Wenn im Elektroinstallationsbetrieb die Projektleiterin fehlt, wartet nicht nur ein leerer Bürostuhl. Offerten bleiben liegen, Baustellentermine geraten unter Druck, andere Mitarbeitende springen ein. Der nächste Kunde wartet bereits. Eine einzige Vakanz kann einen Betrieb bremsen.
Solche Engpässe kennen Baselbieter KMU. Sie konkurrieren nicht nur mit anderen Unternehmen, sondern auch mit dem Kanton. Ob IT, Finanzen, Administration, Projektmanagement oder Technik: Verwaltung und Privatwirtschaft brauchen oft dieselben Fachkräfte.
Schere darf nicht weiter aufgehen
Ein KMU muss jeden Franken für Lohn, Ferien, Pensionskasse und Zusatzleistungen zuerst mit Aufträgen verdienen. Der Kanton bezahlt seine Angestellten aus öffentlichen Mitteln. KMU finanzieren das über ihre Steuern mit – und konkurrieren zugleich mit dem Kanton um Personal. Diese Schieflage will «Fairer Arbeitsmarkt: KMU-Arbeitsbedingungen als Richtschnur für die öffentliche Verwaltung» angehen.
Eine Studie des Instituts für Schweizer Wirtschaftspolitik (IWP) findet für Kantonsverwaltungen schweizweit bei vergleichbaren Beschäftigten je nach Datengrundlage durchschnittliche Lohnprämien von 2,3 bis 5,4 Prozent gegenüber der Privatwirtschaft. Eigene Zahlen für Baselland sind dies nicht. Studienmitautor Christoph A. Schaltegger schrieb im letzten Standpunkt: «Ein Staat, der den Markt überbietet, schwächt jene, von deren Leistung er lebt.»
Erster Urnengang der «Erfolgsspur»
Am 29. November kommt erstmals eine der 17 Initiativen aus «Wirtschaftsstandort Baselland: Zurück in die Erfolgsspur» vors Volk. Fachkräftemangel, Bürokratie, Verkehrsengpässe: Das Impulsprogramm entstand aus konkreten Problemen der Betriebe. Über 28 000 Unterschriften brachten diese Anliegen auf die politische Agenda. Das Initiativkomitee bildet der Zentralvorstand der Wirtschaftskammer Baselland.
«Wir wollen niemandem etwas wegnehmen, aber der Kanton darf sich bei seinen Anstellungsbedingungen nicht immer weiter von der Realität unserer KMU entfernen», sagt Wirtschaftskammerpräsident Roman Mayer. Sein Anliegen: Augenmass gegenüber Betrieben, die ausbilden, Arbeitsplätze schaffen und den Staat mitfinanzieren.
Eine Richtschnur, keine Lohntabelle
Die Anstellungsbedingungen der dem kantonalen Personalgesetz unterstellten Mitarbeitenden sollen sich an jenen der KMU orientieren. Massstab sind Arbeitskosten wie Löhne, Ferien und Arbeitszeit auf Basis von Daten des Bundesamts für Statistik. Der Landrat müsste das Gesetz innert zwei Jahren anpassen, die Regierung alle vier Jahre Bericht erstatten.
Der Initiativtext schreibt weder einzelne Löhne noch automatische Kürzungen vor. Staatsstellen müssen auch nicht schematisch mit KMU-Stellen gleichgesetzt werden. Der Kanton soll ein attraktiver Arbeitgeber bleiben. Die Umsetzung liegt beim Gesetzgeber; Anpassungen für bestehende Mitarbeitende sind nicht ausgeschlossen.
Regierung und Landratsmehrheit empfehlen ein Nein. Mit 41 zu 38 Stimmen fiel der Entscheid denkbar knapp aus. Bemerkenswert: Dass auch bürgerliche Landräte, die selbst in kantonalen Verwaltungen tätig sind, gegen die Initiative stimmten, wirft Fragen nach der Interessenbindung auf.
Jetzt entscheidet das Baselbiet
Die Abstimmungsunterlagen liegen in den Haushalten. Die Abstimmung betrifft den Alltag der Betriebe: Soll der Kanton die Bedingungen der KMU bei seiner Personalpolitik verbindlich berücksichtigen? Die Wirtschaftskammer sagt Ja. Nicht gegen Staatsangestellte, sondern für faire Chancen für jene, die im Baselbiet ausbilden, investieren und Arbeitsplätze schaffen. Die Schere darf sich nicht weiter öffnen.