Das Fundament der Zentralen Paritätischen Kontrollstelle bildet der schweizweit einzigartige «Gesamtarbeitsvertrag für das Ausbaugewerbe im Kanton Basellandschaft (Ergänzung bestehender Gesamtarbeitsverträge, insbesondere hinsichtlich Kontrolle im Bereich entsandte Arbeitnehmende und Bekämpfung der Schwarzarbeit)». Der GAV wurde per 1. März 2005 vom Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft allgemeinverbindlich erklärt.
Der Gesamtarbeitsvertrag regelt die Kompetenzen der ZPK sowie das Verhältnis zu den Paritätischen Kommissionen der Branchen-Gesamtarbeitsverträge. |