Wenn für das Gewerbe kein (Park-)Platz mehr ist

Wenn für das Gewerbe kein (Park-)Platz mehr ist

Bei der Einführung der Gewerbeparkkarte war man sich einig, dass Gewerbetreibende nicht die Leidtragenden sein dürfen. Ein neuer Fall belegt aber das Gegenteil.

Fünf Jahre schon nutzt der KMU-Betrieb von Felix Egger aus Laufen eine basel-städtische Gewerbeparkkarte, die seine Mitarbeiter für Aufträge und Pikett-Einsätze bei Kunden benötigen. Doch als Egger die Parkkarte auf seinen neuen Suzuki umschreiben lassen will, verweigert ihm die zuständige Stelle beim Kanton Basel-Landschaft die Ausstellung. Grund: Die Firma könne die Arbeitsgeräte anders transportieren. Und eigentlich hätte das KMU gar nie eine Gewerbeparkkarte erhalten dürfen.

 

Für Egger ein Affront. Seine Mitarbeiter müssen jeweils einer Vielzahl an Materialien mitführen. Das Equipment reicht vom Fensterreinigungsset über den Reinigungswagen, Profi-Staubsauger bis hin zum Hochdruckreiniger. Doch die Behörden stufen die Arbeitsgeräte als «kein umfangreiches und schweres Material» ein, weshalb für sie Eggers Firma nicht berechtigt ist, über eine Gewerbeparkkarte zu verfügen. «Schweres Material durch die ganze Ortschaft zu tragen und im schlimmsten Fall per ÖV zu transportieren, ist für meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unmöglich und unzumutbar», sagt Egger. «Wir sind auf kurze Wege angewiesen, sonst müssten wir den Kunden die gesamten Transportkosten weiterverrechnen.»

 

Fragen an den Regierungsrat

Während eine von Links-Grün geprägte Verkehrspolitik vor allem auf privaten Autobesitzer abzielt, trifft sie zunehmend auch Gewerbetreibende. Wenn dies so ist, dass ich keine Gewerbekarte mehr erhalte, werde ich mir als Arbeitgeber überlegen, ob ich meinen Kunden in Basel kündigen und ein grosser Teil meiner Mitarbeiter auf die Strasse stellen muss», sagt Egger.

 

Für die Wirtschaftskammer Baselland ist dieses Vorgehen falsch und inakzeptabel. Bald dürfte sich auch die Politik damit befassen. Mitte-Landrat Marc Scherrer wird einen Vorstoss einreichen und verlangt Antworten, wie was die genauen Ausschlusskriterien bei der Parkartenvergabe sind.

 

Aus dem aktuellen "Standpunkt der Wirtschaft"

Do. 27. Juni 2024