Wirtschaftskammer Baselland - Erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung
Wirtschaftskammer Baselland Wirtschaftskammer Baselland
Erfolgreiche Missbrauchsbekämpfung
27.04.06 - 08:00 / Autor: lic.rer.pol. Daniel Spinnler

Liestal - Dank der Personenfreizügigkeit können Arbeitgeber aus der EU seit dem 1. Juni 2004 leichter Personal in die Schweiz entsenden. Sie sind jedoch im Ausbaugewerbe an die in der Schweiz geltenden Gesamtarbeitsverträge gebunden. Über deren Einhaltung wacht die vor zwei Jahren von den Sozialpartnern des Ausbaugewerbes gegründete Zentrale Paritätische Kontrollstelle (ZPK). Die ZPK stellt heute eine unvermindert hohe Anzahl an Verstössen gegen die Lohnbedingungen fest und erwartet eine weitere Zunahme an zu kontrollierenden Entsendebetrieben aus der EU.


Der ZPK-Baustellenkontrolleur (l.) befragt einen entsandten Arbeitnehmer.

Der ZPK-Baustellenkontrolleur (l.) befragt einen entsandten Arbeitnehmer.

«In einem Drittel aller Kontrollen muss mit einem Verstoss gerechnet werden»: So lautete die Bilanz der ZPK per 31. Dezember 2004 – also ein halbes Jahr nach dem Wegfall der Übergangsbestimmungen zum Personenverkehr mit der EU und der Aufnahme der Kontrolltätigkeit durch die ZPK.

Über 500 Baustellen-Kontrollen
Die Resultate der mittlerweile über 500 durchgeführten Baustellenkontrollen beruhen auf den Aussagen der kontrollierten Arbeitnehmenden. Verstösse müssen allerdings belegt werden, weshalb im Verdachtsfall auch  Lohnbuchkontrollen durchgeführt werden. Die Ergebnisse der bereits abgeschlossenen Lohnbuch-Überprüfungen relativieren eingangs erwähnte Aussage nur geringfügig:

Nur gerade bei einem Fünftel der näher geprüften Entsendebetriebe haben sich die Aussagen der Arbeitnehmenden als falsch erwiesen – bei vier von fünf geprüften Lohnbuchhaltungen wurden die Mindestlöhne um bis zu 12 Franken pro Stunde unterschritten. Die Fehlbaren wurden dem KIGA Baselland gemeldet, welches bisher Bussen von insgesamt über 40'000 Franken verfügt hat. Zusätzlich mussten die fehlbaren Betriebe die angefallenen Kontrollkosten berappen. Diese Resultate verdeutlichen die Notwendigkeit einer umfassenden Kontrolle der Entsendebetriebe im Ausbaugewerbe.

Vereinfachte Arbeitsaufnahme
Seit dem 1. Juni 2004 benötigen Arbeitgeber aus den alten EU-Staaten keine Bewilligung mehr, wenn sie Aufträge in der Schweiz ausführen wollen. Entfallen sind auch die früheren Kontrollen der Arbeitsverträge –    eine Anmeldung der entsandten Arbeitskräfte beim KIGA genügt.

Während der Entsendedauer haben die Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes allerdings Anspruch auf die schweizerischen Mindestlöhne, sofern diese in den entsprechenden Branchen-Gesamtarbeitsverträgen allgemeinverbindlich erklärt worden sind. Das heisst: Ein deutsches Gipsergeschäft muss den Lohn der entsandten Gipser für die im Baselbiet gearbeiteten Stunden auf 28 Franken anheben.

Dass die Kontrollen zur Einhaltung der geltenden Spielregeln weiter intensiviert werden müssen, zeigt der anhaltende Aufwärtstrend von Entsendungen in die Schweiz. Das KIGA meldet der ZPK vorgängig Einsatzort, Anzahl und Namen der Arbeitnehmenden. Bis Ende März 2006 sind 6500 Meldungen eingegangen – ein Fünftel davon allein in den ersten drei Monaten des laufenden Jahres.   Die 1100 dabei registrierten Arbeitgeber haben bis heute ein Arbeitsvolumen von über 65'000 Manntagen ausgelöst, was umgerechnet über 300 Jahres-Vollzeitstellen entspricht.

Kontrollen schaffen Ordnung
Im Ausland hat sich mittlerweile herumgesprochen, dass im Kanton Baselland kontrolliert wird und Verstösse geahndet werden. Dies zeigt sich an der steigenden Anzahl an ratsuchenden Entsendebetrieben. Ausserdem haben mehrere ausländische Berufsverbände bei der ZPK interveniert: In Baselland sei die Anzahl der Kontrollen und die Höhe der Bussen im Vergleich zu anderen Kantonen ungemein hoch. Es entstehe daher der Eindruck, man wolle ausländische Betriebe vom Markt ausschliessen.

Nach wie vor gilt aber: Wer in der Schweiz arbeiten will, muss sich auch an die hiesigen Bestimmungen halten. Andere Kantone haben scheinbar noch immer nicht begriffen, dass nur durch umfassende Kontrollen geordnete Verhältnisse auf dem heimischen Arbeitsmarkt gewährleistet werden.

Die ZPK ist überzeugt, dass nur durch rigorose Kontrollen gleich lange Wettbewerbs-Spiesse zwischen den in- und ausländischen Arbeitgebern herrschen. Der einzige Wermutstropfen dabei ist, dass sich der Kanton Baselland bis heute noch nicht an den Kosten der ZPK beteiligt hat. 


Kontakt:

lic.rer.pol. Daniel Spinnler
Geschäftsführer ZPK
Projektleiter Wirtschaftskammer Baselland
Tel. +41 61 927 64 48 / Fax +41 61 927 65 50







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