Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Kautionspflicht in Baselland bewährt sich
19.06.09 - 15:59 / Autor: Marcel W. Buess

Anfang Juni orientierten Experten des Gewerkschaftsbundes, des KIGA Baselland und der Wirtschaftskammer Baselland sowie Vertreter von Baselbieter und nationalen Berufsverbänden über die aktuelle Situation zur Kautionspflicht und zu den flankierenden Massnahmen der Personenfreizügigkeit. Alle waren sich einig: Seit der Einführung der Kautionspflicht in Baselland am 1. April 2009 haben sich die bisher kaum zu bewältigenden Vollzugsprobleme im Ausland erheblich verringert.


Erfahrungsbericht zur Kautionspflicht von den Experten

Erfahrungsbericht zur Kautionspflicht von den Experten

Die Sozialpartner beurteilen die KMU-freundlich gestaltete Umsetzung der Kautionspflicht als notwendig und erfolgreich. Dieses Instrument zur Durchsetzung von überfälligen Forderungen gegenüber fehlbaren und säumigen Betrieben vor allem im Ausland – aktuell sind es alleine im Baselbieter Ausbaugewerbe über 600'000 Franken – bewährt sich und wird auch seitens der Unternehmer akzeptiert. Auf schweizerischer Ebene steht die Einführung bzw. Umsetzung der Kautionspflicht in mehreren Branchen kurz bevor.

Sanktionen nicht durchsetzbar
Im Baselbieter Ausbaugewerbe sind täglich rund 200 von ausländischen Betrieben entsandte Arbeitnehmer tätig. Die bisher über 3000 Baustellenkontrollen und über 700 Verfahren zur Lohnbuchkontrolle haben gezeigt, dass jeder vierte Entsendebetrieb die geltenden Mindestbestimmungen nicht einhält. Forderungen gegenüber fehlbaren und säumigen Betrieben im Ausland sind bis Ende März 2009 wegen der Nichtzuständigkeits-Erklärung der ausländischen Gerichte jedoch praktisch nicht durchsetzbar gewesen, erläuterte an der Medienorientierung lic. iur. Michel Rohrer, Geschäftsführer der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle (ZPK), die Ausgangslage.

Kautionspflicht ist nötig
Dieser nicht akzeptierbare Zustand hatte die Sozialpartner im Baselbieter Ausbaugewerbe bewogen, auf der Basis des Entsendegesetzes und der flankierenden Massnahmen per 1. April dieses Jahres im Kanton Baselland die Kautionspflicht einzuführen, legte Nationalrat Hans Rudolf Gysin, Direktor der Wirtschaftskammer, dar. Die Einführung erfolgte problemlos, was Gysin vor allem auf die KMU-freundliche Umsetzung sowie die umfassenden und frühzeitigen Informationen der betroffenen Betriebe im Ausland zurückführt.
Als bemerkenswert bezeichnete Gysin, dass – im Gegensatz zum nicht nachlassenden Gezeter der ausländischen Berufsorganisationen – die Unternehmer Verständnis für die Kaution zeigen. Sie hätten erkannt, dass die Kaution auch für sie einen Schutz gegen unredliche Mitbewerber aus den eigenen Reihen darstelle.

Gute Zusammenarbeit
Thomas Keller, Vorsteher des KIGA Baselland, lobte die konstruktive Zusammenarbeit seit der Einführung der Kaution. Die bereits gut eingespielte Kooperation seiner Arbeitsmarkt-Aufsichtsbehörde mit dem Vollzugsorgan der Sozialpartner habe sich erneut bewährt. Gleichzeitig hob Keller die strikte und konsequente Trennung zwischen den staatlichen Kontrollaufgaben des KIGA und jenen der Paritätischen Kommissionen hervor, die in ihren Bereichen eigenständig und selbstverantwortlich handeln.

Gegen Lohn- und Sozialdumping
Für Landrat Daniel Münger, Co-Präsident des Gewerkschaftsbundes Baselland, ist die konsequente Durchsetzung der flankierenden Massnahmen eine entscheidende Voraussetzung zur Verhinderung von Lohn- und Sozialdumping. Er zeigte sich deshalb erfreut über die Tatsache, dass seit der Einführung der Kautionspflicht in Baselland die Verstösse bereits spürbar abgenommen haben.
Albert Germann, Präsident der Schweizerischen Interessengemeinschaft Paritätischer GAV-Berufskommissionen (IGPBK), informierte, dass im Zusammenhang mit Lohn- und Sozialdumping sämtliche Vollzugsorgane in allen Gesamtarbeitsverträgen mit der gleichen Problematik kämpfen bei der Erhebung und beim Inkasso von Vollzugskostenbeiträgen, Kontrollkosten und Konventionalstrafen gegenüber fehlbaren ausländischen Entsendebetrieben. Deshalb stehe u. a. auch im Schweizer Gerüstbaugewerbe die Umsetzung der Kautionspflicht unmittelbar bevor.

Schweizweite Kautionspflicht
Der Direktor des Schweizerisch-Liechtensteinischen Gebäudetechnikverbandes (suissetec), Hans-Peter Kaufmann, beleuchtete die Auflagen an Schweizer Betriebe bei deren Entsendungen ins Ausland. Er verwies dabei vor allem auf die Einhaltung von Voranmeldefristen, die laufende Entrichtung einer 14-prozentigen Lohn-Abgabe an die deutsche Urlaubskasse und die 10-jährige Garantiepflicht in Frankreich, für die von französischen Versicherungen für Schweizer Unternehmungen nicht einmal entsprechende Policen ausgestellt würden. Kaufmann zeigte kein Verständnis, dass diese ausländischen Massnahmen in der öffentlichen Diskussion zur Entsendethematik meistens verschwiegen werden.
Schlicht nicht nachvollziehbar ist für Alfons P. Kaufmann, Zentralpräsident des Schweizerischen Maler- und Gipser-Unternehmerverbandes, die Tatsache, dass in einem auf einer Volksabstimmung beruhenden Bundesgesetz Regelungen und Kontrollmechanismen definiert werden, dann aber deren Durchsetzung nicht möglich sein solle. Kaufmann wehrte sich dagegen, dass Spielregeln, die auf den Bilateralen Verträgen zur Personenfreizügigkeit basieren, nun gewissermassen «während des Spiels» einseitig ausgeblendet werden sollen. Auch in seiner Branche werde die Kautionspflicht als konsequenter Vollzug des GAV mit Überzeugung eingeführt.

Für gleich lange Spiesse
Die Baselbieter Berufsverbandpräsidenten Guido Ermacora (Verband der Elektro-Installationsfirmen BL) und Georges Fünfschilling (Metall-Union BL) forderten übereinstimmend die konsequente Durchsetzung der flankierenden Massnahmen als unabdingbare Voraussetzung für einen fairen Wettbewerb mit gleich langen Spiessen.
Gerade im personalintensiven Ausbaugewerbe führten Verstösse im Lohn- und Sozialversicherungsbereich zu massivsten Wettbewerbsverzerrungen. Beide legen Wert darauf, dass bei Kontrollen und Sanktionen von Verfehlungen keinerlei Unterschiede gemacht werden – weder zwischen Verbands- und Nichtverbandsfirmen noch zwischen einheimischen und ausländischen Betrieben.
Gemeinsam zeigten sich die Experten überzeugt, dass die Kautionspflicht ein massgebliches und in der Praxis geeignetes Instrument zur Durchsetzung der flankierenden Massnahmen ist. Insofern wurden an der Medienorientierung auch die marktschreierischen und unverhältnismässigen Reaktionen aus EU-Kreisen relativiert.







zurück

Weitere Themen:
01.03.10 - 04:38
Hausverbot für BILLAG- und SUISA-"Detektive"

01.03.10 - 04:18
Dauernachtarbeit: Erschwerungen - nicht Verbote

01.03.10 - 04:07
"Polit-Offensive" für Baselbieter KMU-Anliegen

26.02.10 - 04:19
Eine "Kindervignette" der gar nicht lustigen Art

18.02.10 - 12:07
Noch mehr bezahlen für keinen Parkplatz?

18.02.10 - 11:43
Klau, schau wem - und die Steuerrechnung stimmt...

18.02.10 - 11:21
Wieso muss die Gewerbeparkkarte 240 Franken kosten?

26.01.10 - 12:16
ZPK-Erfolg auch für Baselbieter Arbeitnehmer

26.01.10 - 11:56
Nicht jeder Politiker ist auch ein Staatsmann

26.01.10 - 02:32
Jugendarbeitslosigkeit BL: Massnahmen wirken

26.01.10 - 01:27
Aufatmen bei den KMU in der Baubranche

19.01.10 - 09:02
Medienspiegel zur Thematik Parkraumbewirtschaftung

18.01.10 - 09:33
Wirtschaftskammer wehrt sich gegen Gewerbeparkkarten-Wildwuchs

24.12.09 - 15:15
Weiterhin stabile Unternehmensfinanzierung

24.12.09 - 15:10
Lohndurchschnitt gestiegen

1 2 3 4 5 6 7 >
Login «mykmu.org»
   Benutzer:
   Passwort:
Baselbieter Energiepaket
zurück nach oben Seite drucken  Seite empfehlen  
AGB FAQ mykmu.org Sitemap Home