Wirtschaftskammer Baselland - Gravierend: Ein Drittel verstösst gegen GAV-Bestimmungen
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Gravierend: Ein Drittel verstösst gegen GAV-Bestimmungen
07.07.04 - 08:00 / Autor: Daniel Spinnler

Liestal - Pünktlich auf den 1. Juni hat die Zentrale Paritätische Kontrollstelle Baselland ZPK offiziell ihre Kontrolltätigkeit hinsichtlich Entsendungen aus dem Ausland sowie Schwarzarbeit auf Baselbieter Baustellen aufgenommen. Inzwischen sind über 20 Kontrollen von ausländischen Bau-Auftragnehmern durchgeführt worden. Resultat: Ein Drittel verstösst gegen zwingend geltende GAV-Bestimmungen. Die Befürchtungen der Sozialpartner scheinen sich zu bestätigen.


Kontrolleure der ZPK (vorne) befragen Mitarbeiter eines ausländischen Bau-Auftragnehmers.

Kontrolleure der ZPK (vorne) befragen Mitarbeiter eines ausländischen Bau-Auftragnehmers.

Christian H., Küchenmonteur aus Deutschland (Name der Redaktion bekannt), verdiente während seiner Entsendung in die Schweiz gerade mal 13 Euro oder rund 20 Franken (Umrechungskurs Euro/CHF 1.55) die Stunde. Küchenmonteure fallen jedoch unter den zwingend einzuhaltenden GAV für das Schreinergewerbe. Sie haben also Anrecht auf die darin vorgeschriebenen Mindestlöhne. Der deutsche Arbeitgeber von Christian H. hätte ihm demnach für die Dauer der Entsendung Fr. 25.80 pro Stunde auszahlen müssen. Mit der Unterschreitung hat dieser ausländische Bau-Auftragnehmer klar gegen die in der Schweiz geltenden gesamtarbeitsvertraglichen Mindestbestimmungen verstossen.

«Erfolgreiche» Baustellenkontrollen
Der Fall von Christian H. ist leider kein Einzelfall. Im ersten Monat der Personenfreizügigkeit wurden bei einem Drittel der über 20 überprüften Baselbieter Baustellen missbräuchliche Unterschreitungen der Mindestlöhne oder Übertretungen des Arbeitsverbotes an Feiertagen festgestellt. Dies scheint die Befürchtungen der Sozialpartner im Ausbaugewerbe zu bestätigen: Durch «Sozialdumping» werden Preisvorteile gegenüber denjenigen Unternehmen herausgeholt, die sich an die vorgegebenen Bestimmungen halten. Die Notwendigkeit eines schlagkräftigen Kontrollorgans, das GAV-Unterschreitungen aufzudecken und zu ahnden vermag, ist damit wohl unbestritten.

40 Meldungen an die ZPK
Tätig wird die Kontrollstelle einerseits bei Verdacht auf Schwarzarbeit. Das heisst: insbesondere bei unerlaubter Samstags- und Feiertagsarbeit oder mit nicht gemeldeten ausländischen Arbeitnehmern. Andererseits tauscht das KIGA mit der ZPK Informationen über Unternehmen aus, die ihre Arbeitnehmer vor der Entsendung in die Schweiz – wie im Entsendegesetz vorgesehen – «anmelden».

Insgesamt sind im ersten offiziellen Kontroll-Monat gegen 40 Meldungen (KIGA und Private*) bei der ZPK eingegangen. Diese hat somit gut die Hälfte aller gemeldeten Unternehmen kontrollieren können. Bei ihren Besuchen auf den Baustellen nehmen die Kontrolleure der ZPK die Personalien der anwesenden Arbeitnehmer auf. Weiter befragen sie diese zu ihren Arbeitszeiten, zur Höhe ihres Lohnes und der Spesenentschädigung sowie über die Auszahlung des Ferien- und des 13. Monatslohns. Ausserdem werden die Arbeitnehmer auf allfällige Verstösse gegen die Bestimmungen der Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz auf ihrer Baustelle hingewiesen.

Happige Kosten bei Verstössen
Wird – wie im Falle von Christian H. – ein Verstoss festgestellt, fordert die ZPK den Arbeitgeber im Auftrag der zuständigen Paritätischen Kommission auf, den entsandten Arbeitnehmern die Differenz zum hier zwingenden Mindestlohn auszuzahlen. Zudem werden den fehlbaren Betrieben die Kontroll- und Verfahrenskosten vollumfänglich auferlegt.

Sämtliche Verstösse werden schliesslich dem KIGA gemeldet, das fehlbare ausländische Unternehmen je nach Art und Schwere des Verstosses mit einer Verwaltungsbusse belegen und bis zu fünf Jahre vom schweizerischen Markt ausschliessen kann.

Bilanz der ZPK nach dem ersten Monat Einsatz: Die Kontrollen sind – wie die Praxis zeigt – unerlässlich. Noch werden zu viele Verstösse festgestellt, die konsequent geahndet werden müssen. Denn: Es soll sich herumsprechen, dass im Baselbiet streng kontrolliert wird, damit Verstösse wie bei Christian H. zu Ausnahmefällen werden.  

*) Meldeformulare können bei der ZPK bezogen werden.


Kontakt:

lic.rer.pol. Daniel Spinnler
Geschäftsführer ZPK
Projektleiter Wirtschaftskammer Baselland
Tel. +41 61 927 64 48







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