Kantonsgericht erklärt Initiative zur Kinderbetreuung für ungültig

Kantonsgericht erklärt Initiative zur Kinderbetreuung für ungültig

Stellungnahme der Wirtschaftskammer Baselland zum Urteil des Kantonsgerichts zur Initiative «Volle steuerliche Anrechnung der Kosten für die Kinderbetreuung» aus dem Impulsprogramm «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur».

Der Entscheid des Kantonsgerichts ist für uns schwer nachvollziehbar. Die zentrale Frage bleibt: Wie kann eine Rechtswidrigkeit «offensichtlich» sein, wenn darüber ernsthaft juristisch gestritten wird?

Heute ging es nicht darum, ob man unsere Initiative politisch gut oder schlecht findet. Es ging einzig um ihre Rechtsgültigkeit.

Politik hat bei dieser Prüfung noch nichts zu suchen. Über den Inhalt darf später hart gestritten werden. Zuerst geht es um die Frage: Ist die Initiative offensichtlich rechtswidrig, ja oder nein?

Die Hürde ist bewusst hoch. «Offensichtlich» bedeutet augenscheinlich, sichtbar und sofort erkennbar. Bei unklarer oder umstrittener Rechtslage gilt «in dubio pro populo»: im Zweifel für das Volk. Genau diese Offensichtlichkeit haben wir hier nicht gesehen und sehen sie auch nach dem heutigen Entscheid nicht.

Umso mehr Fragen wirft der Vergleich mit «Prämienabzug für alle» auf. Dort hielt der Rechtsdienst fest, dass die Rechtsfrage in Lehre und Rechtsprechung nicht abschliessend geklärt sei und letztlich nur das Bundesgericht eine abschliessende Antwort geben könne. Trotzdem erklärte der Landrat die Initiative für rechtsgültig.

Weshalb soll bei unserer Initiative ein anderer Massstab gelten? Volksrechte dürfen nicht mit unterschiedlichen Ellen gemessen werden.

Weitere Rechtsverfahren rund um unser Impulsprogramm sind unabhängig vom heutigen Entscheid noch hängig. Gegen die teilweise Ungültigerklärung von «Ernst machen mit der Bürokratie-Entlastung der KMU» haben wir ebenfalls Beschwerde erhoben; der Gerichtstermin steht noch aus.

Beschwerde erhoben haben wir auch gegen die Teilungültigerklärung der drei Verfassungsinitiativen «Arbeiten im Rentenalter soll sich lohnen», «Wirksame und wirtschaftliche Aufgabenerfüllung durch Private» und «Fachkräfte aus Drittstaaten: Bedarfsgerechte Zuwanderung ermöglichen». Die Justiz- und Sicherheitskommission hatte die vollständige Rechtsgültigkeit beantragt.

Es geht damit um eine grundsätzliche Frage der direkten Demokratie: Wann darf eine politische Mehrheit eine zustande gekommene Volksinitiative aus dem demokratischen Prozess nehmen?

Unsere Anwälte, die Staatsrechtsprofessoren Andreas Abegg und Goran Seferovic, werden die Urteilsbegründung nun sorgfältig analysieren, auch mit Blick auf die weiteren Verfahren. Danach entscheiden wir über das weitere Vorgehen.

Unsere Haltung bleibt klar: Politische Zustimmung oder Ablehnung darf bei der Rechtsgültigkeitsprüfung keine Rolle spielen. Wo ernsthafte Zweifel bestehen, gilt «in dubio pro populo» – im Zweifel für das Volk.

Mi. 16. September 2026