Wirtschaftskammer Baselland - «Die beste Prävention gegen Verstösse sind Kontrollen»
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«Die beste Prävention gegen Verstösse sind Kontrollen»
04.02.05 - 08:00 / Autor: Edi Borer, Redaktor

Pratteln/Liestal - Schwarzarbeit, Entsendegesetz, ZPK: Diese Begriffe sind in der Baselbieter Arbeitswelt inzwischen geläufig. Weniger bewusst ist, dass der damit zusammenhängende Gesetzesvollzug Sache des KIGA ist – des «Kantonalen Amtes für Industrie, Gewerbe und Arbeit» in Pratteln. Der «Standpunkt» wollte von Meinrad Flury, Leiter der Abteilung «Arbeitsbedingungen» im KIGA, mehr über die Aufgaben seiner Abteilung wissen.


Meinrad Flury: «Der Kanton Basel-Landschaft hat sich bereits schon recht wirksam als ‹effizienter Kontrolleur› profiliert.» (Foto ebo.)

Meinrad Flury: «Der Kanton Basel-Landschaft hat sich bereits schon recht wirksam als ‹effizienter Kontrolleur› profiliert.» (Foto ebo.)

Standpunkt: Herr Flury, kommen wir gleich zur Sache: Welche Aufgaben betreuen Sie innerhalb des KIGA in Ihrer Abteilung «Arbeitsbedingungen»?

Meinrad Flury: Meine Abteilung  beinhaltet einerseits – unter der Leitung von Christine Degen – das Ressort «Ausländer-Bewilligungen», das sich beispielsweise mit allen Arten von Arbeitsbewilligungen für Arbeitnehmer aus den EU- und Nicht-EU-Ländern, für Aufenthalter, Grenzgänger und ausländische Dienstleister im Rahmen des neuen Meldeverfahrens befasst.

Andererseits ist bei mir auch das Ressort «Arbeitsaufsicht» unter der Leitung von Stefan Bloch angegliedert. Es befasst sich mit drei Schwerpunktthemen: Bekämpfung der Schwarzarbeit, Umsetzung der flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit der seit 1. Juni 2004 geltenden Personenfreizügigkeit, aber auch mit Kontrollaufgaben bei öffentlichen Beschaffungen. Uns interessiert dabei konkret, ob Firmen, die einen Auftrag der öffentlichen Hand übernommen haben, auch die  GAV-Bestimmungen einhalten.

Heisst das operationell, dass mit diesen drei Aufgabenkreisen vergleichsweise intensive Kontrollaufgaben verbunden sind?

Ja, dafür sind auch zwei vollamtliche Inspektoren angestellt, die mit Schwergewicht Schwarzarbeitsbekämpfung Betriebs- und Lohnkontrollen direkt in den Unternehmen bzw. an den Arbeitsstätten durchführen. Sie kontrollieren aber auch ausländische Dienstleister mit ihren Entsandten.

Diese müssen die Einsätze in der Schweiz fristgerecht mit den entsprechenden Formularen melden, was konventionell per Post oder Fax, aber  auch online über die Internet-Applikationen des Bundes oder des Kantons erfolgen kann.

Diese Meldungen müssen unter anderem den Einsatzzeitraum, die Art der Arbeit sowie die Namen und die Staatsangehörigkeit der zur Entsendung vorgesehenen Arbeitnehmenden enthalten. Das dürfen ja nur EU-/EFTA-Staatsangehörige sein, die im Rahmen der Personenfreizügigkeit 90 Tage bewilligungsfrei entsendet werden können. Für längere Einsätze müssen entsprechende Bewilligungsverfahren aus dem Ressort «Ausländer-Bewilligungen» eingeleitet werden.

Was für eine Rolle spielen dabei die paritätischen Kommissionen?

Die Meldungen werden von uns zunächst intern überprüft, beispielsweise, ob es sich bei einem Betrieb um eine Scheinfirma handelt. Allenfalls müssen sie aber auch anhand von Nachfragen präzisiert werden, etwa bezüglich Einhaltung der Meldefristen. Und wir prüfen auch, ob für die angegebene Tätigkeit ein allgemeinverbindlich erklärter GAV besteht.

Und dann geben wir diese Meldungen den Paritätischen Kommissionen weiter bzw. heute im Ausbaugewerbe an die Zentrale Paritätische Kontrollstelle ZPK in Liestal. Sie nimmt auf privatrechtlicher Ebene – also ohne Verfügungsberechtigung – Stichproben-Kontrollen bei den entsandten ausländischen Mitarbeitenden und ihren Arbeitgeberfirmen vor.

Welche Funktion hat Ihre Abteilung bei Kontrollen im Rahmen des Entsendegesetzes?

Wir sind die amtliche Kontroll- und Vollzugsbehörde, wenn wir selbst Verstösse gegen das Entsendegesetz feststellen, speziell zur Meldepflicht oder etwa bei Lohnbuchkontrollen. Wir erhalten aber auch Meldungen von Privaten und nicht zuletzt von einheimischen Firmen, die dank der Informationstätigkeit der Wirtschaftskammer Baselland zum Entsendegesetz recht stark sensibilisiert sind. Und wichtige Meldungen über Unregelmässigkeiten und Verstösse erhalten wir natürlich von der ZPK.

Wir selbst führen natürlich ebenfalls Kontrollen durch – mit unseren Inspektoren, aber nicht zuletzt auch mit Grosseinsätzen in Zusammenarbeit mit der Polizei und den Grenzwacht-Behörden. Ich erinnere an die Baustellen-Grosskontrolle in Allschwil vom letzten November, über die ja im «Standpunkt» ausführlich berichtet wurde (Standpunkt Nr. 165 vom 15. Dezember 2004, Red.). Dabei war ja der Geschäftsführer der ZPK, Daniel Spinnler, als Beobachter vor Ort dabei.

Nach rund einem halben Jahr in Kraft stehender Personenfreizügigkeit und Entsendegesetzgebung: Wie «zufrieden» sind Sie mit der Disziplin der in der Schweiz tätigen ausländischen Unternehmen? Wird mit einer hohen Dunkelziffer gerechnet?

Grundsätzlich lässt sich sagen, dass sich die seriös arbeitenden Gewerbetreibenden an die gesetzlichen Vorgaben halten, ja halten wollen, denn diese möchten sich ja auf dem Schweizer Markt etablieren. Kommt hinzu, dass wir am 1. Juni 2004 nicht bei Null angefangen haben, sondern schon vorher regen Kontakt mit ausländischen Dienstleistern hatten, die auch früher schon bestimmte Bewilligungsverfahren einhalten mussten, wenn sie in der Schweiz tätig werden wollten. Sicher, es sind seit dem 1. Juni mehr Firmen geworden. Doch darauf waren wir vorbereitet.

Andererseits stellen wir selbstverständlich auch Verstösse fest, die von uns allerdings konsequent sanktioniert werden. Ganz einfach deshalb, weil intensive Kontrollen und empfindliche Bussen letztlich eine stark abschreckende Wirkung auf «schwarze Schafe» haben oder – positiv ausgedrückt – die beste Prävention gegen Verstösse zum Entsendegesetz sind.

Es ist aber auch in unserem ganz zentralen Interesse, dass im Baselbiet sowohl für die einheimischen als auch für die ausländischen KMU möglichst gleich lange Wettbewerbsspiesse gelten. Kontrollen tragen wesentlich dazu bei.

Der Kanton Basel-Landschaft hat sich in diesem Sinne bereits schon recht wirksam als «effizienter Kontrolleur» profiliert, dies auch in Zusammenarbeit mit anderen Institutionen wie mit der ZPK und den Paritätischen Kommissionen. Vom Bund wird unsere Arbeit denn auch als vorbildlich gelobt. Ich bin überzeugt, dass sich dadurch die Dunkelziffer erheblich reduzieren lässt.

Zum Schluss – quasi zur Abrundung: Wohl jedes KMU kennt den Begriff KIGA, aber nicht jedes weiss, welche Aufgaben dieses Amt in Pratteln erfüllt. Könnten Sie noch kurz das KIGA in seiner Gesamtheit porträtieren?

Das KIGA – das Kantonale Amt für Industrie, Gewerbe und Arbeit – ist eine Dienststelle der Volkswirtschafts- und Sanitätsdirektion, die Regierungsrat Erich Straumann untersteht. Unter der Leitung von Amtsvorsteher Dr. Thomas Keller befasst sich das KIGA in erster Linie mit Aufgaben rund um das wirtschaftlich zentrale Thema «Arbeit» und versteht sich als das umfassende Kompetenzzentrum in der Arbeitswelt des Kantons Basel-Landschaft.

Das Amt ist in sieben Bereiche aufgeteilt: zunächst einmal in die Stabsstelle unter Dr. Dieter Eglin, der gleichzeitig Stellvertreter des Vorstehers ist. Dann haben wir die Abteilung «Arbeitsrecht und Arbeitnehmerschutz» unter der Leitung von Dr. Eva Pless, das «Arbeitsinspektorat» unter Heinz Frech, die Abteilung «Ergänzende Massnahmen der ALV» unter Feriel Weisskopf, die «Arbeitsvermittlung» mit den Regionalen Arbeitsvermittlungsstellen RAV unter Peter Hauser, die «Öffentliche Arbeitslosenkasse» unter Hans Ulrich Bürgi und schliesslich meine Abteilung «Arbeitsbedingungen».

Meinrad Flury, herzlichen Dank für Ihre Informationen.

Interview ebo.







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