Unterschriftensammlung zur Bauspar-Initiative gestartet - Medienkonferenz in Bern
27.03.07 - 17:30 / Autor: Daniel Spinnler, lic.rer.pol.
Bern - Mit der eidgenössischen Bauspar-Initiative, deren Unterschriftensammlung heute startet, dürfen die Kantone – müssen aber nicht – zwei Formen des steuerlich begünstigten Bausparens einführen: 1. Bausparen für den Erwerb von Wohneigentum erleichtert Mietern ein Eigenheim zu erwerben. 2. Das im Zusammenhang mit der Klimadebatte aktuelle «Energie-Bausparen» motiviert Wohneigentümer ihr Haus energetisch wirksam zu sanieren. Dies gab heute Morgen die Urheberin der Initiative, die Schweizerische Gesellschaft zur Förderung des Bausparens, SGFB, in Bern bekannt. Im Initiativkomitee sitzen neben den schweizerischen Parteipräsidenten der CVP, FDP und SVP auch Spitzenpolitiker aus allen drei Landesteilen sowie Vertreter führender Wirtschaftsverbände. Hauptpartner der SGFB sind der Schweizerische Gewerbeverband sowie der bauwirtschaftliche Dachverband «bauenschweiz». Ausserdem hat die Delegiertenversammlung des HEV Schweiz am vergangenen Samstag ihre Unterstützung zugesagt.
An der heutigen Medienorientierung in Bern, die zeitgleich mit einer Medienkonferenz in Liestal mit gleichem Inhalt durchgeführt wurde, gaben Vertreter des Co-Präsidiums des Initiativkomitees – namentlich die Nationalräte Caspar Baader, Charles Favre, Pierre Triponez, Robert Keller und Walter Jermann – den Start der Unterschriftensammlung bekannt.
Die Initianten sind überzeugt, dass die Unterschriftensammlung rasch abgeschlossen werden kann. Denn die Bauspar-Initiative stosse bei der Bevölkerung auf breite Akzeptanz, weil sie wichtige Anliegen in den Bereichen Wohneigentumserwerb und Energiesparen erfülle. Sie erlaubt es überdies den Kantonen – im Gegensatz zur obligatorischen Bausparvorlage im Steuerpaket von 2004 – selber zu entscheiden, ob sie das Bausparen einführen wollen, erklärte Nationalrat Charles Favre das gerade für die Kantone aus der Romandie wichtige «föderalistische Element» der Initiative.
Die hohe Akzeptanz des Bauspar-Anliegens zeigt sich auch am breit abgestützten Initiativkomitee, dem einerseits die drei schweizerischen Parteipräsidenten – die Nationalräte Christophe Darbelley (CVP), Fulvio Pelli, FDP sowie Ueli Maurer, SVP – und andererseits weitere Spitzenpolitiker aus allen drei Landesteilen angehören, hielt Charles Favre fest. Zudem werde die Bauspar-Initiative durch den Schweizerischen Gewerbeverband sowie von «bauenschweiz», der Dachorganisation von über 70 Berufsverbänden aus der Bauwirtschaft, getragen. Am vergangenen Samstag habe sich ausserdem der HEV Schweiz praktisch einstimmig für die Unterstützung der Initiative ausgesprochen.
Die Initiative sei nötig geworden, weil sich die "Kommission für Wirtschaft und Abgaben" des Ständerats (WAK-S) im Juni 2006 gegen die Standesinitiative des Kantons Basel-Landschaft ausgesprochen hat, welche die fakultative Einführung des Bausparens in der ganzen Schweiz verlangt hatte, begründete Nationalrat Walter Jermann die Lancierung der Bauspar-Initiative auf eidgenössischer Ebene. Schon damals sei klar gewesen: Folge der Ständerat seiner Kommission, würde es den Kantonen verboten bleiben, Bausparen einzuführen. Für das Baselbiet mit der Folge, dass das dort seit über 15 Jahren erfolgreich praktizierte Bauspar-Modell abgeschafft werden müsste.
Nationalrat Caspar Baader erläuterte in der Folge die beiden vorgesehenen Bauspar-Arten: Das Bausparen für den Erwerb von Wohneigentum richte sich an Mieter. Diese könnten pro Jahr bis zu 15'000 Franken (Ehepaare bis zu 30'000 Franken) auf einem Bausparkonto anlegen. Der einbezahlte Betrag würde dann vom steuerbaren Einkommen abgezogen, wodurch auch die Steuerrechnung sinke. Spätestens zwei Jahre nach Ablauf der maximal zehnjährigen Spardauer müsse das Bausparkapital zum Erwerb von Wohneigentum eingesetzt werden, sonst werde es nachbesteuert. Analog funktioniere das Energie-Bausparen, bei dem der maximale jährliche Sparbetrag bei 5'000 Franken (Ehepaare 10'000 Franken) liege. Wohneigentümer müssten Energie-Bausparkapital zweckgebunden für bauliche Energiespar- und Umweltschutzmassnahmen am Eigenheim verwenden. Ausserdem sorge die Initiative dafür, dass vom Staat gezahlte Bausparprämien nicht mehr als Einkommen versteuert werden müssten.
Nationalrat und Gewerbeverbandsdirektor Pierre Triponez zeigte sich überzeugt, dass das Bausparen für den Wohneigentumserwerb ein effizientes Instrument zur Erfüllung des Bundesverfassungsauftrages zur Wohneigentumsförderung ist. Im Kanton Baselland, wo diese Form des Bausparens bereits seit über 15 Jahren praktiziert werde, habe sich die Wohneigentümerquote in dieser Zeit von 37 auf 42 Prozent erhöht, während sie im schweizweiten Durchschnitt bei 35 Prozent liege. Vom Bausparen würden aber nicht nur die Mieter profitieren, sondern auch die Bauwirtschaft und die dort beschäftigten Arbeitnehmenden. Eine wissenschaftliche Studie habe aufgezeigt, dass mit dem Bausparen für den Wohneigentumserwerb alleine im Kanton Baselland pro Jahr ein zusätzlicher volkswirtschaftlicher Nutzen von 70 Millionen Franken generiert werde. Würde Bausparen schweizweit eingeführt, dürfe mit einem zusätzlichen Auftragsvolumen von 2-3 Milliarden gerechnet werden. Bausparen sei – entgegen anderslautender Behauptungen – klar ein Förderinstrument für den Mittelstand. Die Zahlen der Studie zum Bausparen im Kanton Baselland zeigen auf, dass das durchschnittliche jährlich steuerbare Einkommen eines Bausparer-Haushaltes bei 56'000 Franken liegt, hob Triponez hervor.
Das «Energie-Bausparen» fördert die energieeffiziente Bauweise und hilft mit, die klimapolitischen Ziele zu erreichen, hielt Nationalrat Robert Keller fest. 27 Prozent der CO2-Emissionen würden beim Beheizen der Schweizer Haushalte produziert. Weil weniger als die Hälfte der zwischen 1946 und 1970 gebauten Wohnungen bisher energetisch erneuert worden seien, bestehe hier erhebliches Energie-Einsparungspotential. Mit entsprechenden baulichen Massnahmen liesse sich der Energieverbrauch halbieren, ohne dass Komforteinbussen in Kauf genommen werden müssten. Auch wenn sich Energiesparmassnahmen am Gebäude auch bei den Energiekosten langfristig auszahlen würden, zeige die Realität, dass – aufgrund der vergleichsweise hohen Initialkosten für energiesparende Erneuerungen – das erforderliche Investitionskapital häufig nicht vorhanden sei und deshalb Sanierungen immer wieder hinausgeschoben würden. Das Energie-Bausparen schafft hier Abhilfe, denn durch die zeitlich begrenzten Steuervergünstigungen werden Wohneigentümer motiviert, das erforderliche Kapital zielgerichtet und diszipliniert anzulegen und die energetisch wirksamen Erneuerungsmassnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum auch tatsächlich vorzunehmen, betonte Robert Keller die Vorteile des Energie-Bausparens. Von diesem Effekt profitiere aber nicht nur die Umwelt, sondern auch die Bauwirtschaft. Zusätzlich würden damit auch die Entwicklung und Verbreitung von erneuerbaren Energieträgern gefördert.
Weitere Informationen zur Bauspar-Initiative und der SGFB sind auf untenstehender Homepage zu finden.
weiterführende Links:www.bausparen.ch
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