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Die KMU sollen entlastet werden: Diese Absichtserklärung wird bei Behörden in Bund und Kantonen immer wieder verkündet. Drei voneinander unabhängige «Ereignisse» lassen mich allerdings vermuten, dass diese KMU-Schalmei entweder nur ein Lippenbekenntnis ist oder aber, dass die linke Hand nicht weiss, was die rechte «verfügt». Da ist die Aktienrechtsreform des Bundes, die börsenkotierte Grossunternehmen und mittelständische AG - hauptsächlich KMU - in einen Topf wirft und für KMU eine völlig überrissene Administrativ- und Kostenlawine lostritt (siehe Seite 11). Hinzu kommt der neueste Husarenstreich der SSK, die per Verfügung die Vermögenssteuer vieler KMU-AG verdreifachen will (siehe Seite 16 bzw. Standpunkt Nr. 241). Erfreulich ist hingegen die von der Baselbieter Regierung angekündigte Anpassung des Steuergesetzes (Seite 17), die vor allem steuerliche Entlastungen für Personengesellschaften bringen soll. Dagegen ist rein gar nichts einzuwenden. Dennoch sei an die BL-Steuerverwaltung die Frage gestellt, was diese Steuererleichterung denn tatsächlich soll, wenn gleichzeitig via SSK-Ukas und Aktienrechtsreform die kleinen KMU-Aktiengesellschaften über Gebühr zur Kasse gebeten werden. Gibt da die eine Hand und nimmts dafür die andere gleich wieder? Unsere Regierung ist gut beraten, wenn sie speziell die SSK-Verfügung sorgfältig prüft und entweder reduziert oder gleich ganz ignoriert. |

Ich habe Verständnis dafür, dass ausländische Firmen nicht begeistert sind, wenn sie in der Schweiz Aufträge ausführen und dabei unsere Bestimmungen - etwa zum Freizügigkeitsabkommen und zu den flankierenden Massnahmen - erfüllen müssen. Viele Schweizer Firmen, die u.a. im Elsass oder in Südbaden tätig werden, sind es meist auch nicht, wenn sie die Bestimmungen dieser Nachbarländer einhalten müssen. Nur: Das ist das Wesen von nationalen Entsendegesetzen. In der Beantwortung meiner Interpellation (siehe Seite 10) stellt sich der Bundesrat klar gegen den Vorbehalt der Europäischen Kommission, einzelne Bestimmungen unseres Entsendegesetzes würden dem Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz rechtlich nicht genügen. Damit ist klar, dass ausländische Unternehmen, welche Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden, auch Ferienkassen-, Berufsbildungs-, Kontroll- und Vollzugskostenbeiträge entrichten und gegebenenfalls zur Sicherstellung von GAV-Verpflichtungen auch Kautionen hinterlegen müssen, sofern solche Leistungen in kantonalen, regionalen oder gesamtschweizerisch geltenden GAV allgemeinverbindlich erklärt worden sind. |

Zugegeben: Noch im letzten Juni war ich mir nicht so sicher, ob unsere Eidg. Bauspar-Initiative zustande kommt. Um so grösser ist die Freude, dass dieses Volksbegehren am letzten Montag mit über 142´000 Unterschriften - also mit einem überragenden Erfolg und Signal an die eidg. Räte - eingereicht werden konnte. «Der Erfolg hat viele Väter ...», sagt der Volksmund im ersten Teil eines Sprichwortes. Und dieser erste Teil trifft bei unserer Bauspar-Initiative den Nagel auf den Kopf. Denn nur mit einem immensen Effort - in engster Zusammenarbeit mit regionalen bzw. nationalen Verbänden und Organisationen - sowie dank unzähligen Helferinnen und Helfern im Hintergrund ist es gelungen, in einem intensiven Endspurt die Initiative zu einem ausserordentlich guten Ende zu bringen. Es ist mir an dieser Stelle deshalb ein sehr grosses Bedürfnis, all jenen herzlich zu danken, die an diesem Erfolg mitgearbeitet haben: namentlich dem HEV Schweiz, dem Schweizerischen Gewerbeverband, dem Dachverband «bauenschweiz» sowie vielen kantonalen HEV- und KMU-Verbänden, meinen Mitstreitenden im Initiativ-Komitee und nicht zuletzt den Mitarbeitenden im Haus der Wirtschaft sowie den Helferinnen und Helfern, die manche Nacht- und Wochenend-Stunde investiert hatten, damit die unerlässliche Administration der über 150´000 eingegangenen Unterschriften tadellos erledigt werden konnte. Nur dieses einmalige Teamwork hat zum erzielten beachtlichen. |
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