlichen Vorteil, der erzielt wird.

«Die Abschaffung der Ausnahmen und die Satzvereinheitlichung könnten nach Schätzungen ein Wachstum des BIP von rund einem Prozent bringen.»

Können Sie diesen Vorteil etwas genauer umschreiben?
Zum einen erhalten die heute im ausgenommenen Bereich tätigen Branchen bei ihrer ersten Abrechnung – aufgrund der Einlageentsteuerung – ungefähr 1,7 Milliarden Franken an früher bezahlten Mehrwertsteuern zurück. Dieser Betrag deckt ihre einmaligen Umstellungskosten bei weitem.

Durch die Vereinfachung werden alle Unternehmen tiefere Entrichtungskosten haben. Dazu kommen noch die dynamischen Effekte. Schätzungen gehen davon aus, dass die Abschaffung der Ausnahmen und die Satzvereinheitlichung ein Wachstum des Bruttoinlandprodukts von rund einem Prozent bringen dürften.

Heute werden die Lebensmittel mit 2,4 Prozent besteuert. Ein höherer Einheitssatz würde doch die unteren Einkommensschichten am stärksten treffen.
Diese Behauptung hält einer näheren Überprüfung nicht stand. Heute werden die meisten Produkte in einem Warenkorb einer durchschnittlichen Familie nicht mit dem Satz von 2.4 Prozent, sondern mit 7.6 Prozent belastet. Bei einem Einheitssteuersatz würden zwar die Lebensmittel, Wasser, alkoholfreie Getränke sowie Radio- und TV-Gebühren etwas teurer. Diese machen aber nicht einmal 15 Prozent des Warenkorbs aus.

Im Gegenzug würden Haushaltsmöbel, Geschirr, Unterhaltskosten, Strom, Abwassergebühren, Heizöl, Alkoholika, Tabak, Kleider, Schuhe, Transportkosten, Telefongebühren usw. entlastet. Diese Leistungen machen aber über die Hälfte des Warenkorbs aus. Die Wohnungsmieten bleiben ja nach wie vor mehrwertsteuerfrei. Hingegen wäre mit einer Mehrbelastung im Bereich des Gesundheitswesens und bei den Bildungskosten zu rechnen, die ca. 18 Prozent des Warenkorbs ausmachen.

Unter dem Strich ergeben die jüngsten Berechnungen für einen durchschnittlichen Haushalt Mehrkosten von schätzungsweise sechs bis sieben Franken pro Monat. Weiter ist bei der Hotellerie zu bedenken, dass dem Aufschlag bei den Beherbergungsleistungen auf der anderen Seite geringere Mehrwertsteuerkosten bei Investitionen, Betriebsgütern und anderen Einkäufen gegenüberstehen.

Die Gewerbekammer hat gefordert, dass man das MwSt-Paket aufschnürt und die Revision des Gesetzes separat und umgehend ins Parlament schickt. Teilen Sie diese Meinung?
Nein! Die Vorlage muss solange wie möglich als Gesamtprojekt behandelt werden. Dies auch im Interesse der Wirtschaft. Jede Änderung des Mehrwertsteuergesetzes führt bei den Unternehmen zu Umstellungskosten. Mit der Aufteilung auf zwei Vorlagen würden diese Kosten zweimal anfallen.

Falls die Frage der Ausnahmen und des Einheitssatzes tatsächlich auf massiven Widerstand stossen sollte, könnten diese Bereiche immer noch im Verlaufe des parlamentarischen Prozesses abgekoppelt werden. Zudem kann man nicht einen Teil schneller ins Parlament schicken, um Zeit zu gewinnen. Zuerst muss ja das Vernehmlassungsergebnis vorliegen, erst dann kann die Botschaft an das Parlament erstellt werden. Es würde auch wenig Sinn machen, mit der Beratung der Vorlage noch in der laufenden Legislatur zu beginnen. Damit soll sich das neugewählte Parlament gleich von Beginn weg befassen.

Wie sieht der Zeithorizont aus?
Gemäss Departement könnte die Inkraftsetzung frühestens im Jahr 2011 erfolgen.

Viele KMU sind überzeugt, dass es weniger auf die Gesetze ankommt als auf die Praxis der Steuerbehörden. Können Sie sich vorstellen, dass ein schnelles Umdenken möglich ist?
Seit der Einführung des Pragmatismusartikels in der Verordnung ist bereits ein Umdenken feststellbar. Man muss aber sehen, dass viele weitergehende Reformen nur auf der Gesetzesebene gemacht werden können.







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