ZPK zieht positive Bilanz nach erstem Jahr
25.04.05 - 08:00 / Autor: lic.rer.pol. Daniel Spinnler
Liestal - Am 7. April 2005 – rund ein Jahr nach der Gründung der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle ZPK – wurden die Sozialpartner des Ausbaugewerbes an der ersten Konferenz der Paritätischen Kommissionen ausgiebig über die bisherige Tätigkeit der ZPK und die Umsetzung der flankierenden Massnahmen informiert. Die Bilanz darf insgesamt als sehr positiv gewertet werden.

Ermutigende Bilanz der Konferenz-Teilnehmer nach dem ersten Jahr ZPK. |  |
Die Konferenz der Paritätischen Kommissionen stellt als ZPK-Fachkommission die Verbindung zwischen den Paritätischen Kommissionen der Branchen-Gesamtarbeitsverträge und der ZPK sicher. In der Konferenz werden ausserdem die wichtigsten Anliegen der Baselbieter Sozialpartner des Ausbaugewerbes bei der Umsetzung des Entsendegesetzes und der Bekämpfung der Schwarzarbeit diskutiert.
Ein Jahr gezielte Kontrollen in BL Vor über einem Jahr haben sich die Sozialpartner des Ausbaugewerbes entschlossen, ihre Gesamtarbeitsverträge im Bereich «freier Personenverkehr» gemeinsam durchzusetzen. Am 8. April 2004 nahm die ZPK ihre operative Tätigkeit im Haus der Wirtschaft auf. Seit dem 1. Juni – also dem ersten Tag des erweiterten Personenverkehrs – wird im Kanton Baselland gezielt kontrolliert.
Die Vertragsparteien der verschiedenen Branchen-GAV haben – als eigentliches Fundament der ZPK – ausserdem am 1. Juni 2004 gemeinsam den «Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe im Kanton Basel-Landschaft» abgeschlossen. Dieser wurde per 1. März 2005 durch den Regierungsrat allgemeinverbindlich erklärt.
Neue Herausforderungen im 2005 Der Präsident der ZPK, Samuel Gauler, zog vor den Delegierten der sieben Paritätischen Kommissionen insgesamt eine positive Bilanz über die einjährige Tätigkeit der ZPK. Viel sei schon erreicht worden – alles in allem seien bereits gegen 200 Kontrollen durchgeführt und über 30 Betriebe an das KIGA gemeldet worden, die sich nicht korrekt angemeldet hätten. Seit dem 1. Januar 2005 sei auch der erste Baselbieter Baustelleninspektor für die ZPK tätig.
Die nahe Zukunft hält allerdings genügend Herausforderungen bereit, betonte Gauler. So sei das Referendum gegen die Ausdehnung des freien Personenverkehrs zu Stande gekommen. Mit dessen Ablehnung durch den Souverän würde die in der Wintersession der Räte beschlossene Verschärfung der flankierenden Massnahmen hinfällig.
Schwachstellen der Gesetzgebung ZPK-Mitglied Hans Rudolf Gysin, Wirtschaftskammer-Direktor und Nationalrat, zeigte die Schwachstellen der heute geltenden «Flankierenden Massnahmen» auf: Paritätische Kommissionen könnten den ausländischen Betrieben, welche die GAV-Bestimmungen verletzen, keine Konventionalstrafen mehr auferlegen. Die Kontrollkosten müssten über die Behörden eingefordert werden. Zudem ist die Auszahlung der Nachforderungen an die Arbeitnehmenden nicht sichergestellt, stellte gysin fest. Die Personalvermittler seien kaum kontrollier- und bei Verstössen auch nicht sanktionierbar.
Hans Rudolf Gysin hat sich deshalb im Nationalrat für die Verschärfung der Flankierenden Massnahmen eingesetzt. Die neuen Bestimmungen sollen es den Paritätischen Kommissionen – wie bereits vor dem 1. Juni 2004 – ermöglichen, Konventionalstrafen auszusprechen und die Kontrollkosten selbständig einzufordern. Für deren Sicherstellung müssten die ausländischen Arbeitgeber vor Arbeitsbeginn Kautionen hinterlegen.
Neu wird jetzt auch die Kontrolle und Sanktionsmöglichkeiten von Personalverleihern gesetzlich geregelt, ergänzte Gysin. Fazit: Um Lohn- und Sozialdumping effektiv zu verhindern, müssen die flankierenden Massnahmen und damit die Erweiterung der Personenfreizügigkeit angenommen werden.
23’500 Manntage im ersten Jahr Die neuesten Zahlen zeigen klar, dass der freie Personenverkehr bei ausländischen Unternehmen beliebt ist. Alleine im März wurden bei der ZPK über 5000 Manntage registriert. Seit Juni 2004 ergibt dies alleine für das Ausbaugewerbe ein Total von rund 23'500 Manntagen. Nach wie vor sind ein Drittel aller kontrollierten Betriebe nicht angemeldet oder stehen unter Verdacht, die Mindestlöhne gemäss Gesamtarbeitsvertrag unterschritten zu haben – die entsprechenden Lohnbuchkontrollen wurden angeordnet.
Kontakt:
lic.rer.pol. Daniel Spinnler Geschäftsführer ZPK Projektleiter Wirtschaftskammer Baselland Tel. +41 61 927 64 48 / Fax +41 61 927 65 50
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