Wirtschaftskammer Baselland - Nein zur Senkung des AHV-Alters
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Nein zur Senkung des AHV-Alters
09.10.08 - 15:00 / Autor: Nationalrat Hans Rudolf Gysin

Liestal - Am 30. November entscheidet die Schweizer Stimmbevölkerung – neben anderen eidgenössischen Vorlagen und kantonalen Themen – über die von Gewerkschaftsseite lancierte Volksinitiative «Für ein flexibles AHV-Alter». Einmal mehr wird damit der Bevölkerung «Speck» durch das Maul gezogen, ohne allerdings aufzuzeigen, was dieser «Speck» kostet und wer ihn schliesslich bezahlt. Die Wirtschaft lehnt diese Initiative entschieden ab. Sie ruiniert unsere AHV-Altersvorsorge.


Nicht finanzierbares AHV-Alter 62.

Nicht finanzierbares AHV-Alter 62.
Nicht finanzierbares AHV-Alter 62.

Die Gewerkschaftsinitiative will, dass Personen mit einem jährlichen Erwerbseinkommen von knapp unter 120‘000 Franken ab dem 62. Lebensjahr eine ungekürzte AHV-Rente erhalten können. Die Erwerbstätigkeit müsste dabei aufgegeben, ein Kleinsteinkommen dürfte jedoch weiterhin erzielt werden. Wesentliche Punkte dieser Forderung bleiben aber unbeantwortet. So ist zum Beispiel die Fixierung der maximalen Höhe des Zusatzeinkommens nicht definiert. Auch bleibt ungeklärt, wie Erwerbseinkommen, das im Ausland erzielt wurde, gehandhabt werden soll. Nicht einmal die Grundlage für die Berechnung der oberen Einkommensgrenze von 120‘000 Franken wurde ausgeführt. So lässt die Initiative viele Fragen offen. Vor allem aber wird dabei unter den Teppich gewischt, was diese Flexibilisierung des AHV-Alters tatsächlich kosten würde – und wer zu guter Letzt die damit verbundenen Mehrkosten zu bezahlen hätte.

Senkung des AHV-Alters kostet Milliarden
Rund 98 Prozent der Frauen und 85 Prozent der Männer würden unter die definierte Einkommensgrenze fallen. Damit senkt die Gewerkschafts-Initiative das AHV-Alter faktisch um zwei bis drei Jahre. Einerseits steigen damit die Ausgaben, andererseits gingen die AHV-Beiträge der Frührentner verloren. Diese Senkung des Rentenalters würde so zu jährlichen Mehrkosten von über 1,5 Milliarden Franken führen. Doch bereits heute steht fest, dass die AHV wegen der steigenden Lebenserwartung und den niedrigen Geburtenraten schon bald in finanzielle Bedrängnis gerät. Ab 2013 sind laut Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) steigende Defizite absehbar. Ab 2025 dürfte die AHV-Kasse bereits mit dem heutigen System leer sein. Zusätzliche Milliardenausgaben durch unnötige Leistungserhöhungen würden das wichtige Sozialwerk aushöhlen. Die AHV-Renten wären nicht mehr sicher.

Die Initiative schröpft alle – Benachteiligung aber bleibt
Die jährlichen 1,5 Milliarden Franken AHV-Zusatzkosten müssten über höhere Lohnabzüge (0,4%) und Steuern finanziert werden. Das schadet allen. Besonders belastet würden erwerbstätige junge Familien und Alleinerziehende. Aber auch die Rentner würden für die Finanzierung des Bundesanteils zur Kasse gebeten. Und gerade Personen, mit kleineren Einkommen profitieren nicht. Sie könnten sich auch die mit der AHV-Initiative bleibenden Kürzungen in der 2. Säule (Pension) nicht leisten, müssten aber die Mehrkosten für das AHV-Alter 62 voll mittragen. Die Initiative riskiert den Solidaritätsgedanken und den Generationenvertrag. Erst recht, wenn man sich vor Augen hält, dass heute noch knapp vier Erwerbstätige eine AHV-Rente finanzieren und es in 30 Jahren nur noch zwei sein werden.

Missbrauch und Schwarzarbeit werden gefördert
Bislang blieb die AHV von Missbrauch und Bürokratie verschont. Und auch die Schwarzarbeit ist in der Schweiz vergleichsweise gering. Das kann sich mit Annahme der Initiative ändern. Durch die willkürliche Festlegung der Einkommensgrenze von 120'000 Franken öffnet die Initiative auch bei der AHV dem Missbrauch Tür und Tor. Ein ganzes Beamtenheer müsste zusätzlich für die Überprüfung und Kontrollen eingesetzt werden. Kaum möglich aber wäre eine Kontrolle bei den AHV-Renten, die ins Ausland fliessen – und das ist fast jede dritte Rente!









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