Gleich lange Spiesse für alle Verbände

Newsbeitrag

Gleich lange Spiesse für alle Verbände

Der Landrat will Einspracherechte ausweiten: Künftig sollen auch Hauseigentümer- und Autoverbände bei raumplanerischen Entscheidungen mitreden können.

 

Am 27. Februar 2025 sorgte eine Debatte im Baselbieter Landrat für erhitzte Gemüter. Eine Motion der FDP löste eine intensive Auseinandersetzung über die Einsprachemöglichkeiten für Organisationen wie den Touring-Club Schweiz (TCS), den Automobil-Club der Schweiz (ACS) und den Hauseigentümerverband (HEV) aus.

Diese Verbände können derzeit nur Einsprache erheben, wenn eine grosse Zahl ihrer Mitglieder direkt betroffen ist – eine Hürde, die kleinere Gruppierungen oder Umweltorganisationen nicht haben.

FDP-Landrätin Christine Frey forderte eine Überarbeitung des Raumplanungs- und Baugesetzes. Sie argumentierte, dass sich einige Interessengruppen im Beschwerdeprozess leichter tun als andere. Während Umwelt- und Denkmalschutzorganisationen weitreichende Einspruchsrechte haben, müssten wirtschaftliche Verbände eine direkte Betroffenheit ihrer Mitglieder nachweisen. Dies führe zu einer «Ungleichbehandlung», so Frey.

Ein Beispiel sei der Fall der Münchensteinerbrücke in Basel: Dort lehnten die Behörden eine Beschwerde des ACS ab, weil nicht nachgewiesen wurde, dass eine ausreichende Anzahl seiner Mitglieder von einer Verkehrsmassnahme betroffen sei.

«Das ist eine Benachteiligung», kritisierte FDP-Landrat Andreas Dürr, der auch Präsident der ACS-Sektion ist.

Regierungsrat Isaac Reber (Grüne) äusserte Vorbehalte: Die Zahl der Einsprachen wachse und jedes grosse Bauprojekt werde durch Beschwerden verzögert. Er warnte davor, dass eine Ausweitung der Einsprachemöglichkeiten die Raumplanung weiter verkomplizieren könnte.

Markus Meier, SVP-Landrat und Direktor des Hauseigentümerverbands Schweiz, widersprach: «Es geht nicht um mehr Einsprachen, sondern um gleich lange Spiesse für alle Beteiligten.»

Letztlich wurde die Vorlage im Landrat mit 38 zu 34 Stimmen angenommen. Die Regierung ist nun verpflichtet, das Raumplanungs- und Baugesetz entsprechend anzupassen.

Fr. 14. März 2025