Urteil des Kantonsgerichts Baselland rehabilitiert die Wirtschaftskammer umfassend

Medienmitteilung

Urteil des Kantonsgerichts Baselland rehabilitiert die Wirtschaftskammer umfassend

Die Basler Zeitung erhob im Jahr 2018 unter Federführung ihres Journalisten Joël Hoffmann zahlreiche und massive Vorwürfe gegen die Wirtschaftskammer Baselland. Das Kantonsgericht Basel-Landschaft stellte fest, dass diese Anschuldigungen praktisch alle unlauter waren. Die detaillierte Begründung des Gerichts zeigt nun, dass die baz-Berichterstattung grösstenteils nicht auf Fakten basierte und die Sachlage irreführend dargestellt wurde.

Die Wirtschaftskammer Baselland hat im August 2018 rechtliche Schritte gegen die Basler Zeitung und ihren Journalisten Joël Hoffmann eingeleitet, nachdem diese während eines halben Jahres diverse schwere Vorwürfe gegen sie erhoben hatten. Thematisiert wurde in der BaZ insbesondere die Funktion der Familienausgleichskasse der Wirtschaftskammer (Gefak), die Arbeitsmarktkontrollen der von den Sozialpartnern geführten Vereine «ZAK» und «AMKB» und die Gesamtarbeitsverträge im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe.

Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hiess die Klage der Wirtschaftskammer grossmehrheitlich gut. Die Basler Zeitung wird verpflichtet, 9 von 13 Berichten komplett sowie 3 weitere teilweise zu löschen, soweit sie das noch nicht getan hat. Sie muss das Urteil nach Rechtskraft zudem auf ihren Medienplattformen publizieren.

Das Kantonsgericht hat erkannt, dass die zahlreichen Unterstellungen, welche oft auf spärlich ausrecherchierten Vermutungen des Autors beruhten, wenig mit der tatsächlichen Faktenlage zu tun hatten. Aus der detaillierten, 340 Seiten umfassenden Urteilsbegründung des Kantonsgerichts geht zusammenfassend Folgendes hervor:

Familienausgleichskasse Gefak

Das Kantonsgericht kam nach verschiedenen Beweiserhebungen zum Schluss, dass das Kosten-/Nutzenverhältnis der Familienausgleichskasse Gefak gut sei. Es hatte hierfür unter anderem Thomas Gächter, Professor für Sozialversicherungsrecht an der Universität Zürich, befragt. Anderslautende Berichte der Basler Zeitung seien unwahr bzw. irreführend.

Arbeitsmarktkontrollen

Im Zusammenhang mit der Zentralen Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) waren verschiedene Vorwürfe an die Wirtschaftskammer Baselland sowie, im Rahmen eines Strafverfahrens, an Regierungsrat Thomas Weber gerichtet worden. Das Kantonsgericht befand nun nach Einsicht in die detaillierten Kostenaufstellungen der ZAK, dass die verrechneten Kosten an den Kanton plausibel und nachvollziehbar gewesen seien.

Hinsichtlich der Arbeitsmarktkontrollen selbst bestätigte das Kantonsgericht, dass die Kontrollen des von der Wirtschaftskammer zusammen mit der Unia geführten Vereins AMKB sauber abgelaufen seien. Sie basierten auf gesetzlichen Grundlagen des Bundes, namentlich des Secos. Das Gericht erklärte aufgrund verschiedener Beweiserhebungen auch Berichte für falsch, wonach Mitglieder der Wirtschaftskammer bei den Kontrollen bevorzugt worden sein sollen.

GAV Maler- und Gipsergewerbe

Im Frühling 2018 wurde sodann zunächst vom Regionaljournal Basel SRF unter der Führung von Journalist Matieu Klee, später namentlich von der Basler Zeitung  behauptet, dass im Baselbieter Maler- und Gipsergewerbe keine gültigen Gesamtarbeitsverträge bestanden und die Sozialpartner entsprechend ohne Rechtsgrundlage jahrelang Lohnabgaben in Millionenhöhe erhoben haben sollen («Millionenskandal»). Diese Vorwürfe mündeten im Sommer 2018 in eine Strafuntersuchung und Begünstigungsvorwürfe an Regierungsrat Thomas Weber.

Das Gericht stützt nach umfassender Analyse sämtlicher Vertragsgrundlagen nun die seit Beginn der Auseinandersetzung vertretene Haltung der Wirtschaftskammer, wonach die Gesamtarbeitsverträge stets in Kraft und nie aufgehoben worden waren. Entsprechend gab es auch stets eine Rechtsgrundlage zur Einforderung von Vollzugskosten. Das Kantonsgericht erteilt damit auch den teilweise seitens der Verwaltung geäusserten «Verschwörungsvermutungen» (Zitat Gericht) eine Absage.

Trotz der festgestellten Unlauterkeit der meisten Berichte in der Basler Zeitung hat das Gericht die Berichterstattung nicht als «Medienkampagne» bezeichnet. Auch wurde der Basler Zeitung kein Verbot auferlegt, solche Äusserungen weiterhin zu tätigen, namentlich, weil das Verhalten des Mediums bereits sanktioniert worden sei und das Gericht die Gefahr der Weiterverbreitung solcher Äusserungen nun, gerade in Anbetracht des klaren Urteils, als gering einschätzt.

Das schriftlich begründete Urteil ist auf der Webseite des Kantonsgerichts aufgeschaltet.

Es ist noch nicht rechtskräftig und kann ans Bundesgericht weitergezogen werden.

 

Kontakt

Adrian Bachmann
Rechtsanwalt, Bachmann Rechtsanwälte AG
Telefon 044 284 14 14

Mi. 22. Juni 2022