ZPK-Erfolg auch für Baselbieter Arbeitnehmer
26.01.10 - 12:16 / Autor: Marcel W. Buess
Dank der konsequenten Handlungsweise gegenüber einem Baselbieter Handwerksunternehmen des Ausbaugewerbes, das sich nicht an den Gesamtarbeitsvertrag gehalten hat, konnte die ZPK auch eine namhafte Teilauszahlung der geschuldeten Lohnausstände für dessen Arbeitnehmer erwirken.

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Mit der Allgemeingültigkeit von Gesamtarbeitsverträgen (GAV) sollen Lohn- und Sozialdumping verhindert werden. Die Um- und Durchsetzung von GAV-Mindestbestimmungen, die übrigens für in- und ausländische Unternehmer gleichermassen gelten, obliegt den Sozialpartnern. Zu diesem Zweck haben zum Beispiel die im Baselbieter Ausbaugewerbe tätigen Berufsverbände und Gewerkschaften eine gemeinsam getragene Kontrollinstanz geschaffen: die Zentrale Paritätische Kontrollstelle ZPK mit Sitz an der Liestaler Grammetstrasse. Kontrollen bei einheimischen und ausländischen Arbeitgebern In der breiten öffentlichen Meinung fokussiert sich die wichtige Tätigkeit der ZPK hauptsächlich auf die Kontrolle von ausländischen Firmen, die aufgrund der Personenfreizügigkeitsabkommen mit der EU hierzulande tätig sind. Dass diese einseitige Sichtweise nicht richtig ist, zeigt folgender einheimischer Fall, in dem sich die ZPK mit Erfolg für schweizerische Arbeitnehmer einsetzen konnte: ZPK-Tätigkeit lohnt sich Ein im Baselbiet domiziliertes Unternehmen des Ausbaugewerbes schuldet seinen Mitarbeitern seit zwei Jahren den 13. Monatslohn. Die Firma, die damit in eklatanter Weise die GAV-Mindestbestimmungen missachtet, ist Mitglied eines Baselbieter Branchenverbandes, der zur ZPK-Trägerschaft gehört. Seit 2007 ist die ZPK nun in diesen Fall mit Anwälten und Gerichten involviert und setzt sich auch hartnäckig für die Rechte der Arbeitnehmer ein. Zusätzlich stossend an diesem Fall ist, dass sich der Betriebsinhaber sein 13. Monatsgehalt jeweils pünktlich und ohne irgendwelche Abstriche ausbezahlt hatte. Unverhoffter Weihnachtsbatzen Anfang Dezember 2009 erzielte die ZPK nun einen ersten wichtigen Erfolg: Manoj Thanathethu, Stv. Geschäftsführer ZPK, konnte den fünf betroffenen Mitarbeitern je ein Couvert mit einem vierstelligen Betrag überreichen. Die von der ZPK erwirkte Zahlung – es handelt sich um einen Teilbetrag der geschuldeten Lohnsumme – wurde voll und ganz an die Arbeitnehmer weitergegeben. Die aufgelaufenen Kosten der ZPK bleiben ungedeckt und werden wohl nicht mehr eingetrieben werden können, nachdem bereits zwei Wochen nach der erfreulichen Aktion über die besagte Firma der Konkurs eröffnet wurde. Fazit zu diesem Fall: Mit diesem ZPK-Verfahren ist ein fehlbarer Arbeitgeber zur Rechenschaft gezogen und mit einer saftigen Konventionalstrafe belegt worden. Gleichzeitig hat die ZPK im Rahmen des in diesem Fall unvermeidlichen Konkurses dieser Firma erwirkt, dass den um ihre gesetzlichen Lohnansprüche geprellten Arbeitnehmern ein namhafter Anteil der vom Arbeitgeber vorenthaltenen Leistungen nachbezahlt werden konnte. Markanter Anstieg der Verstösse Laut ZPK-Geschäftsführer Michel Rohrer haben die GAV-Verletzungen im Jahre 2009 im Vergleich zu 2008 um gut 40 Prozent (!) zugenommen. Bei den fast 1200 durchgeführten Baustellenkontrollen im letzten Jahr wurden vor allem Verstösse gegen Lohnbestimmungen (13. Monatslohn, Mindestlohn, Spesen und Lohnzuschläge) festgestellt. 2009 waren übrigens noch nie so viele ausländische Arbeitgeber und entsandte Arbeitnehmer auf Baselbieter Baustellen tätig. Konkret waren es jeden Tag 316 ausländische Personen. Für Rohrer ist es eine sehr bedenkliche Entwicklung, dass auf verschiedenen namhaften Grossbaustellen ausschliesslich entsandte Arbeiter tätig sind. Sklavenhalter-Methoden Der Preiskampf ist voll im Gang und führt immer häufiger zu Lohn- und Sozialdumping. Bei ungarischen Arbeitern, die zu einem Stundenlohn von 1,75 Euro «schuften» mussten, handelt es sich um den bisher gravierendsten Fall, der kürzlich dank ZPK-Kontrollen aufgedeckt werden konnte. Mit der im Frühling 2009 eingeführten Kautionsregelung, die übrigens im Entsendegesetz ausdrücklich vorgesehen ist, hätte wirksam gegen solche Sklavenhalter-Methoden vorgegangen werden können. Nachdem dieses wichtige Instrument vom Kantonsgericht mittlerweile aufgehoben worden ist, fehlen der ZPK vorerst wieder griffige Sanktionsmöglichkeiten. Es geht nicht nur um gleich lange Spiesse für in- und ausländische Marktteilnehmer. Vielmehr geht es letztlich auch um Menschenwürde, soziale Gerechtigkeit, den Arbeitsfrieden und den Erhalt der Arbeitsplätze. In diesem wichtigen Kontext bewegt sich die ZPK. Doch letztlich kann sie dies nur dann erfolgreich und nachhaltig tun, wenn ihr auch entsprechende Mittel zur Verfügung stehen. In diesem Sinne darf das letzte Wort in Sachen Kaution noch nicht gesprochen sein.
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