Wirtschaftskammer Baselland - Flankierende Massnahmen greifen
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Flankierende Massnahmen greifen
25.04.05 - 08:00 / Autor: Edi Borer (ZVg)

Bern/Liestal - Mit der zweiten Phase der Personenfreizügigkeit sind am 1. Juni 2004 Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden vor Lohn- und Sozialdumping in Kraft getreten. Laut dem Anfang April veröffentlichten Bericht des Staatssekretariats für Wirtschaft (seco) greifen sie.


Kontrolliert wurde die Umsetzung der Massnahmen zwischen dem 1. Juni und dem 31. Dezember 2004. Nach Anfangsschwierigkeiten hätten in der zweiten Berichtsperiode Verbesserungen erzielt werden können, schreibt das seco. Die Anzahl Kontrollen durch die zuständigen paritätischen und tripartiten Kommissionen sei deutlich erhöht worden. Explizit im Sinne des Modellcharakters hervorgehoben wird im seco-Bericht die in Baselland aufgebaute Zentrale Paritätische Kontrollstelle ZPK, die in enger Zusammenarbeit mit dem KIGA Baselland erfolgreich operiert.

Im Bericht wird auch die Zuwanderung analysiert. Sie habe sich im Rahmen der Erwartungen und gemäss den Bedürfnissen des Wirtschaftsstandortes Schweiz entwickelt. Der Arbeitsmarkt sei nicht von ausländischen Arbeitskräften überschwemmt worden.

Von den im seco-Bericht aufgeführten betrafen 44 % dieLöhne und 24 % die Arbeitsbedingungen. Bei den übrigen ging es in erster Linie um Verletzungen der Meldepflicht. Die meisten Zuwiderhandlungen gab es im Bauhauptgewerbe (44%), im Baunebengewerbe (22%), im Gastgewerbe (17%), im Personalverleih (12%) und in der Landwirtschaft (5%).

Die Kantone meldeten weitere 602 Verstösse, die jedoch nicht die flankierenden Massnahmen tangieren, sondern Bestimmungen zu Sozialabgaben oder Schwarzarbeit.







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