Wer ein kleines oder mittelgrosses Unternehmen (KMU) gründen, übernehmen oder weiterentwickeln will, braucht Kapital. Angesichts der möglichen Risiken sind Banken manchmal zurückhaltend. Helfen kann da eine Bürgschaft, die der Bank Sicherheit und dem Unternehmen mehr Spielraum gibt.
Indem die vier offiziellen Bürgschaftsorganisationen mit allen Schweizer Banken eng zusammenarbeiten, erleichtern sie den KMU den Zugang zu Bankfinanzierungen. Denn dank der Bürgschaft verringert sich das ungedeckte Kreditrisiko für die Bank, was den Kreditentscheid und die Kreditkonditionen positiv beeinflusst.
So erleichtern die Organisationen entwicklungsfähigen Klein- und Mittelbetrieben die Aufnahme von Bankdarlehen. Der verbürgte Kredit hat eine Laufzeit von maximal zehn Jahren, bei moderaten Risikoprämien von 1,25 Prozent pro Jahr. Der Antrag für die Gewährung einer Bürgschaft kann mit überschaubarem administrativem Aufwand gestellt werden. Für die Nordwestschweiz ist die Bürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte) zuständig und bietet einen persönlichen Service vor Ort.
Dank einer Gesetzesänderung können neu seit dem 1. Juli 2019 Bürgschaften in der Höhe von bis zu einer Million Franken pro Unternehmen gewährt werden. Urs Baumann und Dieter Baumann, Vertreter der Bürgschaftsgenossenschaft Mitte (BG Mitte) in der Nordwestschweiz, erläutern die Neuerungen und Möglichkeiten für KMU.
Im Anschluss an das Referat laden wir Sie gerne zu einem gemeinsamen «Zmorge» ein. In diesem Rahmen besteht die Möglichkeit, das Thema mit den Referenten bilateral weiter zu vertiefen.
Die Einladungen wurden per Post an die Mitglieder von Arbeitgeber Baselland, alle Einzelmitglieder der Wirtschaftskammer Baselland und alle Mitglieder mit dem Upgrade „Networking“ versendet.