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Keine Bevormundung beim Lebensmittelkonsum
29.10.09 - 02:45 / Autor: Quelle: SGV

Der Schweizerische Gewerbeverband sgv, die Gastronomie und die gewerbliche Lebensmittelwirtschaft wehren sich vehement gegen die staatliche Bevormundung der Konsumenten bei der Ernährung. Sie lehnen auch die Einführung eines mittelalterlich anmutenden Prangers im Internet in aller Form ab, wie sie in der jüngsten Vernehmlassungsvorlage zur Revision des Lebensmittelgesetzes vorgesehen ist. Die vorgeschlagene Anpassung an das EU-Recht wird indessen grundsätzlich begrüsst.




Der Trend zur Bevormundung, der im Bundesamt für Gesundheit BAG offenbar zur Grundstrategie gehört, ist unverkennbar: Neu soll nämlich mit dem Lebensmittelgesetz das Verhalten der Konsumenten staatlich gelenkt werden. Das Gesetz soll den (angeblich mündigen) Bürgerinnen und Bürgern eine «sachkundige Wahl» ermöglichen.

«Gute» und «böse» Lebensmittel

Die zunehmende Tendenz zur Abschaffung der Selbstverantwortung zeigt sich auch in der neuen Bestimmung über die Kennzeichnung von sogenannt «physiologisch nützlichen» Lebensmitteln. Das läuft allerdings sinngemäss auf eine Ampel hinaus: Es wird staatlich bestimmt, welche Lebensmittel gesund (grüne Ampel) und welche gefährlich sind (rote Ampel). Eine solche Einteilung der Lebensmittel ist mehr als fragwürdig. Je nach Alter und Lebenssituation haben die Menschen individuell sehr unterschiedliche Bedürfnisse in Sachen Ernährung. Für die kleinen und mittleren Unternehmen wäre der neue Umgang mit Lebensmitteln nicht praktikabel. Wie soll ein Betrieb, der weder auf ein eigenes Labor noch auf Lebensmittelingenieure zurückgreifen kann, den gesundheitlichen Status seiner handwerklich zubereiteten Eigenkreationen bestimmen?

Pranger wie im Mittelalter

Inakzeptabel im Entwurf zum neuen Lebensmittelgesetz ist die Absicht, dass Betriebe bereits nach geringsten Beanstandungen durch die Lebensmittelkontrolle öffentlich angeprangert werden könnten – auch im Internet. Diese öffentliche Zurschaustellung, die an das Mittelalter erinnert, ist unverhältnismässig. Im Kanton Zürich etwa wurden im Jahr 2008 wohl 56,9 Prozent aller Lebensmittelbetriebe in irgendeiner Form beanstandet, aber nur gerade 0,8 Prozent mussten als klar unhygienisch eingestuft werden. Beanstandet werden zudem häufig administrative Mängel ohne direkte Auswirkung auf die Hygiene im Betrieb. Selbst ein Grossteil (62,4 Prozent) der staatlich betriebenen Spitäler und Heime im Kanton Zürich werden von der Lebensmittelkontrolle kritisiert, trotz ihrer unbestrittenen Kompetenz in Sachen Hygiene.









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