Jetzt unbürokratisch vorwärtsmachen!
23.08.10 - 04:30 / Autor: Christoph Buser, Landrat Bereichsleiter KMU-Förderung
Im Rahmen der koordinierten Aktivitäten informierte die Wirtschafts-kammer Baselland zeitgleich mit einer kürzlich durchgeführten Medienkonferenz ihres benachbarten städtischen Verbandes über die aktuelle Situation in Sachen Parkraum für das Gewerbe. Endlich Fahrt aufgenommen Die Wirtschafts-kammer nimmt dabei mit grosser Genugtuung zur Kenntnis, dass mit dem Resultat eines von ihr in Auftrag gegebenen ETH-Experten-Gutachtens und mit dem Referendumsentscheid des Basler Stimmvolkes vom 13. Juni 2010 die Bemühungen zur Schaffung einer regionalen Gewerbeparkkarte endlich Fahrt aufgenommen haben.

Damit Firmen ohne drohende Bussen ihre Aufträge erfüllen können, braucht es rasch eine regional gültige Gewerbeparkkarte. Bild Daniel Hohlfeld - Fotolia.com |  |
Eine von Regierungsrätin Sabine Pegoraro angeregte bikantonale Arbeitsgruppe will am 24. September 2010 die Eckpfeiler für ein Gewerbe-Parkierkonzept festlegen. Damit steht der Umsetzung einer kostengünstigen, in der Handhabung einfachen Gewerbeparkkarte, die in Stadt und Land gültig ist, eigentlich nichts mehr im Wege. Sollten allerdings allfällige Störmanöver neue Verzögerungen bringen, wird die Wirtschaftskammer umgehend eine bereits vorbereitete Volks-Initiative lancieren.
Kantonale Rahmengesetzgebung Nach einem im Auftrag der Wirtschaftskammer erstellten Gutachten des ausgewiesenen ETH-Experten Professor Martin Lendi und nach zwei von der Wirtschaftskammer einberufenen «Runden Tischen» mit den zuständigen Baselbieter Regierungsräten sowie mit den am unmittelbarsten betroffenen Baselbieter Gemeinden und Gemeindeverbänden war klar: In der Frage der Parkraumbewirtschaftung ist eine kantonale Rahmengesetzgebung angezeigt. Die Festlegung einheitlicher Standards für eine Gewerbeparkkarte (Berechtigungen, Gebühren, Parkzeiten, Signalisation usw.) ist dabei ein zwingender Bestandteil der Regulierung. Andernfalls droht ein unübersichtlicher und überteuerter Parkkarten-Wildwuchs. Ausserdem bilden einheitliche Standards und deckungsgleiche Auslegungen überhaupt die Voraussetzung, um zum Beispiel mit Basel-Stadt über die gegenseitige Anerkennung von Parkkarten verhandeln zu können. Obwohl das Thema schon lange unter den Nägeln brennt, hat die Wirtschaftskam- mer – zugunsten eines regional koordinierten Vorgehens – eine bereits Anfang Jahr ausformulierte Gesetzesinitiative bis dato «in der Schublade» zurückbehalten.
Gemeinden wollen gewerbefreundliche Lösung Beweggrund dafür waren die konstruktiven Gespräche und positiven Signale der beteiligten Baselbieter Kantons- und Gemeindevertreter, die stets ein pragmatisches, konstruktives und gewerbefreundliches Vorgehen in Aussicht gestellt haben. Der Austausch mit dem Schwesterverband im Kanton Basel-Stadt hat ergeben, dass im Nachbarkanton die gleichen Ziele verfolgt werden.
Eine in BS und BL gültige Lösung muss bis Ende 2010 stehen Die Wirtschaftskammer erwartet in der Gewerbeparkkarten-Frage bis Ende dieses Jahres eine klare Lösung. Die Gewerbeparkkarte muss für jährlich unter 100 Franken pro Fahrzeug zu beziehen sein – ohne jede Lenkungsabgabe. Diese wäre ohnehint verfehlt, sind doch die Gewerbetreibenden zur Erbringung ihrer volkswirtschaftlichen Leistung auf Parkiermöglichkeiten an ihren Einsatzorten zwingend angewiesen. Die jetzige Ausgangslage lässt hoffen, dass das von Regierungsrätin Pegoraro initiierte Treffen von Ende September mit einer bikantonalen Arbeitsgruppe zur Umsetzung der Gewerbeparkkarte eine akzeptable Lösung bzw. das vom Baselbieter Runden Tisch geforderte «Spezialgesetz Parkraumbewirtschaftung» hervorbringt. Sollten jedoch die bisher erfolgreichen Gespräche wider Erwarten in einer Sackgasse enden, wird die Wirtschaftskammer auf die von ihr bereits vorbereitete Volksinitiative zurückgreifen, welche die geschilderten Überlegungen des ETH-Gutachtens für das Baselbiet fordert und gleichzeitig vorsieht, dass für Gewerbetreibende aus Basel-Stadt oder aus anderen Kantonen beim Parkieren im Baselbiet die gleichen «Spielregeln» und Gebühren gelten, wie sie den Baselbieter Gewerbetreibenden in Basel-Stadt bzw. in den anderen Kantonen auferlegt werden.
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