Weiterer Prozesserfolg für die Wirtschaftskammer Baselland

Weiterer Prozesserfolg für die Wirtschaftskammer Baselland

Das Schiedsgericht weist die Klage des Kantons Basel-Landschaft über die Rückforderung von angeblich zu viel geleisteten Kontrollbeiträgen an die ZAK im Jahr 2014 vollumfänglich ab.

Die Frage, ob die Zentrale Arbeitsmarkt-Kontrolle ZAK, die Vorgängerin der von der Wirtschaftskammer und dem Gewerkschaftsbund Baselland paritätisch geführten Arbeitsmarkt-Kontrollbehörde AMKB, 2014 ihre Leistungen korrekt erbracht hat, war seit Jahren ein Politikum. Im Jahr 2019 leitete zudem der Kanton Basel-Landschaft gegen die ZAK eine Zivilklage vor einem Schiedsgericht über die Frage ein, ob die ZAK im Jahr 2014 ihre Leistungspflicht erfüllt habe. Die Wirtschaftskammer, der Gewerkschaftsbund Baselland und die AMS AG traten dem Prozess als Nebenintervenientinnen bei. 

 

Geforderte Rückzahlung komplett abgewiesen

Der Streit fokussierte sich deshalb genau auf 2014, weil in jenem Jahr, als das neue kantonale Gesetz gegen die Schwarzarbeit eingeführt wurde, die Zahl der durchgeführten Baustellenkontrollen tatsächlich deutlich tiefer ausfiel als in all den anderen Jahren davor und danach. Der Kanton argumentierte, aufgrund der Unterschreitung der im März 2015 abgeschlossenen Leistungsvereinbarung 2014-16 festgesetzten Kontrollzahlen müsse die ZAK praktisch die gesamten staatlichen Beiträge, CHF 523'250 von erhaltenen CHF 650'000, nebst Zins zurückzahlen. 

Das eigens für diesen Prozess zusammengesetzte Schiedsgericht wies nun diese Woche die Klage vollständig ab. Im Wesentlichen verwies das Gericht darauf, dass der Kanton die Zählweise der Kontrollen im Nachhinein unzulässig geändert habe. Weiter sei das Verhalten des Kantons widersprüchlich gewesen, habe doch der gleiche Kanton die korrekte Leistungserfüllung durch die ZAK sogar im Jahr 2014 ausdrücklich genehmigt.

 

Vorwürfe entbehrten jeglicher Grundlage

Nach dem Freispruch für Regierungsrat Thomas Weber, dem im Zusammenhang mit den Anschuldigungen eine Begünstigung der Sozialpartner vorgeworfen worden war, und der weitgehenden Gutheissung der Zivilklage der Wirtschaftskammer gegen die Basler Zeitung durch das Kantonsgericht, unter anderem wegen deren kritischer Berichterstattung zur ZAK, ist der Entscheid eine weitere Bestätigung dafür, dass die von Seiten gewisser Medien, Politiker und Verwaltungsangestellter gegen die ZAK erhobenen Vorwürfe jeglicher Grundlage entbehrten und die frühere Kontrollbehörde ihre Arbeit genauso gewissenhaft und korrekt erbracht hat wie auch ihre Nachfolgeorganisation, die AMKB. Die Parteien haben sich in der Schiedsvereinbarung darauf geeinigt, den Entscheid des Schiedsgerichts als endgültig und bindend anzuerkennen. 

 

Diese Informationen wurden von Dr. iur. Adrian Bachmann zusammengetragen, der die Wirtschaftskammer Baselland im Schiedsgerichtsverfahren anwaltlich vertrat.

 

Do. 6. Oktober 2022