Organisation
Drei Führungs- und Aufsichtsorgane
Zentralvorstand
Der Zentralvorstand legt als strategisches Führungsorgan die Grundsätze für die Umsetzung des wirtschaftspolitischen Auftrages der Wirtschaftskammer fest. Er übt die Aufsicht über die Geschäftsführung der Wirtschaftskammer und ihrer Institutionen aus.
Aufgaben des Zentralvorstands
Der Zentralvorstand vertritt die Wirtschaftskammer nach aussen. Ihm unterliegt die Aufsicht über alle Institutionen der Wirtschaftskammer und die Abänderung von internen Reglementen. Er ist für die Einberufung und Vorbereitung der Delegiertenversammlung und der Wirtschaftsratssitzungen zuständig und hat ein Vorschlagsrecht an die Delegiertenversammlung bei der Ernennung des Direktors. Auf Vorschlag des Direktors wählt er die Geschäftsleitungsmitglieder. Zudem wählt er die Ehrenmitglieder der Wirtschaftskammer. Der Zentralvorstand entsendet die Delegierten in die Organe des Schweizerischen Gewerbeverbandes sowie anderer Organisationen und Institutionen. Er wählt auch die Vorstandsmitglieder, Verwaltungsräte und Verantwortlichen der Wirtschaftskammer und ihrer eigenen oder verwandten Institutionen, bildet Ausschüsse, Fachkommissionen und Arbeitsgruppen oder löst diese auf. Es unterliegt dem Zentralvorstand, die Vertretung beider Geschlechter bei der Ernennung und der Wahl von Delegationen angemessen zu berücksichtigen.
Einsitz
Mitglieder des Zentralvorstands sind der Präsident und der Vizepräsident der Wirtschaftskammer und mindestens fünf weitere von der Delegiertenversammlung gewählte Mitglieder.
Mitglieder des Zentralvorstands
Präsident | Vizepräsident | Mitglieder |
---|---|---|
Roman Mayer | Hansruedi Wirz | Rolf Blatter |
Christoph Buser | ||
Lucian Hell | ||
Beat Huesler | ||
Peter Meier | ||
Nicole Ott | ||
Roland Tischhauser | ||
Mirko Tozzo | ||
Richard Weber |
Wirtschaftsrat
Der Wirtschaftsrat ist das Parlament der Baselbieter KMU-Wirtschaft. Er nimmt Stellung zu wirtschafts- und KMU-politisch relevanten Sachfragen, beschliesst Abstimmungsparolen und gibt Wahlempfehlungen ab.
Aufgaben des Wirtschaftsrats
Hauptaufgabe des Wirtschaftsrats ist die Beschlussfassung über Wahlempfehlungen und wirtschafts- und KMU-politisch relevante Abstimmungsparolen. Er nimmt nach den Vorgaben des Grundsatzprogramms Stellung zu wichtigen wirtschaftspolitischen Sachfragen. Der Wirtschaftsrat ist zudem für die Abnahme der Jahresrechnung der Wirtschaftskammer und die Entlastung der verantwortlichen Organe zuständig. Er genehmigt auch den Budget-Voranschlag, wählt die Kontrollstelle und entscheidet über die Verwendung der Mittel und die Verwaltung des Aktionsfonds. Zudem genehmigt der Wirtschaftsrat das Protokoll der Delegiertenversammlung. Es obliegt dem Wirtschaftsrat auch, über den allfälligen Ausschluss von Mitgliedern zu entscheiden.
Einsitz und Einberufung
Im Wirtschaftsrat haben die Mitglieder des Zentralvorstands, die Präsidenten der Sektionen der Gewerbe- und Industrievereine sowie der Berufsverbände und bis zu 15 vom Zentralvorstand ernannte Delegierte der Einzelmitglieder sowie die Ehrenmitglieder Einsitz. Die Sektionen können statt dem Präsidenten ein anderes Vorstandsmitglied dauernd in den Wirtschaftsrat delegieren. Zudem können sie einen Stellvertreter ernennen, der das Recht hat, ebenfalls an den Sitzungen teilzunehmen. Im Falle der Verhinderung des offiziellen Mandatsträgers ist dieser stimmberechtigt. Der Wirtschaftsrat wird vom Zentralvorstand in der Regel vor allen eidgenössischen und kantonalen Urnengängen einberufen, sofern der Abstimmungsinhalt wirtschafts- und KMU-politisch relevant ist.
Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung legt als oberstes strategisches Führungs- und Entscheidungsorgan die verbandspolitischen Strukturen fest und definiert die strategische und politische Ausrichtung der Wirtschaftskammer.
Aufgaben der Delegiertenversammlung
Zu den Aufgaben der Delegiertenversammlung gehören der Erlass des wirtschaftspolitischen Grundsatzprogramms und Statutenänderungen. Die Delegiertenversammlung beschliesst zudem über Anträge, welche von den Verbandsorganen oder von Mitgliedern gestellt werden. Sie wählt den Präsidenten und die übrigen Mitglieder des Zentralvorstands, ernennt den Direktor und somit Leiter der Geschäftsstelle der Wirtschaftskammer und ernennt die Ehrenmitglieder.
Einsitz und Einberufung
Einsitz in die Delegiertenversammlung haben die Delegierten der Gewerbe- und Industrievereine, die Delegierten der Einzelmitglieder, die Mitglieder des Wirtschaftsrats und des Zentralvorstands sowie die Ehrenmitglieder. Die Delegiertenversammlung wird vom Zentralvorstand einberufen und tagt in der Regel alle zwei Jahre.
Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle vertritt im operativen Bereich die Interessen der KMU-Wirtschaft und funktioniert als umfassendes Dienstleistungszentrum für die Mitglieder der Wirtschaftskammer. Die Geschäftsstelle wird von Direktor Christoph Buser zusammen mit den stellvertretenden Direktoren Michael Köhn und Marc Scherrer sowie den Geschäftsleitungsmitgliedern Tobias Eggimann, Patrick Gross und Daniel Joos geführt. Die Geschäftsstelle ist in folgenden vier Geschäftsbereichen organisiert:
KMU-Förderung
Der Geschäftsbereich KMU-Förderung stellt die politische Interessenvertretung und die Kommunikation der KMU-Wirtschaft sicher und setzt vielfältige Projekte zur Förderung der KMU-Wirtschaft um. Weiter realisiert der Geschäftsbereich die Networking- und Informationsveranstaltungen der Wirtschaftskammer. Er ist zudem organisatorisch zuständig für diverse Mitglieder-Kommissionen, wie beispielsweise die Konferenz der Gewerbe- und Industrievereine, die KMU Frauen oder die Fachkommissionen Bauwirtschaft, KMU Finanzierung, Gastro & Detailhandel und Umweltschutz & Energie. Der Geschäftsbereich ist auch zuständig für die Pflege und Mitarbeit in Netzwerken und in Partnerschaften mit zahlreichen Institutionen.
KMU-Dienstleistungen & Verbandsmanagement
Der Geschäftsbereich Dienstleistungen & Verbandsmanagement führt für zahlreiche der Wirtschaftskammer angeschlossenen Verbände im Auftragsverhältnis die Sekretariate und damit die Verbandsgeschäfte. Dazu gehören auch Gesamtarbeitsvertrags-Verhandlungen im Rahmen der Sozialpartnerschaft und die Mitarbeit in allen relevanten Kommissionen zu den Themen Arbeitsmarktkontrollen und Verhinderung der Scheinselbständigkeit. Er ist zudem zuständig für die arbeitsrechtliche Beratung, für die EU-Exportberatung, die Recht-Erstberatung für Mitglieder der Wirtschaftskammer und die Mitarbeit in Partnerschaften mit zahlreichen Institutionen.
Berufs- & Weiterbildung
Der Geschäftsbereich Berufs- & Weiterbildung wird vom Lehrstellenmarketing des Kantons Baselland geführt. Der Geschäftsbereich übernimmt alle Arbeiten im Auftrag des KMU-Lehrbetriebsverbunds, der Baselbieter Gönnervereinigung zur Förderung der Berufslehre sowie dem Förderverein «E Lehr bringt mehr». Der Geschäftsbereich realisiert zudem die viel beachtete Baselbieter Berufsschau und die Lehrabschluss-Rangfeier.
Finanzen & Controlling
Der Geschäftsbereich Finanzen & Controlling unterhält die Rechnungslegung der Wirtschaftskammer und ihrer angeschlossenen Institutionen. Der Geschäftsbereich ist zudem für die verbandseigene AHV-Ausgleichskasse und die Familienausgleichskasse sowie alle weiteren sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zuständig.