Reibungslose Zusammenarbeit mit Elektras
24.01.07 - 08:00 / Autor: Marcel W. Buess
Liestal - Zu ihrer traditionellen Herbstversammlung trafen sich die Mitglieder des Verbandes Basellandschaftlicher Elektro-Installationsfirmen (VBLEI) im Haus der Wirtschaft. Neben den ordentlichen Geschäften standen unter dem Titel «Asbest im Elektroinstallations-Gewerbe» nützliche Brancheninformationen auf dem Programm.

Neue Brancheninformationen finden bei den VBLEI-Mitgliedern grosses Interesse. |  |
Wie gewohnt konnte Guido Ermacora eine stattliche Anzahl von Verbandsmitgliedern zur Herbstversammlung begrüssen, welche Ende November über die Bühne ging. Der VBLEI-Präsident orientierte anschliessend über das kürzlich stattgefundene Koordinationsgespräch mit den regionalen Elektrizitätswerken und konnte mit Genugtuung feststellen, dass gegenwärtig keine besonderen Probleme existieren, die Zusammenarbeit also gut funktioniert.
Spitzenleistung Mit «Insider-Informationen aus dem Ausbildungszentrum» gaben die Instruktoren René Schweizer und Reto Bühler Einblick in die Berufsbildung und im Besonderen in die Durchführung der überbetrieblichen Kurse. Am Tag der Herbstversammlung startete im Ausbildungszentrum in Pratteln die regionale Ausscheidung für die Berufsmeisterschaft auf Landesebene. Insgesamt nahmen sieben Teilnehmer – drei aus dem Baselbiet und vier aus dem Aargau – daran teil. Die «Regionalmeisterschaft» wurde schliesslich vom Baselbieter Reto Hartmann (Firma Degen, Bubendorf) mit 90,3 von 100 möglichen Punkten gewonnen. Er und der zweitplatzierte Dimitri Schär (Aargau) werden nun die Region Nordwestschweiz an der Schweizermeisterschaft in Luzern vertreten.
Asbestproblematik Lukas Wegmann von der Fachstelle Abfall, Stoffe + Chemikalien des kantonalen Amtes für Umweltschutz und Energie orientierte die VBLEI-Mitglieder mit einem interessanten Fachvortrag über das Vorkommen von Asbest bei Elektroinstallationen und die Gesundheitsgefährdung, welche durch dieses Material hervorgerufen werden kann.
Die Freisetzung von feinsten und damit lungengängigen Asbestfasern erfolge vor allem beim Bohren, Fräsen und beim Entfernen von schwach gebundenem Asbest. Laut UVG sei der Arbeitgeber verantwortlich für die Verhütung von Berufskrankheiten. So müsse er dem Arbeitnehmer eine persönliche Schutzausrüstung zur Verfügung stellen und diesen über spezifische Gefahren und Massnahmen informieren.
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