Das Kantonsgericht Basel-Landschaft hat zum zweiten Mal über die Berichterstattung der «Basler Zeitung» geurteilt, mit welcher der Wirtschaftskammer 2018 über Monate hinweg gravierende Fehler vorgeworfen worden waren. Fazit: 5 Berichte wurden als unlauter qualifiziert; 4 Artikel, 16 Passagen in weiteren Artikeln, 5 Tweets und rund 200 Leserkommentare musste die BaZ löschen.
Das zweite Verfahren vor dem Kantonsgericht war notwendig geworden, nachdem die «Basler Zeitung» das erste Urteil des Gerichts vom Oktober 2021, im Gegensatz zur Wirtschaftskammer, am Bundesgericht angefochten hatte. Das Bundesgericht hatte anschliessend in einem ausgesprochen medienfreundlichen Urteil entschieden, dass einige der gerügten Passagen noch von der Medienfreiheit geschützt seien oder nicht die Wirtschaftskammer, sondern primär deren Mitglieder betreffen würden.
Das Kantonsgericht setzte nun in seinem im April 2024 versandten Entscheid vom 14. November 2023 die Vorgaben des Bundesgerichts um und entschied über diejenigen Artikel und Aussagen, deren Beurteilung vom Bundesgericht noch offengelassen worden waren. Das Resultat bestätigt im Wesentlichen die Erkenntnisse aus dem ersten Entscheid des Kantonsgerichts. Gemäss dem neuen Urteil sind fünf Berichte aus dem Jahr 2018 gesamthaft als unlauter qualifiziert worden. Die Basler Zeitung sowie der verantwortliche Journalist werden unter Strafdrohung verpflichtet, 16 Passagen in fünf Artikeln, zwei Berichte gesamthaft sowie fünf Tweets zu löschen. Zwei weitere Berichte sowie unzählige Kommentare waren von der «Basler Zeitung» schon während des Verfahrens gelöscht worden.
Gelöscht werden müssen etwa Aussagen wie diejenigen, das Geschäftsmodell der Wirtschaftskammer bestünde im «Abschöpfen von Steuergeldern», sie habe «Steuergelder zweckentfremdet», sich «über das Gesetz gestellt» oder ihre Arbeitsmarktkontrollen seien «rechtswidrig» gewesen. Zusätzlich zu den bereits früher gelöschten Berichten müssen neu auch die Artikel «Christoph Busers heikle Zahlungsanweisung» vom 3. März 2018 und «Die unsauberen Geschäfte der Wirtschaftskammer» vom 13. Dezember 2018 gesamthaft gelöscht werden.
Auch wenn die Gerichte einige der strittigen Aussagen allzu gnädig noch als tolerabel und mit der Medienfreiheit vereinbar taxierten, bleibt es damit bei der Feststellung, dass die Kampagne, welche die «Basler Zeitung» und ihr damaliger Journalist Joël Hoffmann im Jahr 2018 gegen die Wirtschaftskammer führten, in weiten Bereichen rechtswidrig und unzutreffend war. Als unlauter wird ein Medienbericht nämlich nur dann taxiert, wenn er nicht nur herabsetzend, sondern darüber hinaus falsch oder irreführend ist.
Wesentliche Verfahren gewonnen
Da dieses Verdikt aus Sicht der Wirtschaftskammer auch im neuen Entscheid genügend klar zum Ausdruck kommt, hat sie auch in Bezug auf diesen zweiten Entscheid auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet, obwohl einige Überlegungen des Kantonsgerichts, namentlich im Zusammenhang mit den mangelhaften Anordnungen zur Publikation des Urteils, durchaus diskutabel wären.
Mit diesem Entscheid neigt sich auch die Aufarbeitung der Kampagne dem Ende zu, mit welcher die «Basler Zeitung» ab 2018 im Verbund mit einzelnen Vertretern des KIGA und Konkurrenten versucht hatte, aufgrund angeblich unsauberer Vorgänge rund um die Arbeitsmarktkontrollen den Ruf der Wirtschaftskammer zu zerstören.
Nachdem die Strafuntersuchung gegen Vertreter der Wirtschaftskammer schon im Jahr 2018 eingestellt und der damalige Regierungsrat Thomas Weber in derselben Sache im Juni 2021 freigesprochen worden war und nachdem zudem auch die Zivilforderung des Kantons Basel-Landschaft auf Rückerstattung angeblich übersetzter Beiträge an die Zentrale Arbeitsmarktkontrolle (ZAK) im Januar 2022 vollumfänglich abgewiesen wurde, stellt dieser nunmehr rechtskräftige Entscheid des Kantonsgerichts einen weiteren wichtigen Meilenstein zur Rehabilitation der Wirtschaftsammer dar.
Ganz ausgestanden ist die Angelegenheit zwar noch nicht, da am städtischen Zivilgericht noch der persönlichkeitsrechtliche Parallelprozess zum eben abgeschlossenen Verfahren pendent ist und ein Strafverfahren gegen den Journalisten Joël Hoffmann läuft. Allerdings würde es überraschen, wenn sich die städtischen Richter und die Staatsanwaltschaft in ihren Entscheiden nicht eng an die Erkenntnisse ihrer Baselbieter Kollegen halten würden, zumal diese in grossen Teilen bereits durch das Bundesgericht geprüft worden sind.
Autor: Adrian Bachmann von Bachmann Rechtsanwälte AG. Er vertritt die Wika im Rechtsfall.
Auszug aus dem Urteilsdispositiv (Download als pdf)