Wirtschaftskammer Baselland - ZPK: Gravierende Verstösse entdeckt
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ZPK: Gravierende Verstösse entdeckt
02.06.08 - 09:30 / Autor: Jennifer Moon

Liestal - Aufgrund zahlreicher Meldungen Dritter im Zusammenhang mit Verdacht auf Schwarzarbeit wurde ein Betrieb von der ZPK über einen gewissen Zeitraum beobachtet. Nach intensiven Observierungstagen durch mehrere ZPK-Baustelleninspektoren wurde festgestellt, dass der Inhaber des Betriebes Gartenarbeiten verrichtet und somit unter den Geltungsbereich des Gesamtarbeitsvertrages des Gärtnergewerbes fällt.


Schwarzarbeiten: häufig in Kombination mit weiteren Gesetzesverletzungen

Schwarzarbeiten: häufig in Kombination mit weiteren Gesetzesverletzungen

Eine Lohnbuchkontrolle konnte überhaupt nicht erst durchgeführt werden, weil die notwendigen Unterlagen unvollständig eingereicht wurden. Und diejenigen Unterlagen, die eingereicht wurden, entsprachen nicht der Wahrheit bzw. den Observierungsergebnissen der ZPK.

Wesentliche Tatbestände verschwiegen
So wurden sämtliche Baustellen verschwiegen, welche die ZPK anlässlich ihrer Observierung aufgedeckt hatte. Verwunderlich war dies insofern nicht, da gerade diese Baustellen unter den Gesamtarbeitsvertrag des Gärtnergewerbes fielen. Der Betriebsinhaber versuchte wohl damit, Vollzugskostenbeiträge einzusparen. Weiter wurden anlässlich der Observierung Arbeitnehmer beobachtet, die der Betriebsinhaber nicht deklariert hatte. 

Schwarzarbeit mit illegalen ausländischen Arbeitnehmern
Die Lage spitzte sich für den betreffenden Betrieb noch weiter zu, als die Baustellenkontrolle Basel, kurz BASKO, bei einer Baustellenkontrolle mit illegalen ausländischen Arbeitnehmern die Kantonspolizei Basel-Stadt zuzog. So hielten sich mehrere Arbeitnehmer ohne gültige Aufenthalts- bzw. ohne gültige Arbeitsbewilligungen in der Schweiz auf, während sogar ein Arbeitnehmer des Visumsbetruges verzeigt wurde. Die illegalen ausländischen Arbeitnehmer wurden daraufhin allesamt des Landes verwiesen. In diesem Zusammenhang ist auf die gute Zusammenarbeit mit der BASKO und der Kantonspolizei bei der Ahndung von Schwarzarbeit hinzuweisen.

Anhäufung von Tatbeständen
Augenfällig im vorliegenden Fall sind die zahlreichen Verstösse. So gibt es eine ganze Reihe von Tatbeständen, die erfüllt worden sind und die nicht nur in den Gesamtarbeitsverträgen, sondern auch in bundesgesetzlichen Vorschriften zu finden sind. Nebst Verstössen gegen das Schwarzarbeitsgesetz wurden auch Verstösse gegen das Ausländerrecht, gegen die Buchführungspflicht und den Eintrag ins Handelsregister, gegen den unlauteren Wettbewerb, gegen das Sozialversicherungs-, Straf- und Steuerrecht festgestellt. Dementsprechend werden die Ergebnisse aus den Ermittlungen der ZPK an die entsprechenden Behörden weitergeleitet.

Seit längerem «im Visier»
Dieser Betrieb ist seit längerer Zeit im Visier der ZPK. Der Fall befindet sich derzeit im Abschlussverfahren. Dank dem engagierten Einsatz der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle konnte hier ein schweres Vergehen aufgedeckt werden, welches fast die ganze Bandbreite der Schwarzarbeit abdeckt. Abschliessend zu erwähnen ist, dass der Fall nur dank dem gegenseitigen Austausch von Informationen mit der BASKO aufgedeckt werden konnte.  

Meldung von Schwarzarbeit
Bei Verdachtsfällen auf Schwarzarbeit nimmt die ZPK jederzeit gerne entsprechende Meldungen entgegen. Das erforderliche Meldeformular ist zu finden unter: www.kmu.org/Meldung.748.0.html







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