KMU-Bürgschaftswesen gestrafft und optimiert
24.07.07 - 14:30 / Autor: Dominik Prétot
Bern - Bundesrätin Doris Leuthard hat Anfang Juli 2007 in Bern das Bundesgesetz und die Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen vorgestellt – zusammen mit dem Präsidenten der Zentralstelle für das gewerbliche Bürgschaftswesen, Nationalrat Werner Messmer, und zwei Vertretern von Grossbanken. Was ändert sich damit?
Am 27. Juni 2007 hat der Bundesrat das Bundesgesetz und die Verordnung über die Finanzhilfen an gewerbeorientierte Bürgschaftsorganisationen verabschiedet. Das ganze Paket wurde am 15. Juli 2007 vollständig in Kraft gesetzt. Damit wird der Bundesbeschluss vom 22. Juni 1949 durch ein neues, griffigeres Gesetz abgelöst, welches das Bürgschaftswesen strafft, professionalisiert und für die KMU attraktiver macht.
Volumen soll verdreifacht werden Ziel des neuen Bürgschaftssystems ist es, das Bürgschaftsvolumen von gegenwärtig 94,3 Millionen Franken (Stand Ende 2006) innerhalb der nächsten vier Jahre zu verdreifachen.
Das gewerbeorientierte Bürgschaftswesen ist ein Teil der KMU-Politik des Eidgenössischen Volkswirtschaftsdepartements (EVD). Dabei übernehmen vom Bundesrat anerkannte Bürgschaftsgenossenschaften zur Sicherstellung des vom Unternehmen beanspruchten Bankkredits eine Solidarbürgschaft – mit dem Ziel, den kleinen und mittleren Unternehmen den Fremdkapitalzugang zu erleichtern.
Was ändert sich? Das EVD hat die Zahl der Bürgschaftsgenossenschaften von bisher zehn auf vier Organisationen reduziert. Es sind dies: die Ostschweizerische Bürgschaftsgenossenschaft mit Sitz in St. Gallen (OBTG), die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte mit Sitz in Burgdorf (BG Mitte) und die Coopérative romande de cautionnement in Pully (CRC–PME). Neben diesen drei regional tätigen Organisationen konnte auch die Bürgschaftsgenossenschaft der Frauen – die SAFFA – als vierte und letzte Organisation im neuen Bürgschaftssystem anerkannt werden. Die Bürgschaftsgenossenschaften sind in ihrer Organisationsform frei. Insbesondere können sie Aussenstellen – kleine regional verankerte Büros – für die Bearbeitung von Teilmärkten einsetzen.
Höhere Bundesbeteiligung Das neue Gesetz sieht zudem ein stärkeres finanzielles Engagement des Bundes vor. Dieser beteiligt sich neu mit 65 Prozent (bisher 50/60 Prozent) an den Verlusten der Bürgschaftsorganisationen. Die maximale Limite für Bürgschaften wird neu auf 500'000 Franken (bisher 150'000 Franken) angehoben. Die Verwaltungskostenbeiträge werden auf maximal 3 Millionen Franken (bisher 200'000 Franken) pro Jahr erhöht.
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